Änderungen der Führerscheinklassen

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Änderungen der Führerscheinklassen

Aufgrund der Vorgaben der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG musste die Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen bis zum 19.01.2011in nationales Recht umgesetzt werden. Dies ist mit der 6. Änderungsverordnung vom 07.01.2011 nun geschehen.

Auch wenn die Neuregelung erst am 19.01.2013 in Kraft treten wird, hier vorab ein kleiner Ausblick der für Biker relevanten Änderungen:

Klasse A1
Die für 16- und 17-jährige Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h entfällt.

Gleichzeitig wird die Definition der Klasse ergänzt. Wie bisher fallen in diese Klasse alle Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und eine Motorleistung von nicht mehr als 11 kW.
Ausdrücklich neu geregelt ist, dass das Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg nicht überstiegen werden darf.

Trotz der in der Richtlinie geschaffenen Möglichkeit Besitzern der PKW Klasse B das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 zu ermöglichen hat sich der Gesetzgeber dazu entschieden, die Klasse A1 auch künftig nicht in die Klasse B einzuschließen.

Klasse A2
Diese Klasse wird neu eingeführt werden und umfasst künftig die Motorräder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Damit ersetzt die Klasse A2 die bisherige Klasse A (beschränkt) in der Fahrzeuge mit einer Leistung 25 kW bei einem Leistungsgewicht 0,16kW/kg umfasst waren.

Einstieg in die Klassen
Das bisherige Prinzip des Klassenführerscheins wird weiter gestärkt.
Wer die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben hat, kann nach 2 Jahren in die Fahrerlaubnisklasse A2 ohne weitere Theorieprüfung aufsteigen. Es ist in diesem Fall nur eine praktische Prüfung zu absolvieren. Gleiches gilt für den Aufstieg von der Klasse A2 in die Klasse A.

Wer von der Klasse A1 in die Klasse A aufsteigen möchte, muss wie bisher beide Prüfungen absolvieren.

Besitzer der Klasse B, die bis zum 31.03.1980 ausgestellt worden ist, können die Klasse A2 durch Ablegen einer praktischen Prüfung erhalten, einer Theorieprüfung bedarf es ebenfalls nicht.

Trikes
Bisher durften Trikes von Besitzern der Fahrerlaubnisklasse B gelenkt werden.
Künftig, also für alle die ab dem 19.01.2013 ihren Führerschein erhalten, ist für das Fahren eines Trikes die Fahrerlaubnisklasse A vorgeschrieben, hinzu kommt das der Fahrerlaubnisinhaber mindestens 21 Jahre alt sein muss.

Anhänger
Die Fahrerlaubnisklasse A umfasst ab dem 19.01.2013 künftig nicht mehr die Erlaubnis zum Ziehen eines Anhängers mit einem Trike / Kraftrad.

Neue Klasse AM
Es wird eine neue Klasse AM für Kleinkrafträder eingeführt, die die bisherigen Klassen M und S ersetzen wird. Diese umfasst alle zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 50ccm bzw. einer Leistung von 4 kW bei Elektromotoren und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.
Das Mindestalter dieser Klasse ist 16 Jahre.

Befristungsregelung
Für alle ab dem 19.01.2013 erworbenen Führerscheine gilt eine Frist von höchstens 15 Jahre. Die Führerscheine werden nicht mehr wie bisher ohne Frist ausgestellt.

Nach Ablauf der Frist ist der Führerschein durch die Behörde umzutauschen.

Eine ärztlichen oder sonstigen Untersuchung oder Prüfung ist (noch) keine Voraussetzung des Umtauschs.

Für alle Führerscheine, also auch die bisher unbefristet ausgestellten, gilt die Umtauschpflicht bis 2033.

Mindestalter
Für die Klasse A gilt bei Direkteinstieg (ohne vorherigen Erwerb der Klasse A2) das Mindestalter von 24 Jahren, bei Besitz der Klasse A2 für eine Dauer von mindestens 2 Jahren das Mindestalter von 20 Jahren und für Trikes das Mindestalter von 21 Jahren.
Für die Klasse A2 gilt das Mindestalter von 18 Jahren
Für die Klassen A1 und AM gilt das Mindestalter von 16 Jahre

Eingeschlossene Klassen
Von der Klasse A sind die Klassen AM, A1 und A2 umfasst.
Von der Klasse A2 sind die Klassen A1 und AM umfasst.
Von der Klasse A1 ist die Klasse AM umfasst.
Die Klasse B (PKW) umfasst die Klassen AM und L (landwirtschaftl. Zugmaschinen, Arbeitsgeräte)

Quelle: RA Frederick Pitz
Motorrad-Recht.de
 
Mr Nice

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na da ändert sich ja einiges, danke für die info!
 
