Was will mir dieses Schlid sagen?

Diskutiere Was will mir dieses Schlid sagen? im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Bei uns in der Strasse steht seit neusten ein merkwürdiges Schild, wo eig keiner genau weiss was es bedeutet.. ich habe am samstag den 22.5 um...
Calimero

Calimero

Gixxer
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Bei uns in der Strasse steht seit neusten ein merkwürdiges Schild,
wo eig keiner genau weiss was es bedeutet..

ich habe am samstag den 22.5 um 18.21, also ausserhalb der
auf dem schild angegebenen zeit da geparkt,
und direkt ein ticket bekommen :mad: :stupid:
und soll jetz 35 eu bezahlen...

auf anfrage bei der polizei wurde mir gesagt das da in den angegebenen
zeiträumen behinderte 2 std. stehen dürfen, und ausserhalb des zeitraumes
das ein normaler behinderten parkplatz ist :confused::confused::confused:

was haltet ihr davon??

vor allem Sams meinung würde mich stark interessieren.

grüsse cali
 

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Tobias S.

Tobias S.

Supergixxer
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Is da auf dem Boden noch ein Rollstuhlfahrer? Ansonsten hätt ich mich da wohl auch ausserhalb der Zeiten draufgestellt...
 
Calimero

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Gixxer
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Nein, ist kein parkplatz zusätzlich gekennzeichnet,
und ein behindertenparkplatz für den zusätzlich ne parkuhr braucht, hab ich noch nie gesehen
 
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Tobias S.

Tobias S.

Supergixxer
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Dann würd ich sagen... Is das ausserhalb der Zeiten ein ganz normaler Parkplatz. So jedenfalls steht es auf dem Schild. Wenn du Zeit, Geld und Lust hast, würd ichs nem Anwalt in die Hand drücken, bzw erstmal nen Widerspruch einlegen. Wenns dir den Stress nicht wert ist, zahlen. Ich würds drauf ankommen lassen :D

Aber das Schild ist schon nicht ganz eindeutig. Allerdings glaub ich, dass das Schild eher aus Zwei schildern bestehen müsste. Oben der Behindi Parkplatz und drunter dann das schild mit den genauen Bedingungen.
 
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devilson

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würd ich jetzt auch so sehen, dass man sich ausserhalb der zeiten da ganz normal hin stellen kann.
würds auch drauf ankommen lassen. sicher wieder nur so ne geldmacherei sache
 
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Christopher

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In der oberen hälfte steht doch das es grundsätzlich ein Behindertenparkplatz ist.
Das mit der Parkscheibe bezieht sich auf die Zeiträume die unten stehen.

Ist doch bei anderen Schildern auch so,wenn zum Beispiel einmal die Woche die Kehrmaschine kommt hast das Parkverbotsschild und drunter den Zeitraum,beispielsweise MI von 7-9Uhr oder sowas.
 
devilson

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Supergixxer
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dann sinds aber meist 2 getrennte schilder
 
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Christopher

Gast
Ich versteh es halt so das es rund um die Uhr ein Behindertenplatz ist,mit dem Zusatz das ein Behindertenfahrzeug im unten stehenden Zeitraum halt auch nur 2h dort stehen darf,deswegen die Parkscheibe.

Andernfalls könnte ja ein Behinderter Anwohner sein Auto da ne Woche am Stück hinstellen und kein anderer hätte die Möglichkeit Tagsüber die Fläche zum einkaufen etc. zu nutzen.
Ich kenn zwar die Umgebung nicht aber für mich sich das schlichtweg Geschäftszeiten die da stehen.

Ob es nun so ist kA,würds nur so auffassen.;)
 
_bm_

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Ich versteh es halt so das es rund um die Uhr ein Behindertenplatz ist,mit dem Zusatz das ein Behindertenfahrzeug im unten stehenden Zeitraum halt auch nur 2h dort stehen darf,deswegen die Parkscheibe.
So seh ich das auch!



