Hass.

Diskutiere Hass. im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; ähhh ja.... Max, an deiner Stelle würde ich mir den Stress / der Politesse auch / ersparren indem du zum Anwalt läufst. Der verdient wieder nur...
S

scrappycoco

Kleingixxer
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ähhh ja....
Max, an deiner Stelle würde ich mir den Stress / der Politesse auch / ersparren indem du zum Anwalt läufst. Der verdient wieder nur eine unmenge mit seiner Postpauschale und Std. Brief. Rauskommen tut nichts. Außerdem, was ist denn passiert? Im grunde doch garnichts. außer etwas blödem gelabber. Für ihn war grade primetime (20Uhr) und er hatte Langeweile. Aber das ist das wahre Leben. Wer die Macht bekommt über andere zu bestimmen- der wird diese auch ausnutzen.
Aber nicht alle sind so....
 
#
Hallo maxberlin,

Schau mal hier: Hass.. Dort wird jeder fündig.

le_grand

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Es gibt in jedem Beruf "inkompetente" Arschlöcher, die wegen irgendwelcher Minderwertigkeitskomplexe gerne Machtspielchen ausspielen und einen auf Dicken machen.. So ist es eben. Aus einer "Mücke" würde ich keinen Elefanten draus machen. Klar regt es dich auf, ich würde es aber mit Humor nehmen.
 
M

Maximleser

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Hey schniepel,
ich denke du skizzierst hier ein "ideal" was du im realen leben nicht finden wirst. es heißt doch auch 'Bürger in uniform'. Ok, die beiden waren in zivil. aber deine ansprüche müsstest du somit an jeden stellen.
 
Nakedrunner1986

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Supergixxer
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zu solchen leuten kann man net viel sagen auser B.... A...........
 
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tinytim

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-
Warum das?

Wenn die dir dein fzg abschleppen und sich raus stellt, dass alles i.o ist warum solltest dann du zahlen müssen??

Ich würde eher behaupten du hast ein recht auf "Ausfallerstattung" wenn kein begründeter Verdacht etc. Vorliegt...
dieses
 
Gutierrez

Gutierrez

Großgixxer
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Wenn man auf den Stress, der damit verbunden ist, Bock hat, kann man das gerne so durchziehen.
 
maxberlin

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Racegixxer
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Danke für die vielen Kommentare und Meinungen. Um eine Sache kurz mal klarzustellen: die zwei waren uniformierte Beamte. Der ruhigere mit einem silbernen, der pöbelnde mit 2 silbernen Sternen.
Die zwei sind in nem Einsatzwagen im Sprinter-Format unterwegs gewesen. Und nein, ich habe keinen Wheelie oder sonst was gemacht, ich bin einfach nur neben denen an der Ampel losgefahren. Auf den etwa 400 Metern bis zur nächsten Ampel haben sie mich dann überholt und angehalten. Leider bin ich erst jetzt von einem Kurventraining am Spreewaldring gekommen und meine Anwältin ist nun erst wieder am Montag erreichbar.

Ich sage bescheid, wenn sich was ergeben hat.
 
Steffen

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Großgixxer
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Jungs euer halbwissen ist erschreckend, die E-Nummer auf den Auspuff reicht nicht alleine aus um nachzuweisen das er für das Motorrad zugelassen ist. Jeder der eine Zubehör Anlage gekauft hat hatte auch eine karte dabei ,wo draufsteht für welche Marke und welches Modell er zugelassen ist und das wollen die Kollegen in Blau sehen!
Die Kontrolle bei Dir finde ich aber trotzdem überzogen von beamten.
 
lupus

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Jungs euer halbwissen ist erschreckend, die E-Nummer auf den Auspuff reicht nicht alleine aus um nachzuweisen das er für das Motorrad zugelassen ist. Jeder der eine Zubehör Anlage gekauft hat hatte auch eine karte dabei ,wo draufsteht für welche Marke und welches Modell er zugelassen ist und das wollen die Kollegen in Blau sehen!
Die Kontrolle bei Dir finde ich aber trotzdem überzogen von beamten.
Hierzu mal was aus nem anderem Forum in dem einer dazu beim KBA angefragt hatte: "Der §19 der StVZO sagt aus,
das eine Betriebserlaubnis nicht erlischt, wenn bei Änderungen durch Ein-
oder Anbau von Teilen
für diese Teile

eine EWG-Betriebserlaubnis,
eine EWG-Bauartgenehmigung,
eine EG-Typgenehmigung
oder eine Genehmigung nach ECE-Regelungen, soweit diese von der
Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,

erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen
beachtet werden.

