Das Problem bei der HRA ist die Freig?ngigkeit des Reifens und die notwendige Materialfestigkeit (Bruchgefahr/Schnittkanten).
Auch wenn sich mal der T?V Pr?fer schwer tut es als bauliche Ver?nderung zu qualifizieren -dann w?rde mit dem Einbau die BE des Bikes nach 19 II StVZO erl?schen- so scheitert die HRA sp?testens an der Generalklausel des 30 StVZO.
Streitig ist in diesem Fall als in meinen Augen nur die Norm an der man die HRA festmachen kann.
Und was die E-Nummer angeht, es ist richtig, es gibt keine E Nummer, den es muss der Anbau gepr?ft werden --> Freig?ngigkeit. Schaust du mal bei namhaften Herstellern, so liegt jeder HRA n?mlich ein Teilegutachten zum Eintrag bei. Nur bei dem ebay Billigschrott ist das nicht der Fall, den die Erstellung eines solchen Gutachtens kann schnell mal 5 stellig kosten, und dann kann ich ne HRA eben nicht mehr f?r unter 50 ? anbieten.