Hab da mal was gefunden...
Sehr geehrter .................,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Ich sehe bei der Nutzung eines Motorrades ohne dB-Killer das Risiko, dass ein Bußgeld von € 50,00 verhängt sowie 3 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen werden. Dies ergibt sich aus Nr. 175 BKatV in Verbindung mit §§ 3 Abs. 1 S. 1, 48 Nr. 1 FZV, in dem das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne die entsprechende Betriebserlaubnis/Zulassung geregelt ist.
Grundsätzlich kann die Weiterfahrt ohne den montierten (ihn z.B. im Rucksack mitzuführen, hilft nicht) dB-Killer verweigert werden, was nur dann unterbleibt, wenn die Beamten „ein Auge zudrücken“. Zudem droht bei Nutzung eines nicht zugelassenen Fahrzeugs der Verlust des Versicherungsschutzes und ggf. auch ein Regress des Haftpflichtversicherers nach einem Unfall, wobei dies im Einzelfall zu prüfen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt