Umrüstung auf Originallenker - Eintragen lassen GSXR 750 WII GR7BB

Diskutiere Umrüstung auf Originallenker - Eintragen lassen GSXR 750 WII GR7BB im Probleme Forum im Bereich Technik; Hallo Gixxer, Ich habe ein paar offene Fragen bezüglich der Umrüstung von einem SBL Lenker auf die Originalstummel. Den Lenker habe ich bereits...
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ParadiZE

Minigixxer
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Hallo Gixxer,

Ich habe ein paar offene Fragen bezüglich der Umrüstung von einem SBL Lenker auf die Originalstummel. Den Lenker habe ich bereits gewechselt. Nun geht es um die Eintragung in die Fahrzeugpapiere.
Zunächst ist auf dem Originallenker nach sichtprüfung leider keine Teilenummer oder ähnliches zur Identifikation. Wenn ich nun zum TÜV gehe will dieser jedoch vermutlich ein teilegutachten oder ähnliches zu dem Lenker sehen. Da es der originale ist besitze ich keine Informationen zu ihm. Habe die Maschine gebraucht mit allen Unterlagen gekauft. Dort liegt auch nichts bei. Nur zu dem vorher angebrachten sbl Lenker.
Ist die Eintragung dann ohne weiteres möglich oder muss der TÜV ein spezielles Gutachten erstellen?

Kleine Frage am rande: habe nun einen etwas längeren stahlflex Schlauch da ich ihn nicht gewechselt habe. Ist das ein Problem oder sollte ich einen kürzeren montieren. Er knickt nicht. Ein Foto liegt bei

Vielen Dank schonmal für eure antworten. Bin kein kfzler also bitte seid nachsichtig falls ich mich nicht ganz präzise ausgedrückt habe

Grüße
Erik
 

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threepeo

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Legendärergixxer
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Das Modell ist doch original mit Stummellenkern ausgerüstet, oder?

Dann brauchst Du doch keine Eintragung vornehmen, umbauen und gut.

Der Stahlflex sieht etwas komisch aus, sollte aber kein Problem darstellen.
 
Doom3

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Racegixxer
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wenn die Originalstummel sind, kannste einfach umbauen, wie threepeo schon sagt.
Zu dem SBL Lenker wird eine ABE beiliegen, daher dürfte auch nix vom SBL in den Papieren eingetragen sein.
 
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ParadiZE

Minigixxer
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Danke für die Antworten.
Ja also die neuen Stummel sind wirklich die originalen von 1994. Mir liegt einfach der SBL auf so einer Sportler nicht von der Haltung und der Optik.
Also die alte gabelbrücke und der dazugehörige sbl sind beide in fahrzeugschein eingetragen. Das klingt natürlich verlockend wenn ich dafür nicht zum TÜV gehen muss. Austragen lassen ist auch nicht zwingend notwendig oder?

Dann kann ich die Maschine ja schon fast die Woche anmelden und gleich mal losfahren :rolleyes:
 
kevin2310

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du musst den umbau austragen, deswegen musst du zum tüv und das orginal wieder "eintragen"
 
threepeo

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Legendärergixxer
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du musst den umbau austragen, deswegen musst du zum tüv und das orginal wieder "eintragen"
Eine Austragung ist nicht notwendig, er kann die originalen Stummel einbauen und die Eintragung stehen lassen, da die Stummel nicht Eintragungspflichtig sind.
 
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mastergamer

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Eine Austragung ist nicht notwendig, er kann die originalen Stummel einbauen und die Eintragung stehen lassen, da die Stummel nicht Eintragungspflichtig sind.
Kommt drauf an was im brief steht, soweit ich weiß, muss er den lenker wieder austragen lassen, wenn der zubehör lenker dort als einziger lenker aufgeführt ist.
Stehe vor nem ähnlichen Prob und muss bald zum tüv, mal schauen ob der sich da anstellen wird :rolleyes:

Jedoch meinte der TE dass beide lenker im brief stehen? dann sollte es eig. ohne austragen lassen gehen.
 
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ParadiZE

Minigixxer
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Nein die originalstummel sind soweit ich erkennen kann nicht extra im fahrzeugschein eingetragen. Dann fahr ich die Tage einfach mal beim TÜV vorbei und frage dort nach wie es sich verhält. Angenommen ich muss ihn austragen lassen, was muss ich da dann machen lassen? Ist das rein formal oder muss ich das Motorrad vorfahren um den neuen Lenker prüfen zu lassen? Die Maschine ist derzeit noch nicht fahrbereit
 
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mastergamer

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steht im schein denn etwas wie "auch lenker marke xy typ xy" möglich? so dass der zubehörlenker nur zusätzlich zu verstehen ist?
Am besten stellste vllt mal nen foto vom schein ein^^
 
