Winterreifenpflicht – auch für Motorräder?

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Seit dem 04.12.2010 gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht. Es dürfte mittlerweile jedem durch Funk und Fernsehen bekannt sein, dass bei winterlichen Wetterverhältnissen das Fahrzeug nur noch mit Winterreifen betrieben werden darf.

Wird gegen die Winterreifenpflicht verstoßen drohen Bußgelder in Höhe von (EUR 40,00 (ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer) und EUR 80,00 (mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer). Hinzu kommt, was für Viele besonders ärgerlich sein dürfte, mindestens 1 Punkt in Flensburg.

Es stellt sich nun die Frage, gilt die Winterreifenpflicht auch für Motorradfahrer?

Der Gesetzestext ist dabei aufgrund der Vielzahl an Bezugnahmen und Verweisen sehr umständlich und schwierig zu lesen.

Zunächst stellt das Gesetz klar, bei welchen Witterungsverhältnissen Winterreifen aufgezogen werden müssen:

„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte (…)“

soweit ist der Wortlaut der Norm noch recht klar

„darf ein Kraftfahrzeug“

Es stellt sich die Frage, ob ein Motorrad ein Kraftfahrzeug im Sinne der Vorschrift ist.


I. Was ist ein Kraftfahrzeug?

Es findet sich sowohl auf Bundesebene als auch auf europäischer Ebene eine Definition des Begriffs Fahrzeug.

§ 1 Abs. 2 StVG definiert als Kraftfahrzeuge als Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein, gelten.

§ 2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) bestimmt in Ziff 1 als Kraftfahrzeuge alle nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden und in Ziff. 3 Fahrzeuge als Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger und in Ziff. 9 Krafträder als zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Nach diesen Bestimmungen sind Motorräder Kraftfahrzeuge im Sinne des § 2 Abs. 3a StVZO.

Die Richtlinie 92/23/EWG stellt (mit Verweis auf Richtlinie 70/156/EWG ) folgende Definition zur Verfügung:

„Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen sowie landwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau, mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h , sowie ihre Anhänger.“

Danach sind Motorräder nicht per Definition erfasst.

Richtlinien sind in nationales Recht umzusetzen. Der Gesetzgeber hat bei der Umsetzung einer Richtlinie in nationales Recht einen gewissen Entscheidungsspielraum, Richtlinien sind nicht wortwörtlich umzusetzen.

Der Wortlaut des § 2 Abs. 3a StVO spricht ausdrücklich von Kraftfahrzeugen und nicht von Fahrzeugen.

Der weiter gefasste § 1 StVG, § 2 FZV überlagert meiner Ansicht nach auch die europ. Regelung, so dass auch Motorräder erfasst werden.

Weiter verweist meiner Ansicht nach § 2 Abs. 3a StVO nicht generell auf die europarechtl. Regelungen.
Viel mehr „bedient“ sich die Norm lediglich an 2 Punkten der Definitionen der EWG Richtlinie.
Eine globale Anwendung der Richtlinie ist auch nicht notwendig, da die EWG Richtlinie mit der Änderung der StVZO/FZV in nationales Recht umgesetzt worden ist.

Zum Einen verweist § 2 Abs. 3a StVO im Hinblick auf die Art der Reifen auf die Richtlinie 92/23/EWG.

Zum Andern bedient sich § 2 Abs. 3a StVO zur Bestimmung von Ausnahmen ausdrücklich der europarechtl. Definitionen der Fahrzeugklassen.

Nach meiner Ansicht sind danach Motorräder von der Regelung der Winterreifenpflicht umfasst.


II.
Es stellen sich danach zwei weitere Fragen:

1. Was ist ein Winterreifen?
2. Liegt eine Rückausnahme vor?

1.
Als erstes stellt sich also die Frage, was unter dem Begriff Winterreifen zu verstehen ist.

Welche Reifen gefahren werden dürfen findet sich (hier ist die Anwendung eindeutig) in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG, die uns sagt:

„M + S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist;“

Daraus ist zu folgern, dass unter Winterreifen M+S Reifen zu verstehen sind.

