Wohnung vor Auszug frisch streichen?

Diskutiere Wohnung vor Auszug frisch streichen? im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Wir werden unsere Wohnung fristgerecht zum 31.05.09 kündigen und haben dies unserem Vermieter im Vorwege schon mitgeteilt. Nun kam eine Mail vom...
Oleg

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Wir werden unsere Wohnung fristgerecht zum 31.05.09 kündigen und haben dies unserem Vermieter im Vorwege schon mitgeteilt. Nun kam eine Mail vom ihm, die uns auffordert, die Wohnung vor dem Auszug frisch zu streichen, da wir diese auch so übernommen haben. Aus unserem Mietvertrag geht hervor, dass der Passus Schönheitsreparaturen vom Vermieter gestrichen wurde und nur noch "nach Bedarf" renoviert werden muss. Müssen wir überhaupt noch streichen oder sind diese Passagen im Mietvertrag seit 2009 hinfällig?

Danke im Voraus!
 
Diddy

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soweit ich weis gelten klauseln im mietvertrag. wie wohnung "weiss" oder "frisch gestrichen" verlassen, nicht mehr aber google wird dir dabei sicherlich auch helfen ;)
 
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Habe vor kurzem auch die wohnung gewechselt und habe das gleiche Thema durch. Lass den Mietvertrag vom Mieterbund ,auch am Telefon, checken. Das ist das sicherste.

sollte aber eine klausel über eine staffelung in zeit für die renovierung drin sein oder entsprechende Artikel über Schönheitsreperaturen so brauchst du das dann nicht machen.
Kleiner Tip. check die Lage beim Mieterbund - ruf deinen Vermieter an und erklär Ihm die situation und werdet euch einig. Dann bekommst du dann auch deine Kaution zeitnäher zurück
 
A_H_A_B

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Supergixxer
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Stern schrieb:
Mieter müssen überzogene Renovierungsforderungen nicht hinnehmen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil alle Klauseln gekippt, die den Mieter beim Auszug zur Renovierung verpflichten - egal, wie die Wohnung aussieht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut den Schutz von Mietern vor überzogenen Renovierungspflichten gestärkt. Nach einem Urteil vom Mittwoch sind Klauseln im Mietvertrag unwirksam, die den Mieter beim Auszug unabhängig vom Zustand der Wohnung zur Renovierung verpflichten. Durch eine solche Bestimmung werde der Mieter unangemessen benachteiligt, entschied das Karlsruher Gericht. Denn nach dem Wortlaut der Bestimmung müsse die Wohnung auch dann instand gesetzt werden, wenn sie eigentlich in tadellosem Zustand sei.
http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/immobilien/:Extra-Mehr-Rechte-Mieter/639424.html
 
andy_berlin

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Supergixxer
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* Dem Mieter darf nicht sowohl die Anfangs- als auch die Endrenovierung auferlegt werden, sofern nicht besondere Ausgleichsklauseln vorgesehen sind.
* Es dürfen keine starren Fristen vereinbart werden sondern es ist auf den konkreten Bedarf abzustellen. Unwirksam wäre daher eine Klausel, die besagt, dass alle Räume nach einer bestimmten Frist zu streichen sind. Zulässig wären aber eine Klausel, nach der die Schönheitsreparaturen je nach Abnutzung der Räume vom Mieter durchgeführt werden, wobei dann bestimmte Zeiten im Vertrag genannt sind, in denen üblicherweise (aber nicht zwingend) mit einer gewissen Abnutzung zu rechnen ist.
* Eine Klause, die vorsieht, dass zwingend eine Endrenovierung ohne Berücksichtung des Wohungszustandes erforderlich ist. Zulässig ist aber eine Abgeltungsklausel nach Abnutzungsgrad der Wohnung. Eine solche Klausel sieht vor, dass der Mieter sich anteilig an den Kosten einer jetzt noch nicht fälligen Renovierung beteiligt. Hat er also einen Raum zu 60% “abgewohnt”, dann muss er bei Auszug 60% der zu erwartenden Streichkosten zahlen (meist ist es dann billiger schnell selbst zu streichen, womit der Vermieter wieder sein Ziel erreicht hat).
Schönheitsreparaturen - Muß der Mieter bei Auszug streichen? | Rechtsanwalt News

Also musst du generell nichts zahlen, es sei denn die Wohnung ist verwohnt oder so...
 
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voodoo44

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Mietrecht : Oberste Richter kippen Renovierungsklausel - Wirtschaft - Extra - STERN.DE

Mieter beriefen sich auf guten Zustand
Der Vertrag sah keine Ausnahmen von der Renovierungspflicht vor, verzichtete aber auf eine Pflicht zu regelmäßigen Schönheitsreparaturen während des laufenden Mietverhältnisses. Als die Mieter nach kurzer Zeit wieder ausziehen wollten, bestand der Vermieter auf der kompletten Renovierung - wie im Vertrag festgelegt. Die Mieter beriefen sich jedoch auf den guten Zustand der Wohnung und ließen die Klausel richterlich überprüfen.

Damit hatte der BGH erstmals über eine Klausel zu entscheiden, die allein die Endrenovierung betrifft. In diesem Fall ist die Bestimmung dem Gericht zufolge so zu verstehen, dass der Mieter in jedem Fall renovieren muss - selbst wenn er kurz zuvor freiwillig die Wohnung instand gesetzt oder dort nur kurz gewohnt hätte. Dies sei ein unangemessener Nachteil für den Mieter.

Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidung: "Es ist gut, dass der Bundesgerichtshof in der Schönheitsreparaturfrage seine klare und eindeutige Richtung beibehält", teilte dessen Präsident Franz-Georg Rips mit. Gleichzeitig fordert er alle Mieter auf, ihren Mietvertrag prüfen zu lassen, ob sie zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet sind oder nicht.

Auch starre Renovierungsfristen unwirksam
Der BGH hat bereits mehrfach Mieter gegen ihre Verpflichtung zu laufenden Schönheitsreparaturen in Schutz genommen. So sind starre Renovierungsfristen unwirksam, wenn sie den Mieter ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung in die Pflicht nehmen.
==> Wenn die Wohnung gut aussieht und nicht in irgendwelchen wilden Farben gestrichen ist, die kein Mensch haben will, dann könnt ihr das so lassen.

Ansonsten sind extravagante Farben zu entfernen/zu überstreichen, wenn diese von anderen Mietern als Grund angesehen werden könnte die Wohnung nicht zu nehmen.
 
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