Auspuffveränderung / Ohne DB-Killer

Diskutiere Auspuffveränderung / Ohne DB-Killer im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Nein, kompetenten Rat einholen und dann mit Kopf und Verstand und nicht mit Halbwissen an die Sache rangehen. Und am Besten keine Aussage bei der...
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Sam

Racegixxer
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das heißt am besten garnicht erst vor Gericht gehn sondern die Entscheidung des Staatsanwalts hinnehmen?
Nein, kompetenten Rat einholen und dann mit Kopf und Verstand und nicht mit Halbwissen an die Sache rangehen.

Und am Besten keine Aussage bei der Kontrolle machen.

Ich habe in solchen Fällen schon erfolgreich verteidigt. Es kommt aber auf den Einzelfall und die festgestellten Umstände an. 08/15 Standart gibt es nicht.
 
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Strimmiger

Gast
Bei einer Kontrolle gebe ich auch nix mehr zu hat mir jetzt schon 2 mal den Arsch gerettet
 
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Bismarck

Kleingixxer
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Servus
hab eben irgend nem anderen thread gelesen das es seit dem 1.1.2010 nen neues gesetz zum thema db killer geben soll
bzw zum dem thema ohne fahren....
Wie sehen denn jetzt die Strafen aus???
Und in wieweit erlischt die gasamte betriebserlaubniss des Motorrades??? bei z.B. nem Unfall... der Auspuff (nur weil er etwas lauter ist) ändert ja nix an der Fahrsicherheit....
 
Baumi K9

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Racegixxer
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und was soll dort über die gesetze mit fahren ohne db-killers stehen:eek::nachdenk:
stehe glaube:confused: auf´m schlauch.
 
RedStorm

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Supergixxer
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nene, seh da auch nix...
 
B

Bismarck

Kleingixxer
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da steht nur das es seit dem 01.01.2010 ein neues gesetzt geben soll....bzw ne gesätzeslücke geschlossen worden sein soll.....
jetzt wollte ich mal hören wie denn die änderung aussieht....
bzw was denn der aktuelle stand der dinge ist....
db killer dabei aber net eingebaut bzw ESD ohne E Nummer....
 
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Supergixxer
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aus frag einen Anwalt.de:

Frage:
Wie ist es rechtlich zu berwerten, wenn man "vergessen" hat den DB-Killer (oder auch DB-Eater) wieder in seinen Auspuff vom Motorrad einzubauen und somit etwas lauter unterwegs ist?

Ich meine etwas von 25€ Bußgeld gelesen zu haben. Ist dies noch aktuell oder zieht das noch weitere Folgekosten nach sich (wie Gutachten erstellen, um die Betriebserlaubnis wiederherzustellen...?)

Kann die Weiterfahrt eigentlich dann noch verwehrt werden, wenn man den DB-Killer dabei hat?
Und was ist bei einem Unfall? Kann die Versicherung einen tatsächlich in Regress nehmen, nur weil kein DB - Killer verbaut war?

Antwort:

Ich sehe bei der Nutzung eines Motorrades ohne dB-Killer das Risiko, dass ein Bußgeld von € 50,00 verhängt sowie 3 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen werden. Dies ergibt sich aus Nr. 175 BKatV in Verbindung mit §§ 3 Abs. 1 S. 1, 48 Nr. 1 FZV, in dem das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne die entsprechende Betriebserlaubnis/Zulassung geregelt ist.

Grundsätzlich kann die Weiterfahrt ohne den montierten (ihn z.B. im Rucksack mitzuführen, hilft nicht) dB-Killer verweigert werden, was nur dann unterbleibt, wenn die Beamten „ein Auge zudrücken“. Zudem droht bei Nutzung eines nicht zugelassenen Fahrzeugs der Verlust des Versicherungsschutzes und ggf. auch ein Regress des Haftpflichtversicherers nach einem Unfall, wobei dies im Einzelfall zu prüfen ist.

...

Fahren mit Auspuff ohne ABE ist klar was dann passiert: Maschine wird "verwahrt" und du darfst nach Hause laufen!!
 
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K6-CORONA

K6-CORONA

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wenn ich den killer vor ort wieder montieren kann, sehe ich da keinen grund, wieso man dann nach hause laufen muss, die 50€ und die 3 punkte sind ja wohl mal strafe genug...
 