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ParadiZE

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Hier eine Kopie

PfH2ND2U3Q7KdD6L2RdVB70X.jpg


Y4BRUKQC1CUWyyXLtDa8QJXb.jpg
Siehe Zeile eins und zwei
 
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mastergamer

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Bei sonem Schein winkt man dich eh sofort durch weil kein Mensch bock hat sich das alles an zu schauen :D

Ne spaß bei seite, frag mal beim tüv nach, bin sehr gespannt auf das ergebnis!
 
threepeo

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Legendärergixxer
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In dem Schein steht, das ein SBL der Fa. ABM eingetragen und zugelassen ist. Das heisst, das Du den originalen Stummel Lenker einbauen kannst und gut, da der ja damals original an dem Modell verbaut wurde. Die Eintragung des ABM setzt ja nicht automatisch den ursprünglichen Stummel Lenker ausser Kraft.

Hatte das gleiche mit meinem CSC Tank-Top Lenkungsdämpfer, hab diesen eintragen jassen und gefragt, ob jetzt der originale nicht mehr zugelassen ist. Der Prüfer sagte, das der originale Lenkungsdämpfer weiterhin zugelassen ist, da original. Wenn ich also den CSC abbaue und den alten LKD einbaue, ist alles takko.

Das gleiche gilt mit den Stummellenkern.
 
Dreas

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So nicht richtig was eingetragen ist muss auch verbaut sein, das bedeutet im Umkehrschluss das was nicht mehr nachträglich angebaut ist muss ausgetragen werden. Alternativ könnte die Eintragung so geändert werden das ein wahlweise davor gesetzt wird, so wie es ja mit der Soziusabdeckung und den Rasten ist.

FzG Dreas
 
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mastergamer

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So nicht richtig was eingetragen ist muss auch verbaut sein, das bedeutet im Umkehrschluss das was nicht mehr nachträglich angebaut ist muss ausgetragen werden. Alternativ könnte die Eintragung so geändert werden das ein wahlweise davor gesetzt wird, so wie es ja mit der Soziusabdeckung und den Rasten ist.

FzG Dreas
so sehe ich das auch.
 
threepeo

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Legendärergixxer
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So nicht richtig was eingetragen ist muss auch verbaut sein, das bedeutet im Umkehrschluss das was nicht mehr nachträglich angebaut ist muss ausgetragen werden. Alternativ könnte die Eintragung so geändert werden das ein wahlweise davor gesetzt wird, so wie es ja mit der Soziusabdeckung und den Rasten ist.

FzG Dreas
Ich will mich da nicht streiten, aber warum sollte mir der Prüfer damals die Unwahrheit erzählt haben?
 
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ParadiZE

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Alles klar. Ich werde nochmal mit einem TÜVler sprechen aber für mich ist es auch einleuchtend das der Originallenker nicht extra wieder eingetragen werden muss. Könnte noch ein paar tage dauern bis ich das erledigt habe aber schonmal ein großes danke an alle. werde den Beitrag dann nochmal aktualisieren :thumbs:
 
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mastergamer

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Ich will mich da nicht streiten, aber warum sollte mir der Prüfer damals die Unwahrheit erzählt haben?
Prüfer haben verschiedene Ansichten, nicht alles was die sagen muss auch stimmen.
Zu meinem unmodifizierten esd der echt leise ist (der prüfer hat die maschine zu dem zeitpunkt eh noch nicht laufen hören) wollte der Herr von der Dekra eine Abe haben, ein Verweis auf die E Nummer hat ihm nicht gereicht, da ich diese vorsoglich ausgedruckt habe, habe ich auch keinen großen stress gemacht und ihm die vorgelegt, woraufhin er auch zufrieden war.

Ich war rechtlich keinenfalls verpflichtet ein solches dokument zu besitzen oder vorzulegen, aber er hat es dennoch verlangt.

Ebenso gehts auch anderes herum, nicht alles was durchgewunken wird, ist auch rechtens.
 
Ironhead

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Sollte eigentlich mit ner Änderungsabnahme getan sein.

Auf die Eintragung von den Pellen kannst du den PI ja mal ansprechen,ist blödsinnig bei dem alten Moped.
Da sind 2 Pellen eingetragen,wenn der die Bindung rausnehmen könnte, wäre das sehr gut für dich.
Dann kannst du alle Reifen draufziehen die per Freigabe vom jeweilligen Hersteller genehmigt sind.
Frage kostet nichts und wenn du Pech hast macht das fahren mit den Reifen (die du darfst) keinen Spaß.

War bei mir mit den BT016 so. Michelin PiPo1 drauf und Spaß....
 
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ParadiZE

Minigixxer
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Bin etwas schlaftrunken aber wenn ich mich recht entsinne sind andere Reifen montiert mit einer unbedenklichkeitsbescheinigung für das modell
 
Thema:

Umrüstung auf Originallenker - Eintragen lassen GSXR 750 WII GR7BB

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