Problem - Vorsatz?

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K6Tobi

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Großgixxer
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Hallo Leute,
ich habe vergangenen Freitag meine Enduro (VOR 450 EN) verkauft. Gestern erhalte ich einen Anruf von Käufer. Er schilderte mir, dass der Kühler nach 10 min überkochte und das Kühlwasser aus Übergängen von Schlauch zu Kühler in einer Fontaine herausspritzte. Nun regt er sich auf und möchte, dass ich das Motorrad zurücknehme oder aber instand setzte/setzen lasse. Vor dem Verkauf bin ich damit einige Male über Stunden im Gelände unterwegs gewesen und habe nie Probleme mit dem Motor gehabt.
Der Käufer machte vor Vertragsabschluss (Autoscout 24- Vordruck) eine kurze Probefahrt und war begeistert.

Jetzt zu mir: Ich habe nicht vor, weder Zeit noch Geld und das Motorrad zu stecken. Zudem wurde es unter Vertragsabschluss verkauft. Kann ich dafür jetzt belangt werden? Laut Aussage des Käufers: "Beim Kühler war anstatt einer Schlauchschelle ein Kabelbinder verbaut - allein das wäre schon Vorsatz". Zudem hat er mit rechtlichen Konsequenzen gedroht.

Ich denk mir da meinen Teil zu und bin gespannt, wie ihr das seht. Vielleicht habt ihr ja schonmal sowas erlebt und könnt mir eure Erfahrungen mitteilen.

Gruß
Tobi
 
Dreas

Dreas

Racegixxer
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Nen Privatverkäufer gibt doch keine Garantie, wenn er die Karre gegen den Baum gesetzt hätte weil er nach hinten guckt ist es doch auch nicht deine Schuld.

FzG
 
K

KraftxHebelarm

Minigixxer
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Was für eine Reparatur? Kabelbinder gegen Schlauchschelle ersetzen und Kühlmittel nachfüllen?

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K6Tobi

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Großgixxer
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Er weigert sich generell, selbst daran zu schrauben. Sein Gedanke: "Ein Gutachter muss her, um den Schaden zu analysieren" Damit will er mich dann verklagen und mir die Kosten des Gutachters aufdrücken. :stubbs:
 
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Nitro Chris

Legendärergixxer
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.....
Wie Dreas scho richtig sagte, du als Privatperson brauchst keine Garantie/Gewährleistung geben.
Da hat der Käufer einfach nur Pech gehabt!
Das einzigste ist wenn man dir Verschleierung nachweisen kann, sprich das du vom Schaden gewusst hast und es net weitergegeben hast.
Wenn du nen Rechtschutz hast, mal kurz anrufen und genau erkundigen wie die Sachlage wäre/ist.
 
sphere

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Großgixxer
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Also gekauft wie gesehen gibt es leider nicht mehr wie früher. Für vorher bekannte mängel kann der private Verkäufer auch haftbar gemacht werden, wenn diese beim Verkauf nicht kenntlich gemacht wurden. in diesem Fall denke ich aber ist es etwas anderes, da sie ja vorher lief und DIR keine Mängel bekannt waren.
Ich denke in dem Fall hat der Käufer einfach Pech gehabt, dass es direkt bei ihm aufgetreten ist.
Die Beweispflicht liegt bei Ihm und ich glaube es ist kaum möglich nachzuweisen, dass DU ihm diesem Mängel bewusst verschwiegen hast.
Und Garantie musst Du ja nicht geben.

Also ich denke Du brauchst Dir keine Sorgen machen. Vielleicht um stress zu vermeiden gib ihm 20 euro für Kühlflüssigkeit und ne schelle... ;)


Natürlich nicht so eine "SCHELLE" :D
 
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Extremiac

Gast
Ich würde mich hier auf keine Aussage von irgendwelchen Forenfachleuten verlassen.
Wenn du keine Rechtschutz hast, dann geh halt so zum Anwalt und laß dich beraten.
Die 75€ für das Beratungsgespäch würde ich reinhängen.
 
bara

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Racegixxer
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Da hat sphere schon recht. Also Privatverkäufer ist nicht mehr so wie früher. Da muss man auch aufpassen. ^^
Aber mit sowas wird der nie durchkommen.. Ist ja kein verschwiegener schwerwiegender Mangel. Er hatte einfach Pech.
Also zurücknehmen musste das nicht, kannst wie schon erwähnt aus Höflichkeit was springen lassen.

Ich würde mich hier auf keine Aussage von irgendwelchen Forenfachleuten verlassen.
Wenn du keine Rechtschutz hast, dann geh halt so zum Anwalt und laß dich beraten.
Die 75€ für das Beratungsgespäch würde ich reinhängen.
Damit kannst du ja recht haben.
Aber dein Beratungsgespräch wäre teurer als die Instandsetzung..
 
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sphere

sphere

Großgixxer
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Also jetzt schon nen Anwalt zu nehmen ist definitv rausgeschnissenes Geld.