Problematisch ist dabei, dass die Kennzeichnung M+S selbst nicht näher bestimmt ist. Hier ist dann wieder auf die schwammige Definition des vorbenannten Richtlinie zurück zu greifen.

Es stellen sich danach die noch zu beantwortenden Fragen, was für eine Art von Reifen ein M+S Reifen sein muss.

Eine spezielle „weichere“ Mischung, wie man ab und an hört, ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Der Gesetzgeber stellt einzig darauf auf die Art des Reifenprofils ab.

Eindeutig nicht als Winterreifen dürften hier straßenzugelassene Semislickreifen und wahrscheinlich auch die Reifen von Sport- und Tourenreifen gelten.

Problematisch sehe ich die vorbenannte Definition bei Reifen von Geländermotorrädern, da typischerweise mit einem Stollenprofil ausgerüstet sind. Meiner Ansicht nach entsprechen Geländereifen den Anforderungen an Winterreifen.


2.
Die Winterreifenpflicht gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 StVO genannten Organisationen Polizei, Verwehr, Katastrophenschutz etc.), soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.

Motorräder sind als auch nicht ausdrücklich von der Winterreifenpflicht ausgenommen.

„Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der StVZO, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind.“

Motorräder und Gespanne sind in die Klasse L eingeordnet. Danach müssen Motorräder an allen Achsen mit Winterrädern ausgerüstet werden.


Fazit:
Meiner Ansicht nach sind auch Motorräder mit Winterreifen auszurüsten, eine Ausnahme kann hier bei Stollenreifen (Geländereifen) zu sehen sein.

Wer bei winterlichen Wetterverhältnissen mit seinem Motorrad unterwegs ist riskiert in jedem Fall ein Bußgeld mit entsprechenden Punkten in Felnsburg.

Nachbesserungsbedürftig im Sinne einer klarstellenden Definition der anwendbaren Begrifflichkeiten ist die Norm jedoch alle mal.
Quelle:
RA Frederick Pitz
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wer Fährt den Auch schon bei dem tollen Wetter Motorrad...........man man man........................

die ham se echt net mehr alle, unsere liebe Regierung.............
 
Gorby

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wer Fährt den Auch schon bei dem tollen Wetter Motorrad...........man man man........................

die ham se echt net mehr alle, unsere liebe Regierung.............
Und wie schaut es an den tagen aus wo warmes Wetter im Winter ist?

Da fahren auch einige mit Möp. Denn die Winterreifenpflicht gilt ja generell für ein bestimmten Zeitraum wo das Wetter weniger eine rolle spielt.
Nur die höhe der Strafe ist anders wenn man noch zusätzlich den Verkehr behindert.
 
Arlen Ness

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das verrückteste was ich gesehen hatte war ein harleyfahrer diesen früher als noch richtig viel schnee lag, das müsste früh morgens gegen um 6uhr gewesen sein als ich mit der bahn unterwegs auf arbeit war ....1 haltestelle später lag er auch schon quer.
den sinn habe ich bis heute nicht verstanden
 
Gorby

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das verrückteste was ich gesehen hatte war ein harleyfahrer diesen früher als noch richtig viel schnee lag, das müsste früh morgens gegen um 6uhr gewesen sein als ich mit der bahn unterwegs auf arbeit war ....1 haltestelle später lag er auch schon quer.
den sinn habe ich bis heute nicht verstanden
Dann musste mal zur Bikerweinacht zum Haus Scheppen kommen in Essen. Da fahren einige bei Schnee mit dem Bike hin und legen sich.
 
Arlen Ness

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so kommen also die händler im winter über die runden, auch da gibt es schadensfälle die repariert werden müssen...ich verstehe :-P
 
KillSwitch

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Racegixxer
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...
Richtiger Ansatz, es geht nur unter Androhung von Strafe.
Beim PKW wurde dieses Jahr auch die Pflicht eingeführt und ungelogen gings an dem Tag mit Felgenwechseln los, als das Gesetz in Kraft trat, und das nicht weil schon eine Woche Schnee lag sondern weils 40€ kostet erwischt zu werden. Man muss sich das mal vorstellen in diesem Jahr kommen die Reifenhersteller nichtmehr mit Winterreifen nach, als hätten wir das erste mal wieder Winter nach 10 Jahren... kannst dir nur an den Kopp packen bei manchen erhlich.
 
