Denunziert nach rechts Überholen!

Diskutiere Denunziert nach rechts Überholen! im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Hallo meine Herren! Kam gestern Abend von ner Moppedtour heim, zog mich grad aus.. und da klingelte es an der Tür. Polizei quasselte irgendwas...
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Kleingixxer
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Hallo meine Herren!

Kam gestern Abend von ner Moppedtour heim, zog mich grad aus.. und da klingelte es an der Tür.

Polizei quasselte irgendwas ob ich eine Suzuki besäße und ob ich heute gefahren sei. Ich be"ja"te. Dann schwatzte der uniformierte Beamte etwas von Vorfall auf der Autobahn A66 und rechts Überholen sowie "rowdyhaftes" Fahren auf der höhe Langenselbold.

Bei mir: *grübel**grübel**grübel**grübel*
Ahh Da war ja was! :shy:
An genau diesem Stück fängt quasi das "Langenselbolder Dreieck" an. Zu den zwei Spuren kommt eine dritte Spur dazu. Lt. meinem Kenntnisstand ist dort rechts überholen legitim. Es waren links zwei "Penner" auf der Spur. Der Rest der Bahn war sogut wie frei. Ich kam mit gut Stoff an und bin ohne lang nachzudenken und in die Eisen zu steigen rechts vorbei.

Zeuge habe ich (quasi :cool: ) Meine Aussage wäre nun gewesen das ich rechts in Richtung Hammersbach fahren wollte daher auf die mittlere Spur gewechselt bin, dann weiter wechseln wollte aber mein Kollege hinter mir Signal gegeben hat das ich falsch fahre. Daher bin ich wieder nach links gewechselt.

Plausibel? Können die mir sonst was? Ich bin mir nicht 100% sicher ob das genau an dieser Stelle war ! Die Bahn war fast komplett frei und kann sein das ich das ein oder andere Fhzg. mal Rechts überholt habe! (Bitte keine Moralpredigt, ich weiss ...)
:rolleyes: :posticon:
 
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Gixxer
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die kommen da extra zu dir nach hause?
 
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Ich hätte gleich gesagt, das ich das nicht war.
Wie wollen Sie das beweisen...
 
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die kommen da extra zu dir nach hause?
Jup! Der Beamte meinte nur er will mein Führerschein sehen, er könne mir zum Vorfall selbst nicht viel sagen da dies bei der Polizei in Montabaur eingegangen sei. Ich bekäme noch Post :thumbs: :k7:

------------ Dieser Beitrag wurde um 16:04 geschrieben, der vorherige um 16:02. ------------​

Ich hätte gleich gesagt, das ich das nicht war.
Wie wollen Sie das beweisen...
Ja ich hab nicht schnell genug geschaltet im Kopf :( - zu spät! Immerhin war ich mir ja keiner Schuld bewusst als er mich fragte ob ich heute schon gefahren sei..

Nun muss ich sehen das ich da rauskomme aus der Sache. Wie gesagt: Zeuge ( ;) :cool: ) hab ich .. wenn nötig auch mehr...
Weiss nur nicht wie ich das am dümmsten nun formuliere und die Entlastungszeugen mit reinbringe..
 
KillSwitch

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...
Warum sagst du den das du das warst :lol: (schuldigung fürs lachen, aber als sportlicher motorradfahrer muss eigntlich immer sofort und bei allem: "Ich war's ned!!" kommen^^)
da hat einer dein kennzeichen notiert (von den "pennern") und die Polizei wollte nachhaken ob du das auch warst.

Hättest sagen sollen warst mit Kumpel xy nur aufer Landstraße unterwegs dann hätten sich die "Penner" wohl am Kennzeichen verguckt gehabt. Fertig. Aber Probier mal so im Zweifel stehts Aussage gegen Aussage. Wird schon schiefgehen ;o)
 
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MightyQuinn

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Mach dir keinen Kopf!
1. Aussage gegen Aussage (Auch wenn das nicht immer sooo einfach ist wie die Leute denken)
2. Kannst du sagen du hast die Fahrzeuge überholt, als der 3. Streifen (auf dem du warst) noch nicht mit den anderen beiden zu erkennen war (natürlich unter Einhaltung der zul. Höchstgeschwindigkeit, weil du ja weisst, dass die Kollegen in Grün da gerne mal stehen ;-)).

Und 3. (das würde ich dir empfehlen):
Sag, dass deiner Kenntniss nach vollkommen richtig gehandelt hast weil (sieh Punkt 2.) und wenn sich jemand dadurch bedrängt gefühlt hat, es dir natürlich leid tut!
Es ist natürlich nicht deine Absicht andere zu Bedrängen oder ähnliches.

Zeig einfach Einsicht und dann wirds schon schiefgehen. Es gibt ja ohnehin keine Beweise...
 
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ohne feste beweise können sie dir nichts, augenscheinlich oder wir "vermuten" sie gesehen zu haben ist was für anfänger u das zieht nicht
 
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...schade das du es zugegeben hast man darf zwar nicht lügen, aber man darf sich selber schützen, hättest event. sagen können weis ich nicht ob ich da gewesen bin, denn wie hier schon gesagt worden ist sollen die erstmal beweisen das du das es auch warst, jetzt wird es natürlich schwer da rauszukommen.
 
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warum hast du überhaupt eine aussage getätigt?
 
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warum hast du überhaupt eine aussage getätigt?
Ich habe noch garkeine Aussage getätigt. Die Beamten wollten lediglich Wissen ob ich mit dem Bike unterwegs war und ob es meins war.
Immerhin sollte man sich mal überlegen was wäre, wenn es zu einem schweren Unfall mit toten gekommen wäre und ich hätte Zeuge sein können. Weiss man ja alles nicht! So verantwortungsbewusst bin ich halt am Ende dann doch, man stelle sich nur mal vor man selbst wäre von soetwas betroffen und es fehlt ein Zeuge.