Die Frage ist, hast Du in dem Kaufvertrag Deinen Haftungsausschluss geltend gemacht? Also wie bei Ebay den Standardsatz "da Verkauf von Praivat, keine Haftung!" oder ähnliches. Bei vorgefertigten Verträgen steht es meisten im kleingedruckten mit drin. Musst du mal genau reingucken. Wenn Du das nicht hast, dann kann er in der tat etwas fordern.
Mit Haftungsausschluss brauchst Du Dir aber keine Sorgen machen.
Für AGB gelten die §§ 307 bis 310 BGB. Für uns interessant ist § 309 Nr. 7 a) BGB:

"... in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ist) unwirksam

7.
(Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden)
a)
(Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit)
ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen;
..."

Verwender der AGB ist der Verkäufer, wenn er sich diese z.B. aus dem Internet runtergeladen hat, und sie dem Käufer vorlegt.

Und bei Mängeln des verkauften Fahrzeuges kann der Käufer Schadenersatzansprüche geltend machen (§ 437 Nr. 3 BGB). Mit dem Haftungssausschluß in diesen Vertragsvordrucken schließt man diese Schadenersatzansprüche vollständig (also auch für Verletzungen von Leib und Leben) aus - und das ist nicht zulässig.
Das bedeutet aber nicht, dass man nur bei Verletzungen von Leib und Leben haften müßte! Nein, die Klausel betreffend den Haftungssauschluß ist INSGESAMT unwirksam - so daß man entsprechend der normalen gesetzlichen Regelung 2 Jahre lang für Mängel haftet.

Eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu gibt es noch nicht. Der Vorsitzende Richter des 8.Zivilsenates des BGH hat kürzlich auf einer Fortbildungsveranstaltung aber schon angedeutet, dass ein solches Urteil kommen wird, sobald dem BGH mal ein Fall vorgelegt wird, in dem sich dieses Problem stellt.

Umgehen kann man die Gewährleistung nur, wenn man

1.
keinen Formularvertrag nimmt, sondern einen eigenen Vertrag ausformuliert. Dann handelt es sich um eine sogenannte "Individualvereinbarung" und nicht um AGB, so dass § 309 BGB nicht anwendbar ist. Aber Vorsicht, nicht einfach abschreiben, denn es kommt nicht auf das Schriftbild, sondern auf den Inhalt an! Wenn ich einen Formularvertrag 1:1 abschreibe, und die Formulierungen übernehme, habe ich auch AGB, selbst, wenn alles handschriftlich ist.

2.
Einen Vertrag verwenden, in dem die Regelung des § 309 Nr. 7 a) - und nach Möglichkeit auch b.) - BGB beachtet wird. Dann bestehen Schadenersatzansprüche aufgrund von Mängeln nur dann, wenn eine Person geschädigt wird.

3.
Dem Käufer des Fahrzeuges die Aufgabe überlassen, einen Vertragsvordruck mitzubringen. Denn dann ist der Käufer der "Verwender" im Sinne des § 309 Nr. 7 BGB - und die Haftung des Verkäufers, der ja nicht Verwender ist, kann ausgeschlossen werden.
Also müsste er Dir schon grobes verschulden oder Vorsatz nachweisen...
Da ich denke, Du kannst glaubhaft versichern von den Kabelbindern nichts gewusst zu haben, und selbst nie probleme hattest. Fällt das definitiv weg.

Ich würde ihr freundlich drauf hinweisen, dass er selbst auf den kosten sitzen bleiben wird und ihm wie gesagt mit ein paar euro für die Reparatur entgegenkommen. Das wird die Situation hoffentlich deeskalieren.
 
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Mazze

Mazze

Minigixxer
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Als Privatperson musst du keinerlei Garantieansprüche geben.
Er hat sie gekauft wie gesehen.

Gibt zwei Punkte:
Wusstest du von einem Defekt, so spricht man von einem "Arglistig verschwiegenem Mangel"
Wusstest du NICHT davon, so ist es ein "Versteckter Mangel" - jedoch musst du da als Privatperson wie gesagt keine Garantie geben, soweit in Kaufvertrag nichts Anderes festgelegt ist.

Das sind nur handelsübliche Fakten, lass dich nochmal parallel von einem Anwalt beraten ;)
Drücke die Daumen!!

Grüße,
Mazze!
 
Ar3s

Ar3s

Racegixxer
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Hatte so ein ähnliches Problem bei einem Auto das ich verkauft habe. Ist 1 1/2 Jahre gestanden. Mir waren keine Schäden bekannt da ich damit bis zur letzten Minute gefahren bin. Der ist gekommen, hat sich das Auto ewig angeschaut und es dann mitgenommen.
Eine Stunde später ruft er an und sagt "Da müssen wir wohl vor Gericht gehen". Weil angeblich die Hinterachse verbogen war und ich ihm das mit Wissen verkauft habe und dadurch eine Verschleierung mit Lebensgefahr statt gefunden hat.
Hab dann einfach zu einer Gebrauchten Achse etwas dazu gezahlt und gut war. Wollte keinen Stress.