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Mr.Speed

Gast
dann ist es aber Vorsatz!!!...Vergessen...wem will man das denn erzählen...Die Grünen sind doch auch nicht blöde..Und wenn sie dir Vorsatz vorwerfen, was sie mit sicherheit tuen, wird noch teurer!!!

Und ich kann den ganzen Scheiss mit "was ist wenn ich ohne db Killer fahre ?" nicht mehr öhren und nicht mehr lesen. So langsam fängt es doch mal echt an zu nerven!!
 
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Dreas

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Racegixxer
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Fahren ohne db-Killer kostet 25€ keinen Punkt und erst recht keine Stillegung vor Ort, zumal es die Herren in Grün sich soweiso teilweise recht einfach machen wenn man bedenkt wie die die Messung des "Lärmpegels" machen.

Vielleicht hilft das ja hier um etwas aufzuklären.
http://img510.imageshack.us/img510/3003/pavorn0121.jpg


Mfg Dreas
 
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R3ap3r

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Der Artikel ist Bj. 2007 --> da hat sich jetzt schon wieder einiges mehr getan.
 
Carbonfreak

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ich hab schon gar keine lust mehr mich durch irgendwelche artikel oder gesetzestexte zu kämpfen...und irgendwie frag ich mich warum seit ewigkeiten in zich foren dieses thema fast täglich präsent ist...

wie es die praxis zeigt gibts hier leider nich wirklich ne musterlösung für. tausend erfahrungen und von 10 leuten 12 verschiedene meinungen...und so ist es auch bei der rennleitung.

wenn ihr losfahrt ohne killer dann seit euch bewusst was schlimmstenfalls passieren kann. wenn das ok für einen is dann ab dafür.

wenn nicht dann drin lassen.

letztendlich entscheidet der ordnungshüter vor ort was sache ist(25-euro-bis stilllegung), und groß aufn putz hauen is da eh nich..da kann man noch so viele mopped-zeitschriften artikel aussm hut ziehn.


es wird mal zeit das es irgendwann nen eindeutiges verfahren beim umgang mit diesem thema seitens der wachtmeister gibt. letztendlich betrifft es ja nich gerade wenige...
 
Dreas

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Racegixxer
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letztendlich entscheidet der ordnungshüter vor ort was sache ist(25-euro-bis stilllegung), und groß aufn putz hauen is da eh nich..da kann man noch so viele mopped-zeitschriften artikel aussm hut ziehn.
Stimmt und das anschließende Verfahren wird dem kläger recht geben, und die Herren in grün massregeln, klar weis jeder der ohne Killer fährt das der Bock zu laut ist und das ihn ne Strafe erwartet nur stehen die 3 Punkte und 50e in keinem Zusammenhang und die Verkehrsgefährung ist auch nicht gegegeben und wer zu allem ja und amen sagt nur weil es ein Polizist sagt der ist selber schuld.

Mfg Dreas
 
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Sam

Racegixxer
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ich hab schon gar keine lust mehr mich durch irgendwelche artikel oder gesetzestexte zu kämpfen...und irgendwie frag ich mich warum seit ewigkeiten in zich foren dieses thema fast täglich präsent ist...

wie es die praxis zeigt gibts hier leider nich wirklich ne musterlösung für. tausend erfahrungen und von 10 leuten 12 verschiedene meinungen...und so ist es auch bei der rennleitung.

wenn ihr losfahrt ohne killer dann seit euch bewusst was schlimmstenfalls passieren kann. wenn das ok für einen is dann ab dafür.

wenn nicht dann drin lassen.

letztendlich entscheidet der ordnungshüter vor ort was sache ist(25-euro-bis stilllegung), und groß aufn putz hauen is da eh nich..da kann man noch so viele mopped-zeitschriften artikel aussm hut ziehn.


es wird mal zeit das es irgendwann nen eindeutiges verfahren beim umgang mit diesem thema seitens der wachtmeister gibt. letztendlich betrifft es ja nich gerade wenige...
dann versteh ich aber nicht, warum du diesen beitrag liest. die überschrift ist doch eindeutig...
 
Raiden

Raiden

Racegixxer
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Ich grab den Fred nochmal aus...

BW scheint das Fahren ohne DB Eater mit Strafanzeige, 3 Punkten und 90 € plus Kosten zu ahnden. Zumindest haben sie das gestern so gemacht :)
 
Thema:

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