vmax300
Supergixxer
Themenstarter
Weiß einer wie lange Garantie auf FLM (Polo) Motorradbekleidung ist?
§ 4 - Gewährleistung, Garantie
(1) Gewährleistung: Ist die Ware bei Übergabe an den Käufer mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Wir sind berechtigt, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung abzulehnen, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich i. Ü. nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Kaufsache an den Kunden.
(2) Zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen ist die Vorlage des Originalkaufbeleges erforderlich. Die Möglichkeit, den Kauf fehlerhafter Ware von uns anderweitig nachzuweisen, bleibt hiervon unberührt.
(3) Gewährleistungs- und/oder Garantieansprüche sind gegenüber der Firma POLO Motorrad und Sportswear GmbH, Polostraße 1,
41363 Jüchen, geltend zu machen.