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ja aber dann brauchste ja als Motorrad fahrer auch ne 2 hinterrad felge :( so nen sch... oder willste andauert reifen umziehn lassen zum glück muss ich eh net mit der karre fahren ab ende november denn sonnst würde ich das auch noch machen wenn das wetter es zulässt :D
 
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Ich kann dieses Gesetz nicht mehr hören! Dauernd heulen mich die Kunden damit voll das die Reifen/Räder so teuer geworden sind und es kaum noch welche gibt :D:D

Hab den Text jetzt überflogen, aber mal ne ganz doofe frage, gibt es überhaupt Winterreifen für unsere Gixxxen??? :D:D
Ich meine wenn es Bauartbedingt keine Winterräder gibt, dann können wir ja auch nichts dafür?!

Naja davon abgesehen, steht meine Gixxxe lieber bei mir im warmen Wohnzimmer :), denn ich mag keine Kälte und meine kleine auch nicht :P
 
rolli

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wenn du 120 hinterreifen hast, kannst du diese benutzen, größere hab ich noch nicht gefunden :)
 
devilson

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auf den typen warte ich noch der mich bei einem schönen trockenen sonnigen wintertag mit dem möp anhält und mir
einen reinschmieren will wegen winterreifen.
das wäre reine willkür.
wer aber bei eis und schnee trotzdem mit dem möp fährt,
muss damit rechnen den verkehr auch in schwerer art zu behindern bzw. zu stören und
da gehörts dann auch mal nen bußgeld.
immerhin ist sich derjenige im vollsten bewußt das die chance sich auf den bart zu legen und
ggf andere verkehrsteilnehmer in mitleidenschaft zu ziehen bei
dem wetter imenz höher ist. er nimmt es trotzdem in kauf und somit ist es im falle eines falles vorsatz.

------------ Dieser Beitrag wurde um 12:44 geschrieben, der vorherige um 12:36. ------------​

wenn du 120 hinterreifen hast, kannst du diese benutzen, größere hab ich noch nicht gefunden :)
es gibt auch grössere, nur für unsere supersportler wirds da schwer.
 
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Supergixxer
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Ich verstehe die Aufregung nicht...

Wenn ich dem Text von Sam folge:
>> Zunächst stellt das Gesetz klar, bei welchen Witterungsverhältnissen Winterreifen aufgezogen werden müssen:
„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte (…)“
[...]
Wer bei winterlichen Wetterverhältnissen mit seinem Motorrad unterwegs ist riskiert in jedem Fall ein Bußgeld mit entsprechenden Punkten in Felnsburg.<<


sind hier sonnige Wintertage mit +7°C, Sonnenschein und trockenen Straßen nicht erfasst und somit darf an diesen Tagen mit normaler Bereifung gefahren werden.

Wer sich dagegen bei -2°C und Schneeregen auf die Maschine setzt hat nicht mehr alle Schrauben fest und das unabhängig von der Bereifung. Das es für Motorräder keine Winterreifen gibt und somit aus der Winterreifenpflicht ein Fahrverbot wird ist aus Sicht der Vernunft eigentlich nur sinnvoll, da man unter winterlichen Bedingung auf zwei Räder IMMER sich und andere gefährdet.

Also, wo ist das Problem? Sonne und trocken -> fahren, Schnee und Eis -> sinnvollerweise nicht fahren.
Wenn da einige Biker nicht von sich aus darauf kommen, siehe "Bikerweinacht zum Haus Scheppen", dann ist es eine logische Konsequenz diesem Unsinn per Gesetz einen Riegel vorzuschieben.
 
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Ich verstehe die Aufregung nicht...