Wie dem auch sei: Ist vorbei. Ich habe lediglich gesagt JA ich bin gefahren JA mir gehört die Gixxer und habe den Jungs mein Fschein zum notieren der Nummer ausgehändigt. Mehr habe ich nicht getan.

Das ich auf der A66 gefahren bin bestreite ich ebensowenig. Ich werde aber bestreiten das irgendwelche Zivilisten einschätzen können ob ich "legal" oder "illegal" rechts überholt habe. Denn das ist bei einem Kreuz / Dreieck durchaus legitim. Diesbzgl. hätte ich ja auch nen Zeugen.

Wie dem auch sei: wird schon werden! Shit happens!
 
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Frag lieber jemanden, der sich mit sowas auskennt.

Polizeibeamten ist per Gesetz keine Rechtsberatung gestattet, ich könnte dir sonst sicher einiges zu der Sache sagen. Einiges was dir gefallen könnte, aber auch sicher Dinge, die dir nicht gefallen...
Zweiteres hat mit "gefährlichem Halbwissen" zu tun, aber ersteres könnte formaljuristisch interessant für dich sein...

Advocard ist Anwalts Liebling! ;)
 
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Du hast dich in der Aufregung ganz verwirren lassen....du warst niemals nie an diesem Tag auf der A66, das muss der Tag zuvor gewesen sein ;)
und rechts überholen? welche Frechheit, sowas würdest DU niemals machen ;)
 
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Frag lieber jemanden, der sich mit sowas auskennt.

Polizeibeamten ist per Gesetz keine Rechtsberatung gestattet, ich könnte dir sonst sicher einiges zu der Sache sagen. Einiges was dir gefallen könnte, aber auch sicher Dinge, die dir nicht gefallen...
Zweiteres hat mit "gefährlichem Halbwissen" zu tun, aber ersteres könnte formaljuristisch interessant für dich sein...

Advocard ist Anwalts Liebling! ;)
Ich wart erstmal ab bis der Schrieb kommt.. erst dann mach ich überhaupt irgendwas ;)
 
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muss man denen denn den führerschein geben wenn die in so einem fall vor der haustür stehn?
 
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Die Polizei selber wird nicht aktiv werden, da sie keine Beweismittel hat und somit auch keine Anzeige gegen dich schreiben kann.

Der Autofahrer könnte dich anzeigen und dann würde die Polizei die Ermittlungen aufnehmen. Aber so eine Anzeige erscheint aussichtslos, weil er sicherlich kein Beweismaterial hat und im Höchstfall einen Zeugen dabei hatte. Da du auch einen Zeugen hast, stünde Aussage gegen Aussage...wenn es überhaupt zu einer Anzeige kommt, da ich bezweifle, dass man als Privatperson einen Überholverstoß anzeigen kann. Da könnte ich jeden Tag locker 20 Anzeigen schreiben gegen "Verkehrssünder", die mir täglich auf dem Weg zur Arbeit begegnen.

Also ich würde mir keinen Kopf machen.
 
Marcel84

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Sorry, aber ihr stellt euch das alles ganz schön einfach vor!

Ich habe änliches selbst erfahren müssen, allerdings nicht
Wegen rechts überholen oder heizen, sondern wegen angeblicher
Beleidigung im Straßenverkehr. ("Scheibenwischer")

Ich rate dir, warte ab bis du post bekommst, dann ab zum Anwalt!

Alles andere ist wie oben schon gesagt Spekulation und gefährliches
Halbwissen. Sorry Jungs.
 
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muss man denen denn den führerschein geben wenn die in so einem fall vor der haustür stehn?
Soviel ich weiss bist du den Beamten gegenüber Auskunftsverpflichtet was deine Person anbelangt. Jedoch natürlich nicht zur Sache selbst.
 
E

Extremiac

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Mal ganz abgesehen davon wie ich den "Vorfall" werte.

Es ist doch so, die Verkehrsteilnehmer (ich nenne sie mal Denunzianten) die nicht anderes zu tun haben wie die Welt zu verbessern und die sich bei jedem "Zwischenfall" berufen sehen die Polizei einzuschalten ... sind in der Regel Polzeibekannt.
In der "Polizeifachsprache" nennt man solche Mitmenschen "störer". Sicherlich ist die Polizei verpflichtet dieser Sache nachzugehen. Aber was der einzelne Beamte davon zu halten hat steht doch von Vornherein fest ... zumal er vom Langenselbolder Dreieck bis nach Monterbauer (man beachte: ca 100 Km weiter und sogar in einem anderen Bundesland) braucht um sich zu einer Anzeige zu entschließen. Also kann der "Vorfall" auch nicht sooo gefährdend gewesen sein.

Wie alle anderen schon schreiben.
Abwarten ob bzw. was kommt und dann zum Anwalt. Solange nichts zur Sache sagen. Damit erschwerst du dem Anwalt nur seine arbeit.
 
Doom3

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Ohhhh man, da wird jeder Jurist traurig. Im Forum wuerde ich maximal eine Sachverhaltsschilderung abgeben, aber kein Eingeständnis oder so etwas. Da bleibt nur zu hoffen, dass hier nicht die falschen mitlesen.

Ich empfehle meinen Mandanten immer: Gar nichts sagen und machen. Sobald ein Anhörungsbogen kommt, ab zum Anwalt. Jetzt habe doch meinen Job verraten :-)
 
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kennt hier doch niemand seinen namen...
 
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