Wann offen fahren?

Diskutiere Wann offen fahren? im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Tach Leute, bräuchte mal kurz ein paar qualifizierte Meinungen. Ein Freund von mir hat am 11.04.2009 seine Motorrad-Prüfung gemacht. Seine...
macs

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Großgixxer
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Tach Leute, bräuchte mal kurz ein paar qualifizierte Meinungen.

Ein Freund von mir hat am 11.04.2009 seine Motorrad-Prüfung gemacht. Seine Auto-Prüfung hat er allerdings erst am 13.06.2009 gemacht.
Jetzt fragt er sich, wann er offen fahren darf.

Meine Meinung ist, dass er ab dem 11.04.2011 offen fahren darf. Er ist sicher aber nicht sicher, weil auf der Führerschein ja erst am 13.06.2009 ausgestellt ist. Er fragt sich jetzt "wie wollen die Polizisten das prüfen, wann ich offen fahren darf?" und hat Angst, dass die Grünen ihm bei einer Kontrolle deswegen ans Bein pinkeln.

Auch wenn es hier nur noch im ein paar Tage geht (bis zum 13.06 ist es ja schließlich nicht mehr weit), würde es mich trotzdem schon interessieren.

Lg,

macs
 
Phantom-Fighter

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Großgixxer
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er darf jetzt schon offen fahren 2 jahre nach ablegen der praktischen fahrprüfung des führerscheins der klasse A.
also darf er seit dem 11.04.2011 offen fahren.
wegen dem datum es zählt nicht das ausstellungsdatum des führerscheins, sondern es müsste hinterm motorrad bei klasse A n datum stehen.
ansonsten einfach schaun ob er noch den blauen tüv wisch hat wo draufsteht wann er die prakitsche bestanden hat den notfalls noch mitnhemen und gut ;)
 
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A

AiA1987

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Wenn er sich seine Karte (Führerschein) ansieht. Dann steht bei Der A-Klasse das Datum.

und somit 12.04.2011

LG

Alex
 
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Hansafan

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2 Jahre ab Erteilung der ersten Fahrerlaubnis. Also seit 11.04.11 offen. § 2a S.1 StVG

Das Datum der Erteilung steht doch für alle Klassen auf der Karte. So ist es jedenfalls bei mir.
 
macs

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Großgixxer
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Nein, da steht eben kein Datum, nur "*)" (ohne die " "). Ich bin mir eigentlich auch ziemlich sicher, aber er weint ein bisschen rum deswegen. Aber so verplant wie der ist, schafft er es vorm 13.06 eh nicht, dass Ding zu entdrosseln :D

Trotzdem vielen Dank für die Antworten :)


edit: auf meinem Führerschein steht auch nicht, wann ich Prüfung gemacht hab sondern auch nur "*)". Aber ich weiß zum Glück, wann ich Prüfung gemacht hab:D
 
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hammy1982

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Supergixxer
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Hm, dann hat er leider Pech. Wenn kein weiteres Datum eingetragen ist, dann zählt das Ausstellungsdatum. Nur daran kann sich die Rennleitung orientieren. Also in diesem Fall: pech gehabt.
 
macs

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Großgixxer
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Sicher?
 
ebolzen

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Ich würde ganz einfach zur Führerscheinstelle gehen die müssten ja informiert sein wann die Prüfung der klasse A bestanden worden ist und wenn die kein datum auf dem schein austellen hat dein Freund nicht Pech gehabt sonder die Führerscheinstelle mist gebaut und sollen das auch beheben so würde ich vorgehen.
 
macs

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Großgixxer
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Ich gebe es weiter, danke!
 
_Redy_

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Aber er war schon 18 als er die praktische Prüfung gemacht hat?
Ich habe meine Prüfungen nämlich auch schon vor meinem 18ten bestanden und offen fahren durfte ich dann erst 2 Jahre nach der Ausstellung des Scheins.
 
Chef Koch

Chef Koch

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Gott sei Dank, Ich bin a Frank
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Ausstellungsdatum zählt.

Bei nem Kumpel von mir was ähnliches: Er hat Ende Sommer Führerschein gemacht, hatte aber noch kein Motorrad und hat sich deshalb den Führerschein auch noch nicht ausstellen lassen joa dann kam der Winter und erst im März hat er sich ihn dann ausstellen lassen bzw abgeholt. Jetzt zählen die 2 Jahre ab dem März. Hat sich deswegen auch extra nochmal erkundigt.
 
macs

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Großgixxer
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Danke Chefkoch, dann ist die Sache wohl geritzt!
 
uitty400

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und sonst gilt auch das autodatum??

ich raffs net ganz. hab 3 daten aufm führerschein stehn. einmal unter punkt 4a: 22.06.09 dann hinten drauf punkt 14. bzw 10. : 25.06.09 und dann nochmal hinterm B: 16.06.09

welches datum nehmen??
 
