Versicherungswechsel

Diskutiere Versicherungswechsel im Biker Treff Forum im Bereich Allgemein; Morgen Jungs, ich hab da mal ne Frage. Ich hab die Versicherung zum 01.01.2012 online gewechselt, nun hab ich aber vergessen die alte zu Kündigen...
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Racegixxer
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Morgen Jungs, ich hab da mal ne Frage.
Ich hab die Versicherung zum 01.01.2012 online gewechselt, nun hab ich aber vergessen die alte zu Kündigen :keule:
Jetzt frag ich mich ob ab Januar die neue greift? Oder ich jetzt zwei Versicherungen bezahlen muss!?
Ich könnt mich selbst in die Fresse hauen :wallbash:

Danke für ernst gemeinte Antworten, euch noch ein frohes Fest ;)

Letztendlich bleibt mir noch ne Möglichkeit da wieder raus zu kommen. Ab zur Zulassungsstelle, und die Karre vorübergehend Stillgelegt.
 
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Supergixxer
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hm, ich denk mal, hast jetzt zwei Versicherungen . Obwohl, wenn du da ne gute hast, dann regelt die das mit der alten Versicherung, so hatte ich das mal, und brauchte mich um nix kümmern. Hab das aber nicht online gemacht, sondern mit Versicherungsvertreter . Ruf da mal ganz schnell nächste Woche an und frag nach. Ist das eigentlich noch so, dass man im schadensfall sofort kündigen kann ?Sorry, hat nix mit dem Thema zu tun, aber würd mich mal interessieren .
Grüße TT
 
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Nitro Chris

Legendärergixxer
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Also im normalfall hast du jetzt 2 Versicherungen die du bezahlen musst!

Ja das mit stillegen sollte klappen ;) .
 
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Strimmiger

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im normalfall kündigt die neue Versicherung bei der alten Versicherung den Vertrag einfach mal nachfragen
 
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Racegixxer
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Ist das eigentlich noch so, dass man im schadensfall sofort kündigen kann ?
Hier greift das Sonderkündigungsrecht

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung steht Ihnen beispielsweise zu, wenn Ihre Versicherung nach einem Unfall einen Schaden für Sie reguliert hat. Nach Anschluss dieses Verfahrens haben Sie die Möglichkeit Ihre aktuelle Assekuranz mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu verlassen.
Außerdem können Sie einen laufenden Vertrag auflösen, wenn der Versicherer Ihre Beiträge bei gleichbleibender Leistung erhöht. Dies kann beispielsweise eintreten, wenn die KFZ Versicherung Ihr Fahrzeug in eine andere Typklasse einstuft.
Sollten Sie ein neues Auto bei der KFZ Zulassungsstelle anmelden, haben Sie selbstverständlich die freie Wahl, bei welcher KFZ Versicherung Sie Ihr Fahrzeug absichern lassen.
 
blümchenpflücker

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Racegixxer
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Kenne das auch nur so, dass die neue Versicherung die alte kündigt....aber ob das wirklich immer so ist.
Ich habe mir mal von einer Versicherung ein Angebot schicken lassen...und einen Monat später habe ich meine Rechnung zur Versicherung bekommen, ohne Unterschrift etc.
Hatte da quasi auch zwei Versicherungen...also möglich ist alles selbst ohne Vertragsabschluss :D
 
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Racegixxer
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im normalfall kündigt die neue Versicherung bei der alten Versicherung den Vertrag einfach mal nachfragen
Das dachte ich auch, nur hab ich noch keine Bestätigung meiner alten Versicherung erhalten. Na ja, ich werde nächste Woche mal die Versicherungen anrufen.
 
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Gixxer
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Also das hatte ich beim Auto auch schon. Mein Vertreter hat vergessen die Kündigung zu faxen und ich hatte aber schon ne neue. Im Januar haben die mir dann den Beitrag abgezogen, hab ich mir natürlich zurückgeholt und mein Vertreter hat das dann alles gemanaged, also denke ich solltest du 2 Versicherungen haben, denn sonst hätte meine "neue" die "alte" ja auch gekündigt ;)
 
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Nitro Chris

Legendärergixxer
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Ist das aber nicht so das man auch bei ner KFZ/Möp Versicherung die Kündigungszeit einhalten muss? Wenn ja ist die Frage wann xxphoenixx die neue Versicherung abgeschlossen hat und ob die es wirklich gekündigt haben! Bin kein Fachmann auf dem Gebiet, aber denke ansonst wird es schlecht ausschauen.
 
