Neuigkeiten die uns freuen !!!

Diskutiere Neuigkeiten die uns freuen !!! im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Also du kannst gerne nach Deutschland ziehen...kein Problem :) Aber wie schon gesagt, dass ist ne ?bergangsregel und jeder Polizist kann einen...
Jan4975

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Minigixxer
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Also du kannst gerne nach Deutschland ziehen...kein Problem :)
Aber wie schon gesagt, dass ist ne ?bergangsregel und jeder Polizist kann einen Bu?geldvorschlag machen.
Das hei?t wenn ich einer von denen w?re die das machen, k?nnte ich sagen.... ich schlage 500,- Euronen vor....was die Bu?geldstelle drau? macht liegt dann bei denen... Aber in der Regel halten die sich dran was die Polizisten sagen.
Also weiterhin VOOORSICHT !!
Will euch zu nichts verleiten....und was ich mache sag ich nicht.
SAAAMMM nicht petzen !!! :lol:
 
Mr. Pogo

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SO NICHT RICHTIG !!!!

Verfahren bei der Bayerischen Polizei:

Bei ?30 StVZO gibt es einen atypischen Fall, der bei Erl?schen der Betriebserlaubnis

  • Verschlechterung des Abgas- und Ger?uschverhaltens
  • ?nderung der Fahrzeugart
  • Gef?hrdung zu erwarten
stets gegeben ist. Dieser atypische Fall sieht 50 EUR, 1 Punkt in Flensburg vor.

So spart man sich zum fr?heren Versto? zwei Punkte in Flensburg - eine Bu?geldanzeige, inkl. Sicherstellung des Beweismittels und T?V / DEKRA Gutachten auf Kosten des Betroffenen wird nach wie vor vorgenommen.

Eine Verwarnung ?ber 25 EUR ist daher eine Irrmeinung und es hat sich im Prinzip nichts ge?ndert!!!
 
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Sam

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Typisch Bayern, aber was Recht und Gesetz angeht machen die ja selten das gleiche wie der Rest von Deutschland *g*....

Was mich mal interessiert, da ein atypischer Fall wg. des Grundsatzes des Gesetzesvorbehalts ja stets begr?ndet werden muss, was f?hren den die Freistaatler da an ? An welcher Nr. der BKatV wird das dann festgemacht ?
 
Mr. Pogo

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330006, gleich Grundtatbestand. Da atypischer Fall, dann aber "?hnliche Behandlung" wie Vorsatz. Ergo Tatbestand x2 + 1 Punkt.

Sicherlich ist der atypische Fall zu begr?nden, war beim alten Erl?schen BE ja auch so, so z.B. warum genau hier eine Gef?hrdung zu erwarten ist, oder um wieviel dB sich das Ger?uschverhalten verschlechtert hat (Gutachten!).

Zum Thema Freistaat: "So sanns hoid, die Bayern", wobei im Endeffekt ja eine bundeseinheitliche Verfahrensweise dringend anzustreben w?re :D :D :D ...
 
Mr. Pogo

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Und habe ich eine wirklich konkrete Gef?hrdung, bspw. schleifende R?der an Radkasten nach Tieferlegung und bereits Reifenbesch?digung vorhanden, so kann TBN 330606 begr?ndet werden, wo wir wieder bei 50 EUR und 3 Punkte sind ...
 
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Sam

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?hm moment net so schnell, sonst komm i nimmer mit.

wir redeten oben von erl?schen BE aufgrund 19 II am beispiel eines sportauspuffs ohne ABE, da hab ich ja erstmal keine gef?rdung gebraucht, verschlechterung der ger?uschemissionswerte hat da erstmal ausgereicht.
schleifen reifen im radkasten und vergleichbares ist die gef?hrdung klar und auch eine stilllegung ist nicht jenseits vom denkbaren.
bei montage einer illegalen anlage habe ich vorsatz, auch klar.

wenn ich aber nun wirklich nur mal das pfeifchen verloren habe (das gegenteil w?re ja zu beweisen) wieso kommen wir dann auf einen vorsatz nur weils nun nicht mehr ?ber einen regeltatbestand sondern ?ber einen atypischen fall gel?st werden soll ?

oder gingen wir beide nun von verschiedenen sachverhalten aus und haben da aneinander vorbei diskutiert?
 