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Yogi

Yogi

Kleingixxer
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ab Juni 2010 eine gsx-r 600
@uitty400

Ich würde sagen diese drei Daten sind folgende: Ausstellungsdatum des Führerscheins, Erwerb der B-Klasse und Erwerb der A(beschränkt)
Das Datum, welches für den A beschränkt ist, musst du dir anschauen! Exakt 2 Jahre dannach darfst du offen fahren!
 
uitty400

uitty400

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also der 16.6.09?^^
 
T

tommekspn

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will mir eine 1000 GSX-R zulegen
Hallo,
also es ist folgender maßen:
Gemäß §6 Absatz 2 Satz 1 und 2 der Fahrerlaubnisverordnung
"Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Abweichend von Satz 1 können Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben. "

Das heißt, A beschränkt(gedrosseltes Motorrad), muss solange damit gefahren bis zu dem Datum der Erteilung, das Erteilungsdatum findest du auf der Rückseites des Führerscheins unter Nr. 10. So wie ich gelesen habe stehen dort bei dir bloß " * " drin, dann hat die Austellende behörde sich die Eintagungen gespart, somit findest du das Datum unter der Nummer 14 auf der Rückseite.

!!Wichtig!! nicht das Prüfungsdatum ist wichtig sonder das Erteilungsdatum.
Ich habe meinen Motorradführerschein mit Auto zusammen gemacht, glaube Motorrad Prüfung war am 04.06, Auto am 16.06., also war das Erteilungsdatum dennoch der 16.06.(Erteilungsdatum, der Tag der Aushändigung des Führerscheins)!

Ich kann nur Empfehlen sich daran zu halten, solltest du das Motorrad vorher öffnen, also die Drosslungsscheiben oder sonstige Einrichtungen die das Motorrad auf 25 kW begrenzen entfernen, begeht man ein Vegehen des Fahren ohne Fahrerlaubnis. Desweiteren ist zu berücksichtigen, was ich keinen wünsche, solltest du einen Unfall haben, Schuldhaft oder Schuldlos, fehlt der Versicherungsschutz und du könntest auf deinen Kosten sitzen bleiben.

Ich hoffe ich konnte dir damit helfen.
 
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macs

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Großgixxer
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Vielen Dank für diese ausführliche Antwort!
Mein Freund wird sich aufjedenfall dran halten, weil er weiss, dass ich ihn sonst köpfe ;)

LG
 
escobar_jun

escobar_jun

Großgixxer
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Hallo,
also es ist folgender maßen:
Gemäß §6 Absatz 2 Satz 1 und 2 der Fahrerlaubnisverordnung
"Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Abweichend von Satz 1 können Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben. "

Das heißt, A beschränkt(gedrosseltes Motorrad), muss solange damit gefahren bis zu dem Datum der Erteilung, das Erteilungsdatum findest du auf der Rückseites des Führerscheins unter Nr. 10. So wie ich gelesen habe stehen dort bei dir bloß " * " drin, dann hat die Austellende behörde sich die Eintagungen gespart, somit findest du das Datum unter der Nummer 14 auf der Rückseite.

!!Wichtig!! nicht das Prüfungsdatum ist wichtig sonder das Erteilungsdatum.
Ich habe meinen Motorradführerschein mit Auto zusammen gemacht, glaube Motorrad Prüfung war am 04.06, Auto am 16.06., also war das Erteilungsdatum dennoch der 16.06.(Erteilungsdatum, der Tag der Aushändigung des Führerscheins)!

Ich kann nur Empfehlen sich daran zu halten, solltest du das Motorrad vorher öffnen, also die Drosslungsscheiben oder sonstige Einrichtungen die das Motorrad auf 25 kW begrenzen entfernen, begeht man ein Vegehen des Fahren ohne Fahrerlaubnis. Desweiteren ist zu berücksichtigen, was ich keinen wünsche, solltest du einen Unfall haben, Schuldhaft oder Schuldlos, fehlt der Versicherungsschutz und du könntest auf deinen Kosten sitzen bleiben.

Ich hoffe ich konnte dir damit helfen.
Qualifizierte Meinung bzw. Fakten sind einfach so viel wertvoller :D:D:D
 
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