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Also KFZ-Versicherung is ja der 30.11 der Stichtag, da musste die spätestens kündigen!

Und kp wie das beim Möppi aussieht, aber ich denke er hat etz 2 Versicherungen, wie ich sie auch gehabt hätte wenn mein Vertreter das nicht so toll geregelt hätte. Vielen Dank hierfür - nur für den Fall das er es liest - was ich stark bezweifle, da er nicht hier angemeldet ist^^
 
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Racegixxer
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Ist das aber nicht so das man auch bei ner KFZ/Möp Versicherung die Kündigungszeit einhalten muss? Wenn ja ist die Frage wann xxphoenixx die neue Versicherung abgeschlossen hat und ob die es wirklich gekündigt haben! Bin kein Fachmann auf dem Gebiet, aber denke ansonst wird es schlecht ausschauen.
Ich hab Anfang November die Versicherung online gewechselt, am 24.11. ist der neue Vertrag bei mir angekommen.
Aber wie gesagt, ich werde mich mal nächste Woche schlau machen. Falls es doch sein sollte das ich zwei Versicherungen habe bleibt mir nur der gang zur Zulassungsstelle.
 
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Supergixxer
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Ja denke auch , wird das Beste sein .
Oder bist großzügig und denkst dir, doppelt gemoppelt hält besser :D
Nein, im Ernst gleich Dienstag nachfragen , und wenn nicht anders ,Zulassungsstelle
Grüße TT
 
droopy

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Im Zweifel kannst du die neue Kündigen, da der Vertrag mit Deiner alten Versicherung mehr zählt und man keine zwei braucht... so kenn ich das...
bekommst dann normal auch die bereits bezahlte Prämie in voller höhe wieder...

Frohe Weihnachten an alle!
 
xxphoenixx

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Racegixxer
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Im Zweifel kannst du die neue Kündigen, da der Vertrag mit Deiner alten Versicherung mehr zählt und man keine zwei braucht

Zählt da nicht auch das 14 tägige Widerrufsrecht? Hab die neuen Vertragsunterlagen ja schon 4 Wochen hier liegen.
 
KillSwitch

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Racegixxer
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...
letzte Woche kam iwas im Radio von wegen Versicherungswechsel kfz und das der Stichtag für die Kündigung wohl überzogen werden kann dieses Jahr. Glaube falls die Versicherung die Beiträge für das nächste Jahr anhebt (auch wenns anscheinend billiger wird wegen %, geht um den Grund betrag) hast du Sonderkündigungsrecht.
Hab aber auchnur mit einem Ohr zugehört, am besten mal die neue Versicherung anrufen und fragen.
 
droopy

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Zählt da nicht auch das 14 tägige Widerrufsrecht? Hab die neuen Vertragsunterlagen ja schon 4 Wochen hier liegen.
Ich hatte das mal mit ner Privat Haftplicht da hab ich alles wieder bekommen noch nach 8 Monaten weil der Vertrag der Frau älter war
 
knicker

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Racegixxer
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Ich hab meine auch gewechselt die neue Versicherung hat die alte bei mir gekündigt soweit ich weiß geht das aber nur bis zum 30.11
Dann lass dich mal überraschen nicht das du wirklich 2 bezahlen darfst das wäre ja ein Schnapper :)
Im Notfall eine dann soweit runter wie möglich packen
 
Doom3

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Racegixxer
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@xxphoenixx: Momentan hast du 2 Versicherungen. Das wird aber nach dem Doppelversicherungsabkommen zwischen den Versicherern aufgelöst. Danach hat die "ältere" Versicherung das Recht, den Vertrag weiterzuführen. Ich vermute, dass das nicht dein Ziel ist, weil die neuere billiger ist...