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Mr. Pogo

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Das mit der konkreten Gef?hrdung war nur eine Erg?nzung ohne Zusammenhang zur eigentlichen Diskussion, bezogen auf die 50 EUR / 3 Punkte, um zu erkl?ren, dass selbst die noch m?glich sind, auch wenn der alte Tatbestand nicht mehr existent ist.

Back to Erl?schen BE:

Vorsatz und Fahrl?ssigkeit bitte nicht mit atypischen Fall verwechseln.

Festgelegt, dass ALLE ehemaligen Erl?schen BE Merkmale (die o.g. drei, also Gef?hrdungserwartung - oder aber eben auch darunter die Verschlechterung des Ger?uschverhalten, usw.) einen atypischen Fall darstellen und deshalb gem. (B-1) mit einer Verdopplung des Bu?geldsatzes und einer manuellen Punktevergabe erfolgen.

Fazit:

Die 25 EUR Verwarnung trifft also nur bei unvorschriftsm??igen Ausr?stungen zu, die kein Merkmal des Erl?schens der Betriebserlaubnis aufweisen. Sobald allerdings eines dieser Merkmale greift = atypischer Fall = Verdopplung Bu?geldsatz gem. (B-1), = 1 Punkt im Verkehrszentralregister, irrelevant ob Vorsatz oder Fahrl?ssigkeit vorliegt, analog dem alten Tatbestand.

So die Auslegung der Bayerischen Zentralen Bu?geldstelle und Handlungsanweisung f?r die bayerischen Polizeibeamten.
 
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Sam

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Ok, die Arbeitsanweisung ist klar, wenn auch f?r mich nicht ganz nachvollziehbar und auch nicht ganz logisch zu Ende gedacht.

Nach ? 3 Abs. 3 StVZO erh?hen sich die Regels?tze, die einen Betrag von mehr als 35 Euro vorsehen, bei Vorliegen einer Gef?hrdung oder Sachbesch?digung nach der Tabelle 4 des Anhangs, soweit diese Merkmale oder eines dieser Merkmale nicht bereits im Tatbestand des Bu?geldkatalogs enthalten sind.

Also brauchen wir neben dem atypischen Fall eben gerade noch das Vorliegen einer Gef?hrdung oder einer Sachbesch?digung oder eben Vorsatz.
Bei den meisten "Auspuffdelikten" wird der Nachweis hier aber wohl f?r die zust. Beh?rde schwer werden (Einzelfall und nat. Einlassungsabh?ngig). Zudem -und das d?rfte wohl das tragendste Argument sein- liegt hier schon kein Regelsatz von ?ber, also mehr als, € 35 vor.

Auch ? 1 Abs. 2 BKatV hilft mir da nicht weiter, den hier wird von Fahrl?ssigkeit und normalen Umst?nden gesprochen. Die Beh?rde muss also nachweisen, das gerade keine normalen Umst?nde vorliegen.

Das einzige Argument, dass mir im Moment einf?llt w?re dem Betroffenen stets bei Vorliegen des TB des 19 II StVZO einen Vorsatz zu unterstellen.

Das widerspricht aber etwas meinem Empfinden, den vor dem 1.3.07 war Nr. 175 BKatV einschl?gig. Und daf?r reichte Fahrl?ssigkeit sowie das Vorliegen des 19 II StVZO aus, Vorsatz h?tte hier wohl noch zu einer Erh?hung der Sanktion gef?hrt.

Habe ich nun den Fall einer schraubt, verkauft sein Bike und der K?ufer weiss nichts von der Manipulation am Auspuff, habe ich aber gerade keinen Vorsatz mehr den ich unterstellen kann und komme in arge Argumentationsnot wenn ich pauschal sage, bei Vorliegen des 19 II StVZO TB ist immer zu verdoppeln.
Den 19 II StVZO kn?pft ja gerade nicht an Vorsatz sondern an die "Vornahme einer ?nderung". Demnach ist f?r 19 II egal wer die ?nderung vorgenommen hat, sanktioniert ist, das die ?nderung vorgenommen wurde. Das bei?t sich mit einer pauschalen Erh?hung einer Verwarnung.

Nur der Vollst?ndigkeit halber: Ich will dich nicht ?rgern, ich versuche nur die Argumentation der Bayerischen Zentralen Bu?geldstelle nachzuvollziehen. Und die erschlie?t sich mir gerade leider nicht so ohne weiteres. Mir kommt es im Moment eher so vor, als wird hier krampfhaft versucht eine L?cke zu schlie?en ohne das richtige Werkzeug in der Hand zu haben.