In deinem Fall kann ich mir vorstellen das der darauf pocht das auch hier Verschleierung mit Gefahr im Verzug (oder wie das genau heißt) besteht da das austretente Kühlwasser auf die Fahrbahn kommen könnte und somit zu einem Sturz führt.

Ich würde mit dem nochmal Versuchen normal zu reden. Wenn du einen Rechtsschutz hast vorher auf jedenfall informieren. Da es hier ja um keine großen Beträge geht kann man sich sicher auch einigen ohne das man jetzt großartig einen auf Gericht, Gutachter oder sonst was macht.

Greetings, Ares

Ps.: Bei vorhandenem Rechtschutz wie gesagt auf jedenfall zuerst mal Informieren. Sonst 20€ in die Hand nehmen, kurz reparieren und dann aber Unterschreiben lassen das das Motorrad so wie es nun ist für den Verkäufer in Ordnung ist. Damit es keine weiteren forderungen gibt.
 
E

Extremiac

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Damit kannst du ja recht haben.
Aber dein Beratungsgespräch wäre teurer als die Instandsetzung..
Jepp und ein Anerkenntnis der Schuld (so wird es auf jeden Fall ausgelegt) ... was kommt dann als nächstes? Folgeschaden Motor defekt, wegen Kühler?

Wenn der Typ mir so kommt würde ich das Wasserdicht vom Anwalt absegnen lassen und du hast ein für alle mal Ruhe.
Scheiß auf die 75€.

Hier wird immer auf die Kacke gehauen was ihr alle für tolle Arlen Ness Kombis, Rochenlederhandschuhe habt, euch für tolle Filmcameras kauft, wie wunderbar Reifen abgeburnt werden .... aber wegen wirklich gut angelegten 75€ da wird rumlamentiert.
Geht mir irgendwie nicht in den Kopf.
 
maxberlin

maxberlin

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Worauf erstaunlich selten hingewiesen wird: wenn man ADAC-Mitglied ist, steht einem eine kostenlose Rechtsberatung zu, auch wenn man keinen Rechtsschutz hat. Eventuell trifft das ja bei dir zu.
 
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scrappycoco

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richtig @ maxberlin!
Einfach mal den ADAC bemühen (Rechtsabteilung- und wenn Mitglied) dann den Kaufvertrag zuschicken und die melden sich nach prüfung des Vertrages bei dir wie der Sachverhalt nun wirklich ist. Meistens ist jede Haftung bei Privatverkauf durch den Vordruck (Kaufvertrag) von mobile.de oder a-scout ausgeschlossen.
 
K6Tobi

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Worauf erstaunlich selten hingewiesen wird: wenn man ADAC-Mitglied ist, steht einem eine kostenlose Rechtsberatung zu, auch wenn man keinen Rechtsschutz hat. Eventuell trifft das ja bei dir zu.
das trifft in der Tat zu :) sehr guter Hinweis. Danke!

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Neuer Text innerhalb von 30 Minuten - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -​

Ausschluss der Sachmängelhaftung:
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht nachstehend
eine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes und
der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Genau das steht im Vertrag. Werd mich damit mal an den ADAC wenden. Glaub auch, dass der Käufer keine Chance hat und nur einen "Lauten" macht, um mich einzuschüchtern.
 
sphere

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ADAC klingt vernünftig!
Denke Du bist da in jedem Fall auf der sicheren Seite.
 
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Extremiac

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Genau das steht im Vertrag. Werd mich damit mal an den ADAC wenden. Glaub auch, dass der Käufer keine Chance hat und nur einen "Lauten" macht, um mich einzuschüchtern.
Was im Vertrag steht ist erstmal zweitrangig. Es ist nämlich nicht gültig wenn es gegen gültiges Gesetzt verstößt ... deshalb auch immer die salvatorische Klausel am Ende eines Vertrages.
Geh zum ADAC und laß dich von ihrer Rechtsabteilung beraten.

Diese ganzen "Ich habe schonmal ein Staubsauger gekauft und da war das so...." Geschichten sind zwar nett gemeint aber helfen dir nicht weiter.
 
K6Tobi

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Ich habe soeben mit der Rechtberatung des ADAC gesprochen. Sehr angenehmer Kontakt. Er meint, ich brauche nichts zu befürchten. Es ist halt eine sehr unschöne Situation für den Käufer, für die ich aber nichts kann. Für alle Schäden, die nach Vertragsabschluss zu stande kommen muss ich nicht haften. Für den Fall, dass ich eine Anzeige bekommen sollte, hat er mir ein paar gute Anwälte des ADAC genannt. Bin gespannt auf das am Abend anstehende Telefonat mit dem Käufer. "Hunde die bellen - beißen nicht!" In diesem Sinne!

Gruß
Tobias
 
maxberlin

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Alles Gute! Bin gespannt wie der Typ reagiert :)
 
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Ich auch :) Irgendwie witzig. Hätte der nicht gleich gedroht, wäre ich jetzt auch nicht so "sturr" :smilie_f:
 
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