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Super Info, danke!
 
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Mehr Tote wirds geben, 35 kW find ich meiner meinung nach zu viel, da sind dan locker die 200 sachen drin ,.. und das für neulinge, kalr ich wünsch mir manchmal auch ende der 34 ps aber manchmal war ich glücklich nur mit 34 ps unterwegs gewesen zu sein
 
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wasn bullshit. bürokratie gogo
 
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find das auch nen bissl hart das jetzt ein 16 jähriger nicht mehr auf 80km/h gedrosselt wird. Einige der 125er nähmaschienen laufen auch fast 140 km/h...und mehr...
 
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Die laufen bei weitem Schneller 125er Aprilia RS bekommste ohne Probleme auf 170.... echt Hammerhart das ewige rummgeändere versteh ich nicht
 
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find das auch nen bissl hart das jetzt ein 16 jähriger nicht mehr auf 80km/h gedrosselt wird. Einige der 125er nähmaschienen laufen auch fast 140 km/h...und mehr...
Aber nicht mit nur 11kw ;D da sind max. 130 nach 10km und Rückenwind drin :D
 
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Aber nicht mit nur 11kw ;D da sind max. 130 nach 10km und Rückenwind drin :D
na ja bei 0,1 ps/Kilo kann die RS mit 144 kg, ja 14 KW haben, und dann wird se das wohl schaffen...
aber als ich noch in dem Alter war, hätt ich mich über so eine offizielle Änderung gefreut wie die Sau :D
 
Heizzer

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Befristungsregelung
Für alle ab dem 19.01.2013 erworbenen Führerscheine gilt eine Frist von höchstens 15 Jahre. Die Führerscheine werden nicht mehr wie bisher ohne Frist ausgestellt.

Nach Ablauf der Frist ist der Führerschein durch die Behörde umzutauschen.

Eine ärztlichen oder sonstigen Untersuchung oder Prüfung ist (noch) keine Voraussetzung des Umtauschs.

Für alle Führerscheine, also auch die bisher unbefristet ausgestellten, gilt die Umtauschpflicht bis 2033.
Eingeschlossene Klassen


Quelle: RA Frederick Pitz
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Das ist wieder reine Geldmacherei der deutsche Staat wird mir immer unsympatischer :p
 
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Frank

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na ja bei 0,1 ps/Kilo kann die RS mit 144 kg, ja 14 KW haben, und dann wird se das wohl schaffen...
aber als ich noch in dem Alter war, hätt ich mich über so eine offizielle Änderung gefreut wie die Sau :D
dann greift aber wieder die 11kw klausel, also nix mit 14kw.

Ob solche Änderungen sinnvoll sind sei mal dahin gestellt, und die 125er die jetzt schon weit über 80km/h fahren sind eh solche denen die derzeitige gesetzliche Regelung egal ist.
 
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Die Führerscheinänderung tritt ja amfang nächsten Jahres in Kraft, ich habe nun einige Fragen dazu!

Ich habe in diesem Jahr den Führerschein der Klasse A (beschränkt) erworben, wie wirken sich nun die Änderungen nächstes Jahr für mich aus?
Hebt sich die 25 KW beschränkung für mich ab dem 19.01 auf und ich darf mit 34 KW fahren?
Wie funktioniert für mich der Aufstieg zu A (unbeschränkt) ? Muss ich wie die Leute mit A2 dann eine Prüfung ablegen oder funktioniert der Aufstieg nach 2 Jahren, so wie es zu dem Zeitpunkt an dem ich den Führerschein erhielt war?

Schöne Grüße
 
lomax

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Diese ganze EU-Sch.... ist für mich ein absolutes no go. Die damit verbunden Kosten zahlt bald keiner mehr, es wird in Zukunft immer weniger Motorradfahrer geben und die ganze Branche wird sterben......aber vielleicht wollen die das ja nur.....

:mad: lomax
 
Robin08

Robin08

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...oder funktioniert der Aufstieg nach 2 Jahren, so wie es zu dem Zeitpunkt an dem ich den Führerschein erhielt war?
Bei mir gleiche Situation ich denke, dass diese Regelung für alle Führerscheine gillt, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden.
Wir werden unsere 2 Jahre 34 PS runterfahren und dann einfach in A unbeschränkt einsteigen, alles andere wäre meiner Meinung nach ne Sauerei !

