Zu schnell an Polizist vorbei -.-

Diskutiere Zu schnell an Polizist vorbei -.- im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; standen die hinter dir bzw. haben das gesehen @ herr P ?
venom87

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Supergixxer
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standen die hinter dir bzw. haben das gesehen @ herr P ?
 
devilson

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Supergixxer
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die polzei darf, wenn es klar war dass die zulässige geschwindigkeit überschritten wurde, dir ein bußgeld aufdrücken, aber eben keine punkte
Höchstens nen Verwarngeld. Aber weswegen?
Aufgrund einer Vermutung? Er muss Dir ja nachweisen WIEVIEL Du zu schnell warst.
Die müssen das ja an irgendwas fest machen.
Es sei denn es ist Herr Kilometerprostunde höchstpersönlich und hat diese Blitzdingsda
nach seinem Augenmass entwickelt.
 
Max Payne

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Großgixxer
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die polzei darf, wenn es klar war dass die zulässige geschwindigkeit überschritten wurde, dir ein bußgeld aufdrücken, aber eben keine punkte
Werd Bulle und ändere das Punktesystem ^^ Dann fahr ich auch wieder auf der Strasse :lol:
Bester Post
 
Heizzer

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Supergixxer
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ein polizist alleine darf deine geschwindigkeiz nicht schätzen. bei zweien sieht das schon anders aus ^^
is sowas wie aussage gegen aussage;)
So ein bullshit!!! wer erzält euch nur immer so ein schei..., die Polizei darf überhaupt nix schätzen, auch ned wenns mehrere Polizisten sind, deine Geschwindigkeit müssen sie dir nachweisen denn daraus ergibt sich dein Strafmaß alleine die Tatsache dass du zu schnell warst reicht nicht :nono:

1. Sie müssen dein Kennzeichen haben
2. Sie müssen dir nachweisen das du gefahren bist und kein anderer (Anzeige geht immer an den Halter)
3. Sie müssen nachweisen wie schnell du warst

und @ Timmay wenn man keine Ahnung hat, einfach mal das posten sein lassen :p
 
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SpeedDevil

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Gixxer
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in Deutschland net aber in Österreich schon also schön aufpassen hier,denn hier zahlt der halter nicht der Fahrer.
 
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OLG Karlsruhe 1. Strafsenat, Entscheidungsdatum: 19.06.2008, Aktenzeichen: 1 Ss 25/08:

Die Ermittlung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch bloße Schätzung von Beobachtern ist grundsätzlich rechtlich zulässig, unterliegt jedoch aufgrund der einer solchen Bewertung anhaftenden erheblichen Ungenauigkeit strengen Anforderungen und ist grundsätzlich nur mit erheblicher Zurückhaltung als verlässlich anzusehen (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. 2007, StVO, § 3 Rn. 63; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl. 2008, StVO § 3 Rn. 88 j.m.w.N.). Insbesondere gilt dies dann, wenn sich bei dem Schätzenden um eine im Straßenverkehr unerfahrene Person handelt (OLG Hamm VRS 58, 380 ff.), wohingegen der Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Polizeibeamten dann besonderes Gewicht zukommt, wenn es sich bei ihm um einen in der Verkehrsüberwachung erfahrenen Beamten handelt (BGH VRS 38, 104 ff.; BayObLGSt. 58, 197 ff.; OLG Hamm VRS 23, 54 ff; AG Dortmund NZV 1992, 378) und die mutmaßlich gefahrene Geschwindigkeit erheblich über der rechtlich Zulässigen liegt (OLG Düsseldorf VRS 30, 444 f.; BayObLG DAR 2001, 37). Um dem Rechtsbeschwerdegericht eine Überprüfung der Grundlagen der Schätzung zu ermöglichen, muss das Urteil in formaler Hinsicht darüber hinaus erkennen lassen, dass sich der Tatrichter der grundsätzlichen Unzuverlässigkeit dieser Methode bewusst ist und aufgrund welcher Umstände er gleichwohl bestehende Bedenken für ausgeräumt hält (OLG Hamm VRS 58, 380 f.; BayObLG VRS 65, 461 ff.). Weiter ist eine nähere Beschreibung der Bezugstatsachen erforderlich, insbesondere der konkreten Örtlichkeit, an welcher der Verkehrsverstoß begangen wurde, sowie des Blickwinkels, aus welchem der Zeuge diesen wahrgenommen hat. Auch bedarf es der Darlegung der gefahrenen Wegstrecke und der etwaigen Zeitdauer des Verstoßes, um ggf. mittels einer Weg-Zeit-Berechnung die Bekundungen des Zeugen auf ihre Schlüssigkeit nachzuprüfen. Auch eine Schilderung der Lichtverhältnisse kann im Einzelfall geboten sein. Solche detaillierten Feststellungen sind insbesondere dann veranlasst, wenn gegen den Betroffene neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot verhängt werden soll.
Aufgrund der erheblichen und in der Praxis kaum durchführbaren Voraussetzungen werden Geschweindigkeitsverstöße, die nur von Zeugen beobachetet worden sind, nicht weiter verfolgt.

