Das Urteil habe ich auch schon gelesen. Find ich v?lligen Quark. Was Faktum ist: wenn eintragungspflichtige Dinge nicht eingetragen sind gibts nicht nur ?rger mit den Gr?nen, sondern die Versicherung zahlt auch nicht, weil BE erloschen.
Aber das man Tuning anzeigen muss bei der Vers. ist mir das aller Neuste (von Leistungssteigerungen mal abgesehen). Die Argumentation, dass Tuning zum schnelleren Fahren verleitet is meiner Ansicht nach nicht tragbar. Zu was verleitet dann ein Porsche? Zum Cruisen mit 100 km/h auf der BAB bestimmt nicht.
Durch andere Felgen wird das Auto bestimmt nicht schneller.
Aber wie schon gesagt...der ganze Prozess is ?berfl?ssig, da der Fahrer grob Fahrl?ssig gehandelt hat (Alk).