Gruß
 
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Myke

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Bei mir gleiche Situation ich denke, dass diese Regelung für alle Führerscheine gillt, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden.
Wir werden unsere 2 Jahre 34 PS runterfahren und dann einfach in A unbeschränkt einsteigen, alles andere wäre meiner Meinung nach ne Sauerei !

Gruß
Laut Aussage meines Fahrlehrers (bevor die Änderung beschlossen wurde) dürfen wir dann ab dem 19.01.2013 auf
48 PS gehen und müssen für den offenen Führerschein keine zusätzliche Prüfung ablegen. Das müssen nur die,
die den Führerschein ab dem 19.01.2013 machen.

Gruß
Myke
 
E

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Genau so wie es Robin geschrieben hat ist es! Bin mir zu 100% sicher da mein Fahrlehrer es mir so gesagt hat!
 
M

MRPL317

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Also hat die ganze Änderung für uns eigentlich nur vorteile! Mehr Leistung aber keine zusätzliche Prüfung. Sehe ich das richtig?

Dazu kommt ja noch die Beschränkung dass das Verhältnis von Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen darf.
Ist da das Leergewicht oder Trockengewicht gemeint?
 
Fabi

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Bei mir gleiche Situation ich denke, dass diese Regelung für alle Führerscheine gillt, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden.
Wir werden unsere 2 Jahre 34 PS runterfahren und dann einfach in A unbeschränkt einsteigen, alles andere wäre meiner Meinung nach ne Sauerei !

Gruß
So wirds mit 99,9%iger Sicherheit sein ;)
War mit den Lkw-Klassen 2008 (glaub ichs wars) nicht anders. Da gings um die gewerbliche Nutzung.. Hast du deinen FS vor dem Datum XX.XX.2008 erworben darfst du den Schein nutzen um z.b. damit Geld als "Trucker" zu verdienen..
Nach dem Datum haste Pech und darfst nicht gewerblich fahren, ohne dass du noch nen Haufen Scheisse extra machen musst (Berufskraftfaher/erweiterte Grundfahrqualifikation etc....)
Im prinzip "Schulungen" die nen Haufen Geld kosten ;)
Sauerei wie ich finde!
Aber wie gesagt ich würd mir da keine Sorgen machen was die 34 PS fahre trifft die bis nach diesem Datum noch gedrosselt fahren müssen.
 
Moki

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Ich muss zugeben mich interessieren die Änderungen zum Erreichen der Klasse A nicht mehr, hab meinen Lappen nun 19 Jahre. ;)

Interessant finde ich die Einführung des "Ablaufdatums". Wer hat sich noch nicht über nen Oppa / ne Omi aufgeregt die einen fast umgeholzt hat weil Blind, doof, langsam, unfähig.
Erst kürzlich hat bei und in Kriftel ein 85-Jähriger 2 Radfahrerinnen tot gefahren weil er mit seiner Beinerkrankung eigentlich kein Auto mehr hätte fahren können.
15 Jahre finde ich persönlich viel zu lange. Mit 60 noch fit, aber wie ists mit 75?

Meiner Meinung nach wäre ein Check alle 5 Jahre sinnig. Bestenfalls eine Theoriestunde mit einer Auffrischung was sich an Regeln die letzten 5 Jahre geändert hat und eine Fahrt mit nem Fahrprüfer.
Nicht "bestanden" = wiederholen, nochmal nicht bestanden = Lappen weg. Ich wäre gerne bereit alle 5 Jahre 50-100 Euro dafür springen zu lassen. (Das sind 10-20 € im Jahr, wer die nicht hat kann sich eh kein Fahrzeug leisten!)
 
E

Ex-User

Gast
So seh ich das auch aber alle 5 jahre das wäre echt eine kurze Zeit, ich würde eher auf das Alter gehen.

Zb alle 10 Jahre kontrolle oder 15 aber wenn man sagen wir mal 60 ist muss man spätestens mit 70 zur Kontrolle dann ist es egal ob die 15 Jahre schon abgeloffen sind.

Ne Frage an euch, die heutigen Drosseln sind doch nur für 34 Ps bestimmt.
Die Hersteller werden sich doch bestimmt keine Mühe machen für ältere Modelljahre (bis 2007) eine neue Drossel zu herstellen für 48ps ? oder irre ich mich da
 
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