Aber gib nicht vorschnell auf: Du kannst noch in einigen Fällen kündigen, auch wenn du den 30.11. verpasst hast (der gilt eh nur als Kündigungsstichtag für Verträge, die vom 01.01. bis 01.01. des Folgehjahres laufen. Meiner läuft beispielsweise von März bis März. Der Haken ist also, 1 Monat Kündigungsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres. Damit hätten wir Fall 1 ;-)

- Kündigung zum Ablauf (Frist 1 Monat)
- Kündigung im Schadenfall (innerhalb eines Monats nach Mitteilung über die Regulierung)
- Kündigung nach Beitragserhöhung (innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beitragsrechnung)
- bei Verkauf

Schau in deine alte Police: ist dort Vertragslaufzeit vom 01.01. bis 01.01.? Dann ist Fall ein weg.
Du kannst dann aber noch kündigen, wenn du eine Beitragserhöhung erhalten hast.
Weiter kannst du auch im Schadenfall kündigen (wünscht man keinem; außerdem kann es danach Probs mit der Kasko geben).

Einfach mal stillegen und wieder anmelden funktioniert nicht bei allen Gesellschaften, weil der Vertrag bei der so genannten Außerbetriebsetzung (früher Stillegung) in Ruheversicherung weiterbesteht und beim Wiederanmeldung wieder auflebt! Die "alte" Versicherung kann also Vertragsfortführung verlangen.

Es bleit dann der Notnagel, das Fahrzeug zu verkaufen. Kaufvertrag geschrieben, eingereicht fertig. ;-) ;-) Fz. woanders versichern. Halter kann ja zufällig gleich bleiben?!


Also erst mal in die alte Police und Bedingungen schauen: da findet man in etwa solchen Text:

Viele Grüße

____________________________________________________________

G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den Versicherungsvertrag
kündigen?
Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres
G.2.1 Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns
spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
G.2.2 Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen. Die Kündigung wird sofort mit ihrem Zugang bei
uns wirksam.
Allgemeine Bedingungen
32
Kündigung nach einem Schadenereignis
G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines
Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Zusätzlich gilt für die Kfz-Haftpflichtversicherung:
In der Kfz-Haftpflichtversicherung muss uns innerhalb eines Monats Ihre Kündigung zugehen, nachdem wir
unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung
die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen.
Außerdem können Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft
des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.
G.2.4 Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des
Vertrags, wirksam werden soll.
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs
G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber
über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom
Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der
Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrags endet.
G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine
Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrages. Die Kündigung wird
zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.
Kündigung bei Beitragserhöhung
G.2.7 Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach J.1 bis J.3 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb
eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens
jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Wir teilen ihnen die Beitragserhöhung
spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. Zusätzlich
machen wir bei einer Beitragserhöhung nach J.3 den Unterschied zwischen bisherigem und neuem Beitrag kenntlich.
Kündigungsrecht bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs
G.2.8 Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs nach K.5 und erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als 10%,
können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Kündigungsrecht bei Veränderung der Tarifstruktur
G.2.9 Ändern wir unsere Tarifstruktur nach J.6, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung
der Änderung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
der Änderung. Wir teilen Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr
Kündigungsrecht hin.
____________________________________________________________
 
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GSXR 1000 K7
Ein Telefonat ist doch immer das beste. Die neue Versicherung kann nicht die bestehende Versicherung kündigen. Es sei denn sie haben eine Vollmacht!
Die alte Versicherung hat bestehendes Recht. Somit musste ich nur ein Schreiben zur neuen Versicherung schicken, und somit den Vertrag widerrufen, obwohl die 14 tägige Widerrufsfrist verstrichen war.
Ging aber alles Problemlos, nur leider hock ich jetzt noch nen Jahr bei der alten Versicherung.

Und vom Sonderkündigungsrecht konnte ich bei meiner alten Versicherung auch nicht mehr Gebrauch machen, weil die Rechnung schon über 4 Wochen bei mir liegt.
 
Doom3

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dann für nächstes Jahr einen Termin legen ;-)

Guten Rutsch!
 
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