Wer sich dagegen bei -2°C und Schneeregen auf die Maschine setzt hat nicht mehr alle Schrauben fest und das unabhängig von der Bereifung.
Also, wo ist das Problem? Sonne und trocken -> fahren, Schnee und Eis -> sinnvollerweise nicht fahren.
Wenn da einige Biker nicht von sich aus darauf kommen, siehe "Bikerweinacht zum Haus Scheppen", dann ist es eine logische Konsequenz diesem Unsinn per Gesetz einen Riegel vorzuschieben.
Meiner Meinung nach kommt das einer Zwangsstilllegung gleich, und hat sich schon-mal wer Gedanken über die gemacht die mit dem Moped oder Roller (für die gilt das ja auch) ihre Brötchen verdienen???
Bei uns fahren die von der City Post ihre Sendungen immer mit dem Roller aus, müssen die dann bei Schnee Kurzarbeit beantragen oder alles zu Fuß austragen?
Der Gesetzgeber hat diese Branchen wohl vergessen.....:eek:
 
Gorby

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Das wird wohl das problem des Arbeitgebers sein wie bei mir als LKW-Fahrer. Also ist das dem Fahrer scheiss egal.:rolleyes:
 
pater

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Großgixxer
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Meiner Meinung nach kommt das einer Zwangsstilllegung gleich, und hat sich schon-mal wer Gedanken über die gemacht die mit dem Moped oder Roller (für die gilt das ja auch) ihre Brötchen verdienen???
Bei uns fahren die von der City Post ihre Sendungen immer mit dem Roller aus, müssen die dann bei Schnee Kurzarbeit beantragen oder alles zu Fuß austragen?
Der Gesetzgeber hat diese Branchen wohl vergessen.....:eek:
Für Roller gibt es Winterreifen.Mal so zur Info.
Ansonsten glaub ich nicht dass irgendwer bei dem scheiss Wetter Bock hat 2-Rad zu fahren.
Find die Diskussion langsam lächerlich!!
 
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bratranec

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Meiner Meinung nach kommt das einer Zwangsstilllegung gleich, und hat sich schon-mal wer Gedanken über die gemacht die mit dem Moped oder Roller (für die gilt das ja auch) ihre Brötchen verdienen???
Bei uns fahren die von der City Post ihre Sendungen immer mit dem Roller aus, müssen die dann bei Schnee Kurzarbeit beantragen oder alles zu Fuß austragen?
Der Gesetzgeber hat diese Branchen wohl vergessen.....:eek:

gibts doch hier:

Reifenwerk Heidenau


hier mal was zur winterreifenpflicht eines reifenherstellers...

Durch die seit dem 04.12.2010 geltende Winterreifenpflicht stehen nun viele Scooter- und Motorradfahrer vor der Frage, wie sie ihr Fahrzeug auch im Winter auf der rechtlich sicheren Seite bewegen können.

In Deutschland wurde durch die Gesetzesnovelle die situative Winterreifenpflicht, die bereits seit 2006 gültig ist, überarbeitet. Folglich müssen alle Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen (Glatteis, Schneematsch, Schnee- oder Reifglätte) mit Winterreifen ausgerüstet werden.

Winterreifen werden an der Seitenflanke durch eine "M+S" - Markierung gekennzeichnet und verfügen laut Definition über eine aufgelockerte Profilgestaltung die durch größere Profilrillen zwischen den Stollen erreicht wird. Zudem werden HEIDENAU "Snowtex" und "Silica" Winterreifen mit einer wintergeeigneten Gummimischung hergestellt. Im Gegensatz zu den Allwetter Reifen sind diese auf den Wintereinsatz abgestimmt. Damit baut der Reifen selbst bei schlechtester Witterung und kalten Temperaturen genug Grip auf, um Sie sicher an Ihr Ziel zu bringen.

Reifen für bikes:

Reifenwerk Heidenau
 
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Sam

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Ich würde bei dem Wetter auch nicht auf die Idee kommen ne Runde zu drehen. Aber ein Kollege fährt seit mehreren Jahren immer aufs "Elefantentreffen". Der meckert auch schon die ganze Zeit rum wegen der Winterreifenpflicht :)

Bundesverband der Motorradfahrer e.V.: Elefantentreffen
Der Vollständigkeit und Fairness halber: Der BVDM ging - als ich die Seite das letzte Mal aufrufen konnte - noch davon aus, dass aufgrund einer Regelungslücke die Winterreifenpflicht für Motorradfahrer nicht gelte. Eine Rückantwort auf meine darauf hin an den BVDM gerichtete Email habe ich bisher noch nicht erhalten.
 
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