Bei Fahrzeugteilen die das Prüfzeichen einer der oben beschriebenen
Genehmigungsart tragen
ist nicht nötig, dass der Fahrzeugführer einen Abdruck der Genehmigung
mit sich führt.

Lediglich der Verwendungsbereich muss sicher gestellt sein!"
 
Schniepelflitzer

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Wow Leute, danke für die positiven Reaktionen, trotz meines langen Geschreibes :)

Hey schniepel,
ich denke du skizzierst hier ein "ideal" was du im realen leben nicht finden wirst. es heißt doch auch 'Bürger in uniform'. Ok, die beiden waren in zivil. aber deine ansprüche müsstest du somit an jeden stellen.
Nein und Ja.
Dass ein Mensch seine Launen an keinem Lebewesen (o. fremden Eigentum) auslässt ist grundsätzlich von jedem Menschen Wünschenswert (und das darf Mensch ruhig erwarten)
- dass nicht jeder Mensch es auf die Reihe bekommt ist bekannt - ebenso wie nicht jeder Mensch für den Polizistenberuf geeignet ist.
Bei einem Polizisten halte ich das für verpflichtend - aus bereits beschriebenen Gründen.
Ich denke es gibt zig und zig vorbildliche Polizisten da draußen - einige davon durfte ich (nicht immer ganz freiwillig ;) ) persönlich kennen lernen.
Solche Menschen sind keine unreellen Ideale - sondern Beamte die Ihre Tätigkeit gewissenhaft und Vorbildlich leisten.


Ich bin gespannt ob und was bei der Sache rauskommt. *daumendrück*
 
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Doom3

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In solchen Fällen ist die DAB der richtige Weg. Alles andere wird leider scheitern, weil im Zweifel zwei nette Beamte :mad:gegen einen Motorradrowdy :confused:stehen (Erfahrung aus der Praxis).

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde DAB hat zwar die FFF gratis (formlos, fristlos, fruchtlos):mad: Aber auch da gilt, wenn keiner das FEHL-Verhalten dieser Beamten (die wohl zu viel Western gesehen haben = ich bin das Gesetz:D) zur Sprache bringt, kann es auch nicht sanktioniert werden. Wie schon gesagt wurde, wenn öfters Beschwerden kommen, hat das dann auch irgendwann Auswirkung ...

Und Schniepel hat einfach mal Recht - Polizist, das sollte ein besonders verantwortungsbewusster Job sein.
 
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Meine Meinung: Abhaken und vergessen!
Eigentlich is ja nu auch nix schlimmes passiert und deshalb würd ich mir den Stress mit Anwalt und Beschwerde nich antun. Es wird vorraussichtlich eh nix dabei rum kommen (als ob sich Beamte gegenseitig einen reinwürgen würden) ausser dass Du in Zukunft vielleicht "zufällig" häufiger mal angehalten wirst (die Jungs kennen sich ja alle und reden auch miteinander) ;)

Ich möchte so ein Verhalten natürlich nich gutheißen, aber man kann das auch nich verallgemeinern.
Und mal ehrlich: von 10 Kontrollen hat man einmal so nen Aufschneider, dafür aber neunmal nen freundliches Streifenhörnchen das sich nett mit einem unterhält und lächelnd nen Auge zudrückt :)
 
maxberlin

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So, meine Anwältin hat mir auch dazu geraten, es einfach dabei zu belassen. Sie hat allerdings auch betont, so einen Quatsch noch nie gehört zu haben.

Interessant war die Antwort eines ADAC-Anwalts, dem ich ein ähnliches Schreiben geschickt habe:

Von einer Dienstaufsichtsbeschwerde sollten Sie Abstand nehmen, da Sie wenn ein anderer Auspuff eingebaut wurde, die ABE mitführen müssen.
Ich habe nun wiederum meine Anwältin gebeten, dazu mal eine eindeutige Aussage zu machen.
 
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Ryder

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Eine ABE muss meines wissens grundsätzlich mitgeführt werden. Auch, bei z.B. neuem Bremshebel.
Ein hochgebogenes Kennzeichen ist wie das Umkleben des Preisschildes im Supermarkt. Ich würde das immer ahnden.
 