Unser Punktesystem folgt dem Bußgeld. Je nach Höhe des Bussgelds wären dann theoretisch auch Punkt und Fahrverbot möglich.
 
N

newgr7bb

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marsmänchen können deinen aktuellen speed bei uns schätzen. heißt also in aut ist es so:
du fährst in der stadt 50 wo 50 erlaubt ist. haste dann aber ein motiviertes marsmänchem am start wie ich dann sagt der du warst mit 70 unterwegs und darfst was abdrücken an ihn um sein haus zu finanzieren ...
 
G

Gixxer-HH

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Also habe ich das richtig verstanden.

Es ist sehr unwarscheunlich, dass ich ärger kriege, da der aufwand sehr sehr hoch wäre gerade wenn es um ein fahrverbot geht!?

Falls doch was reinflattert:
1. Sagen ich bin auf keinen fall zu schnell gefahren, das müssen sie erstmal beweisen !?
oder 2. Ich bin nicht gefahren, das Bike steht zum verkauf und wurde zu dem zeitpunkt probegefahren, daten des potenziellen käufers habe ich nicht mehr!?

Grüße,
Niclas
 
Matti

Matti

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Also habe ich das richtig verstanden.

Es ist sehr unwarscheunlich, dass ich ärger kriege, da der aufwand sehr sehr hoch wäre gerade wenn es um ein fahrverbot geht!?

Falls doch was reinflattert:
1. Sagen ich bin auf keinen fall zu schnell gefahren, das müssen sie erstmal beweisen !?
oder 2. Ich bin nicht gefahren, das Bike steht zum verkauf und wurde zu dem zeitpunkt probegefahren, daten des potenziellen käufers habe ich nicht mehr!?

Grüße,
Niclas
Nabend!

Ich würde mich jetzt erstmal zurücklehnen und mir nicht den Kopf zerbrechen!
Das Thema solange auf sich beruhen lassen bis was kommt (womit aus meiner Sicht nicht zurechnen ist).
 
W

Willow

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Also habe ich das richtig verstanden.

Es ist sehr unwarscheunlich, dass ich ärger kriege, da der aufwand sehr sehr hoch wäre gerade wenn es um ein fahrverbot geht!?

Falls doch was reinflattert:
1. Sagen ich bin auf keinen fall zu schnell gefahren, das müssen sie erstmal beweisen !?
oder 2. Ich bin nicht gefahren, das Bike steht zum verkauf und wurde zu dem zeitpunkt probegefahren, daten des potenziellen käufers habe ich nicht mehr!?

Grüße,
Niclas
Mach Dich mal locker.

Wenn Du schnell fahren willst, dann mache es bewußt und lebe mit allen möglichen Konsequenzen. Wenn Du den Lappen unbedingt brauchst, halte Dich in den Toleranzgrenzen auf und vermeide rechtlich Probleme.

Wegen was soll Dir jetzt was ins Haus flattern???
Blödsinn.

Hab eben einen Streifenwagen auf der Landstraße überholt. Da kommt auch nix :D
 
devilson

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Hab eben einen Streifenwagen auf der Landstraße überholt. Da kommt auch nix :D
Noch nicht........
Man sollte sich nie zu sicher sein, gerade nicht bei Dreistigkeiten.
Wenn die Insassen des Streifenwagens behaupten, Du hast sie gestriffen,
ist das Gefährdung des öffentlichen Strassenverkehrs. Wenn die jetzt Dein Kennzeichen
haben, wirst auch Du Post bekommen!!
Manche glauben, nur weil sie auf nem Mopped sitzen sind sie gleichzeitig im godmod!!!
Schade drum....
 
Jules

Jules

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Manche glauben, nur weil sie auf nem Mopped sitzen sind sie gleichzeitig im godmod!!!
Schade drum....
genau richtig erkannt! kann ich auch nicht haben sowas!!!
 
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Willow

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Noch nicht........
Man sollte sich nie zu sicher sein, gerade nicht bei Dreistigkeiten.
.
Das war nicht dreist. Es war legal.
Die etwa 80 km/h und ich etwa 100 km/h im kurvigen Geläuf und kein Überholverbot :püh
 
G

Gixxer-HH

Supergixxer
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dann war die Aussage "da kommt auch nix!" aber ein bisschen überflüssig.
Das wäre so wie wenn ich mit 50 am blitzer vorbei wäre es nicht blitzt und ich nun frage wie teuer das wird :D

ich weiß dass ich mit den konsequenzen leben muss hatte ich ja auch geschrieben.
ich leb damit und gut...noch is nix gekommen ;)
 
W

Willow

Großgixxer
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dann war die Aussage "da kommt auch nix!" aber ein bisschen überflüssig.
Das wäre so wie wenn ich mit 50 am blitzer vorbei wäre es nicht blitzt und ich nun frage wie teuer das wird :D
Wenn nicht ne Blade hinter dem Streifenwagen hergegondelt wäre und auf besseres Wetter gewartet hätte..... :cool:
Nachdem überholen bin ich dann schon schneller gefahren :p

Man muss ja nix provozieren, aber auch nicht hinter der Rennleitung herdösen.
Es kommt nichts, bei Dir nicht und bei mir nicht. Wirst Du sehen.
 
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