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Gast17883
Gast
Gibt es eigentlich eine TATSÄCHLICHE "Verurteilung" eines Mopedfahrers, der, weil er sein Möp ANGEMELDET verkauft hat UND im KV niedergeschrieben ist, dass der Käufer sich verpflichtet, direkt am folgenden Werktag, das Kraftrad auf seinen Namen versichern und ummelden zu lassen und der Käufer sich weigert, trotz Anzeige wegen "Versicherungsbetrug" durch den Verkäufer, dies zu tun, AUF WEITERE Zahlung des Versicherungsbeitrages über den Verkaufstag hinaus?
Musste das einer von Euch oder kennt einer jmd, der das bezahlen muss/te bis zum St.Nimmerleinstag und dann privatrechtlich per Klageverfahren sich das Geld vom Käufer versuchen, zurückzuholen?
Dehdd mich mol wergglich intresseiere..
Musste das einer von Euch oder kennt einer jmd, der das bezahlen muss/te bis zum St.Nimmerleinstag und dann privatrechtlich per Klageverfahren sich das Geld vom Käufer versuchen, zurückzuholen?
Dehdd mich mol wergglich intresseiere..