Aber das Schild steht da "seit neustem"? So wie das aussieht hat das schon einiges in seinem Leben erlebt :D
 
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Chris#369

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Ich versteh es halt so das es rund um die Uhr ein Behindertenplatz ist,mit dem Zusatz das ein Behindertenfahrzeug im unten stehenden Zeitraum halt auch nur 2h dort stehen darf,deswegen die Parkscheibe.
so schauts aus, von Oben nach unten lesen, lernt man doch inner Fahrschule :cool: :D

da das : " in gekennzeichneten flächen" klein geschrieben ist, gehört es zum Oberen dazu

Aber ich bin der meinung nen Allgemeinen Parkverbotsschild müsste dort noch zu sehen sein...

OBWOHL : das NUR am anfang hebt es wohl wieder auf...
 
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Calimero

Calimero

Gixxer
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So seh ich das auch!



Aber das Schild steht da "seit neustem"? So wie das aussieht hat das schon einiges in seinem Leben erlebt :D
das schild steht seit ca. nem halben jahr da, ich bin der meinung das das schild sehr verwirrend ist, ich kenn das auch aus der fahrschule so, das man schilder von oben nach unten lesen soll, und das sagt mir das das ein behinderten parkplatz ist, auf dem man mit ausweis 2 std stehen darf, und das das in den angegebenen zeiträumen gültig ist, und das ausserhalb dieser zeiträume der rest von diesem schild ungültig wird.

ich wohne nicht allzu weit von der innenstadt weg, in einer stadt die ca 7000 einwohner zählt, und es nicht gerade so das es dort nicht ausreichend behindertenparkplätze gibt, iss ja nicht so das am tag 1000 behinderte in diesem nest einkaufen wollen
 
Frank

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Ich finde es nicht direkt verwirrend, oben ist meiner meinung nach eindeutig zu erkennen das es einen Behindertenparkplatz ist. Und unten in welchen zeiträumen noch die Parkscheibe einzulegen ist. Aber mit 2 Schildern wäre das ganze sicherlich klarer rübergekommen.
 
devilson

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Aber mit 2 Schildern wäre das ganze sicherlich klarer rübergekommen.
Ich weiss nicht ob es sogar DANN ERST die Gültigkeit eines Behindertenparkplatzes ausserhalb dieser Zeiten erlangt.
Für mich ist das Schild im ganzen zu lesen.
Es gibt Millionen andere Schilder wo das klar durch ein Zusatzschild unten drunter geregelt ist.
Oben Behindertenparkplatz, unten in der Zeit von bis mit Parkscheibe. Bum
 
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Sam

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das schild alleine macht keinen sinn.

es machte eine ausnahme, von der formulierung würde ich auf eine ausnahme vom parkverbot für behinderte in den markierten flächen für den genannten zeitraum tippen.

aber es fehlt am parkverbotschild. ist das vielleicht eine zone?

parken am fahrbahnrand ist grundsätzlich erlaubt, soweit nicht verboten, vgl. 12 stvo.
 
Calimero

Calimero

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es ist eine verkehrsberuhigte einbahnstrasse, mit ein paar parkplätzen auf der linken seite, auf denen man so lange parken kann wie man will,
mit ausnahme von diesem einen parkplatz

also würde es was bringen wenn ich dagegen vor gehe?
 
S

Sam

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Damit ändert sich aber der von dir geschilderte Sachverhalt.

Innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone darf außerhalb von den dort befindlichen und entsprechend markierten Parkflächen nicht geparkt werden.
Es gilt also umgekehrt zum Grundsatz eine generelles Parkverbot in der Zone.

Das Schild regelt dann, dass in den dort anegebenen Zeiten auf der Fläche, für die dieses Schild gilt, Behinderte in den genannten Zeiten parken dürfen.

Naheliegend wäre für mich in der Folge, dass die Fläche in den nicht genannten Zeiten nicht zum Parken benutzt werden darf. Ich verstehe das Schild als Ausnahme vom grundsätzlich geltenden Parkverbot.

Für eine genauere und individuelle Anzeige müsste man sich aber einen Überblick über die Örtlichkeit und die gesamte Beschilderung dort verschaffen.
 
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