Keine Strafbarkeit wegen Fahrerflucht bei vorsatzlosem Entfernen vom Unfallort

Diskutiere Keine Strafbarkeit wegen Fahrerflucht bei vorsatzlosem Entfernen vom Unfallort im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 30. M?rz 2007, beck.de Wird sich in Zukunft jeder auf "ich habe diesen Unfall nicht bemerkt"...
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BVerfG: Keine Strafbarkeit wegen Fahrerflucht bei vorsatzlosem Entfernen vom Unfallort

Wer nicht bemerkt, dass er einen Verkehrsunfall verursacht hat und sich daher ohne weiteres vom Unfallort entfernt, muss nicht nachtr?glich die Feststellung seiner Personalien erm?glichen. Der Straftatbestand des ? 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB erfasst nicht die F?lle des vorsatzlosen Entfernens vom Unfallort. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am 30.03.2007 bekanntgemachten Beschluss und beanstandete damit eine langj?hrige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 19.03.2007; Az.: 2 BvR 2273/06).

? 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB verpflichtet denjenigen, der sich berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt, nachtr?glich gegen?ber anderen Unfallbeteiligten oder an deren Stelle der Polizei seine Personalien anzugeben. Erfasst sind etwa F?lle, in denen der Unfallverursacher den Gesch?digten ins Krankenhaus bringt. Ein Versto? gegen diese Pflicht kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet werden.
Versto? gegen Analogieverbot

Das vorsatzlose Entfernen vom Unfallort ist nach der Entscheidung des BVerfG dem berechtigten oder entschuldigten Entfernen nicht gleichzustellen. Eine anders lautende Auslegung, die auch der BGH vertritt, verst??t nach dem Beschluss der Verfassungsh?ter gegen das strafrechtliche Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG. Wer sich berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entferne, handle unter v?llig anderen Voraussetzungen als derjenige, der dies mangels Kenntnis des Unfallgeschehens tue.
Keine Mitwirkungspflicht bei fehlendem Vorsatz

Die Karlsruher Richter st?tzen ihre Entscheidung zudem auf eine historische Auslegung des ? 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB. Die Vorschrift sei geschaffen worden, um zu verhindern, dass ein Unfallbeteiligter unerkannt bleibe, weil er sich ausnahmsweise vom Unfallort entfernen darf. Nach der Begr?ndung des Gesetzgebers k?nne in diesem Fall vom Verkehrsteilnehmer ?ein gewisses Ma? an Mitwirkung erwartet werden?.
Verfassungsbeschwerde erfolgreich

Im entschiedenen Fall hatte der Beschwerdef?hrer an einer Baustelle verbotswidrig ?berholt und deshalb durch den von ihm aufgewirbelten Rollsplitt an dem ?berholten Wagen einen Schaden von knapp 1.900 Euro verursacht. Als ihn der Gesch?digte kurz darauf auf den Unfall aufmerksam machte, bestritt er den ?berholvorgang und entfernte sich, ohne seine Personalien anzugeben. Da ihm nicht nachgewiesen werden konnte, dass er denn Vorfall mit dem Rollsplitt bemerkt hatte, verurteilte ihn das Amtsgericht Herford nach ? 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB. Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde war erfolgreich.
Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 30. M?rz 2007, beck.de

Wird sich in Zukunft jeder auf "ich habe diesen Unfall nicht bemerkt" berufen ?
 
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je nach dem was f?r einen schaden man verursacht hat, denke ich werden sich viele darauf beziehen......


hab vorletztes jahr auch in einer leitblanke geparkt und war der festen ?berzeugung das man 24 h melde pflicht hat, dem ist nicht so.....


am n?chsten tag bei der polizei angerufen und zum gl?ck einen netten beamten gehabt der mir nur 35 euro bu?geld aufgedr?ckt hat, ansonsten w?ren die lappen weg, wegen fahrerflucht
 
Borsti

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In deinem Fall Nice w?re ich auch gefahren und mit 35 ? bist du noch gut weggekommen.
Der Meter Leitplanke ist teurer.

15 Meter Doppelleitplanke auf dem Ring haben mich damals 2500 ? gekostet. :(
 
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@mr.nice: nichts durcheinanderbringen, im obigen urteil gehts nicht um einen irrtum (wie in deinem fall) sondern nur um den fall des schlichten nicht bemerkens des unfalls.

aber nach deinem Beitrag rate ich dir unsern flyer"Richtiges Verhalten am Unfallort" herunterzuladen und auszudrucken *klick*
 
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In deinem Fall Nice w?re ich auch gefahren und mit 35 € bist du noch gut weggekommen.
Der Meter Leitplanke ist teurer.

15 Meter Doppelleitplanke auf dem Ring haben mich damals 2500 € gekostet. :(
nein hab die leitblanke auch gezahlt ein fosten und ein st?ck blanke 330 euro...... war io

sam hab ich schon danke ;) das passiert mir nicht nochmal
 
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