Rechtsfrage zu Motorradkolonnen

Diskutiere Rechtsfrage zu Motorradkolonnen im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Und dann noch hier bei § 29 Rn. 4 ff.: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
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Supergixxer
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Natürlich nicht. Niemand darf bei rot über die Ampel fahren.
Es sei denn die Ampel wird durch einen verkehrsregelnden Polizisten "übertrumpft" (Poizist geht vor Regelanlage) oder man hat hoheitliche Sonderrechte (Feuerwehr, THW, Krankenwagen, Polizei, Begleitfahrzeuge der Bundesregierung oder akkreditierte des BMI)
Ich möchte mich ohne genaue Gesetzeskenntnisse jetzt nicht so weit aus dem Fenster lehnen und behaupten das sei falsch, jedoch habe ich es an anderen Stellen bereits anders gehört (vom Verein organiserte Fahrradrundfahrten mit Gruppenstärke 20+) und auch Wikipedia gibt eine gegenteilige Auskunft:

Eine Fahrt im geschlossenen Verband, in Österreich Geschlossener Zug, ist eine Bewegung mehrerer Verkehrsteilnehmer eines Verbandes im öffentlichen Straßenverkehr. Neben Fußgängern und Radfahrern, die Verbände bilden können, ist die Fahrt mit Kraftfahrzeugen die häufigste Form dieses Verkehrs; diese wird auch Kolonnenfahrt, Kraftfahrzeugmarsch bzw. Motmarsch genannt.

Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. In Deutschland regelt § 27 und § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung und die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung die geschlossenen Verbände im Straßenverkehr. In Österreich gilt § 29 Geschlossene Züge Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO).

Geschlossen ist ein Verband, wenn dieser für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Eine Kolonne von Fahrzeugen gilt verkehrsrechtlich als ein Fahrzeug. So dürfen beispielsweise alle Fahrzeuge einer Kolonne eine Ampelkreuzung auch bei rotem Ampelsignal passieren, sofern das erste Fahrzeug die Ampel bei Grün passiert hat.

Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.[1]
Bei professionell organisierten Skatenights (www.skatenite-karlsruhe.de, www.w-n-s.de) kenne ich es so, dass die Polizei mit Motorrädern vorausfährt, Kreuzungen sperrt und direkt im Anschluss kommen Skater mit Warnwesten, die diese Sperrung "übernehmen" und fortführen. Da diese Personen keine Sonderrechte haben, gehe ich davon aus, dass es also irgendeine Regelung für soetwas geben muss.

Der angesprochene 40 Tonner (und auch jeder andere Verkehrsteilnehmer) mit grüner Ampel darf nach StVO aber auch nur auf die Kreuzung auffahren, wenn diese frei ist. Grün hin oder her...
 
E

Extremiac

Gast
Bei fahrten im Verband. Damit sind Truppenfahrten und Überführungen gemeint. Sprich: Bundeswehr, Polizei und THW.
Es ist auch leicht daran zu erkennen das das jeweils erste und letzte Fahrzeug des Verandes eine grüne und alle mittleren Fahrzeuge mit einer blauen Fahne gekennzeichnet sind.

Und beim Skaten ist es als Veranstaltung angemeldet und wird von der Plozei begleitet. Da der Polizist absperrt ... und der Polizist vorrand vor Signalanlagen hat ... hat der Verkehr anzuhalten.
 
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Supergixxer
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Bei fahrten im Verband. Damit sind Truppenfahrten und Überführungen gemeint. Sprich: Bundeswehr, Polizei und THW.
Dann Frage ich mich, wie 15 Radfahrer einen Verband bilden können: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__27.html
Ich glaube nicht, dass ein "Verband" mit hoheitlichen Rechten verbunden ist.

Und beim Skaten ist es als Veranstaltung angemeldet und wird von der Plozei begleitet. Da der Polizist absperrt ... und der Polizist vorrand vor Signalanlagen hat ... hat der Verkehr anzuhalten.
Richtig, angemeldet und mit Polizei, aber es sperrt eben nicht nur die Polizei ab, sondern auch Privatpersonen. Und da muss eben auch angehalten werden, wenn die Polizei nicht mehr da ist und nur noch der Skater da steht. Dabei ist es egal ob das Auto ankommt wenn die Polizei noch da ist oder erst später...
 
sascha17

sascha17

Gixxer
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vielen Dank hat mir ebenfalls sehr geholfen. Irgentwie kann mir weder aufm rathaus noch mein anwalt weiterhelfen. Jdder schickt mich zum nächsten . wie immer halt in der deutschen Bürokratie
 
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