Nunja, es bleibt abzuwarten, was die Rechtsprechung hierzu sagen wird. Ich denke da wird es wahrscheinlich auch wieder je nach Bundesland zu verschiedenen Urteilen kommen. Am Ende wird der Gesetzgeber gefordert sein hier nachzubessern.
Haben die in Berlin eigentlich nix mehr als CO2 Austo? im Kopf ?
 
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Jan4975

Minigixxer
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Sodele,

nachdem ihr beiden jetzt ausf?hrlich diskutiert habt komme ich mal wieder zum Zug.
Was die Bayern machen, dass wei? ich nicht. Habe eure Diskussion gelesen, ok.
In BADEN-w wird das momentan so nicht gehandhabt. Ich war ja die letzten zwei Wochen auf einer Fortbildung und dort wurde das Thema auch behandelt. Es war nicht von atypisch etc die Rede.
Mehr kann ich dazu nicht sagen.

FAZIT :
Es ist momentan mehr oder weniger ein Paragraph wo sich selbst Experten auf h?chster Ebene streiten. Bzw...es ist ja kein Bu?geldbew?hrter Paragraph mehr. Fertig. Wie das drau?en in der Praxis gehandhabt wird ist wohl sehr unterschiedlich.
Man wird sehen was kommt.
 
Mr. Pogo

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Ok, die Arbeitsanweisung ist klar, wenn auch f?r mich nicht ganz nachvollziehbar und auch nicht ganz logisch zu Ende gedacht.
Ich sehe schon, hier kollidieren Judikative und Exekutive :smilie_f: ...

Werde mich um das IMS bem?hen und Dir die genaue Begr?ndung mit Gesetzeszitaten liefern. Es wird am Ende unserer Diskussion wohl aber keinen Sieger geben, denn wie bereits richtig erw?hnt, wird jetzt wohl erstmal eifrig angezeigt und dann fallen die ersten Gerichtsurteile, welche wohl zu neuen Arbeitsanweisungen f?hren oder eben eine bestimmte best?tigen.

Mir kommt es im Moment eher so vor, als wird hier krampfhaft versucht eine L?cke zu schlie?en ohne das richtige Werkzeug in der Hand zu haben.
Das w?re nicht zum ersten Mal so...letztlich ist eine Auslegung der Exekutive (zum Gl?ck) nie das zu letzt gesprochene Wort!
 
Jan4975

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Minigixxer
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Du sollst doch lernen Sam !!!!! :nono: :nono: :nono: :nono:
 
Cinch

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Racegixxer
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Ach, das ist im Moment nicht die einzige wachsweiche Geschichte die bei Fahrzeugkontrollen zu Problemen f?hren wird.
Denkt mal daran, dass Grunds?tzlich nur noch eine Reifendimension in den Papieren steht, R?der ?berhaupt nimmer eingetragen werden, Reifenfreigaben ebenfalls nicht.
Ich warte nur darauf, was der arme Polizist/in macht, wenn er mal mein Bike kontrollieren m?sste....
 
barney

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Na er wird sich mit seinem Hypermodernen Handy ins Internet einw?hlen und Deine Freigabe checken :D
 
Cinch

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Racegixxer
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Klar, vielleicht bei euch ?sis, bei uns laufen die aber mit NiCd-Akku getriebenen Bosch 2m-FuG's rum und freuen sich, wenn sie mal irgendwie auf's Relais kommen. Wenn du es dann noch schaffst 5 min mit denen zu reden ist das Akku sowieso leer, da es schon seit 5 Jahren dem Memory-Effekt erlegen ist. Dann hat der in Gr?n aber immernoch die M?glichkeit das FuG als Wurfgeschoss einzusetzen :)
 
barney

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Megagixxer
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Unsere Park-Sherrifs arbeiten permanent online. Parkscheine mach ich seit 2 Jahren ausschliesslich per SMS / Online. Nichts mehr mit Zettelwerk oder Parkuhr. Der Parkschein wird mit dem Kennzeichen verkn?pft.
 
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customiXXer

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Wurfgeschoss find ich gut, h?tte ja glatt den Salat vor Lachen ausgespuckt :D :D

Fakt ist, bei mir siehts nicht anders aus ! *mit dem von wegen -> was machen Sie wenn sie mien bike mal kontrollieren wollen*
 
Cinch

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Ja ja, unsere Ticketwichte haben hier auch so High-Tech Ger?te, aber die eigentliche BOS darf sich mit Technik von anno dazumal rum?rgern.
 
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