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Regenbogen

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...
Interessant war die Antwort eines ADAC-Anwalts, dem ich ein ähnliches Schreiben geschickt habe:
Von einer Dienstaufsichtsbeschwerde sollten Sie Abstand nehmen, da Sie wenn ein anderer Auspuff eingebaut wurde, die ABE mitführen müssen.
...
Bin der gleichen Ansicht, denn vereinfacht ausgedrückt sagt §19 folgendes:
Wenn ein anderer Auspuff als der Originale verbaut ist, dann muss für diesen Auspuff eine Betriebserlaubnis mitgeführt
und auf Verlangen der Polizei gezeigt werden.


Genaueres steht hier.
Zitat-Beginn:
„…
Absatz (3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht,
wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1. für diese Teile
a. eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist …

Absatz 4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen
1. des Absatzes 3 Nummer 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, …
2. … mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen
oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
…“
Zitat-Ende:

Quelle:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php
 
Doom3

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Seh ich anders. Wenn eine Betriebserlaubnis ABE erteilt wurde, ist diese auch mitzuführen, soweit klar.

Hier gehts aber um einen ESD mit e-Nummer. Bei ESD mit E-Nummer braucht diese nicht mitgeführt zu werden, vgl. § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und Abs. 4 S. 1 StVZO. Der Topf muss für das Moped homologiert sein, das ist klar.

Die einzige Frage, die sich stellt, ist, ob man die Bescheinigung bei vorhandener E-Nummer mitführt, um Nachfragen und Stress zu vermeiden, wenn man auf ungeschulte Beamte trifft...

Im Übrigen hat die Dienstaufsichtsbeschwerde nichts zu tun mit einer ABE oder E-Nummer, da ja keine vermeintlich festgestellten Fahrzeugmängel beanstandet werden sollen, sondern das Fehlverhalten des Beamten.
 
phabzon

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Die einzige Frage, die sich stellt, ist, ob man die Bescheinigung bei vorhandener E-Nummer mitführt, um Nachfragen und Stress zu vermeiden, wenn man auf ungeschulte Beamte trifft...
Die paar Blatt Papier im Heck spür ich nich und sparen mir in deinem geschilderten Fall Zeit und Nerven ;)
 
J

jogibear09

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So, meine Anwältin hat mir auch dazu geraten, es einfach dabei zu belassen. Sie hat allerdings auch betont, so einen Quatsch noch nie gehört zu haben.

Interessant war die Antwort eines ADAC-Anwalts, dem ich ein ähnliches Schreiben geschickt habe:



Ich habe nun wiederum meine Anwältin gebeten, dazu mal eine eindeutige Aussage zu machen.
Du sollst ja auch nicht den Sachverhalt wegen deines Auspuffs in der DAB schildern sondern, dass der Beamte in einer für dich nicht hinnehmbarer Art und Weise mit der umgegangen ist. Denke das Thema kann langsam geschlossen werden.
 
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Regenbogen

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...
Hier gehts aber um einen ESD mit e-Nummer. Bei ESD mit E-Nummer braucht diese nicht mitgeführt zu werden, ...
...
Bei einem Auspuff mit E-Kennzeichnung muss ebenfalls ein Nachweis mitgeführt werden. ;)

Grund:
Das E-Kennzeichen ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen.
Sie besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteilen, eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde.
In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der STVO geregelt.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Prüfzeichen
http://verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_21a.php

und

Im §19 steht zum E-Kennzeichen (Definition siehe oben) folgendes:
Zitat-Beginn:
„…
Absatz (3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht,
wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1. für diese Teile
a. eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
b. der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines
Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist

Absatz 4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen
1. des Absatzes 3 Nummer 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, …
eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält …
2. … mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen
oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
…“
Zitat-Ende:

Quelle:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

Fazit:
Das E-Kennzeichen wird im Absatz 3 unter 1b genannt und muss laut Absatz 4 Satz 1 und 2 mitgeführt werden.
 
Doom3

Doom3

Racegixxer
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Bei einem Auspuff mit E-Kennzeichnung muss ebenfalls ein Nachweis mitgeführt werden. ;)

In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der STVO geregel

und

Im §19 steht zum E-Kennzeichen (Definition siehe oben) folgendes:
Zitat-Beginn:
„…
Absatz (3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht,
wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1. für diese Teile
a. eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
b. der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines
Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21
Der §21a ist gerade nicht erwähnt, bei den Mitführungstatbeständen. Also fallen die E-Nummer Fälle da auch nicht drunter = muss nicht mitgeführt werden:)
 
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