Hass.

Diskutiere Hass. im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; sag mal haben wir nicht beide zusammen das training gemacht...war mit der weißen 1000er k7 da
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rene2781

Kleingixxer
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Leider bin ich erst jetzt von einem Kurventraining am Spreewaldring gekommen und meine Anwältin ist nun erst wieder am Montag erreichbar.
sag mal haben wir nicht beide zusammen das training gemacht...war mit der weißen 1000er k7 da
 
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Hallo maxberlin,

Schau mal hier: Hass.. Dort wird jeder fündig.

Nico_90

Nico_90

Gixxer
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da sieht man mal wieder alleine hier im Forum wie groß die Verwirrung um den Abe/ E-Nummern kram ist und genau so ist es auch bei zahlreichen Beamten draußen, nur genau aus dem Grund würde ich mich da niemals so weit aus dem Fenster lehnen, wie es der Unfreundliche Herr in deinem Fall gemacht hat, grade bei solchen "Streit-Themen"

Sowas darf einfach nicht sein! finde der Lange Post von Schniepelflitzer trifft es wirklich gut, der Beruf erfordert einfach gewisse Vorraussetzungen, zu denen unter anderem ein sehr großes Maß an Beherrschung und nicht zuletzt Toleranz gehören, das geht scheinbar leider bei einigen unter und führt, was ich völlig nachvollziehbar finde, zu Reaktionen die nicht sein müssen (siehe der Titel dieses Themas)
-> Darum verstehe ich nicht, was den Herren in Uniform zu solch einem Verhalten bewogen hat... Die Regel ist das (glücklicherweise) nicht. Ich war zwar nicht dabei, aber so wie du dein Verhalten beschrieben hast ist es für mich umso unverständlicher, dass er so "hochgefahren" ist.

Auf jeden Fall hast du richtig reagiert, cool bleiben und gut, alles andere führt zu nichts. Hoffe mal in Zukunft gerätst du an die "guten" ;-)


Bin bisher auch davon ausgegangen, bei einer ABE benötigt man das Gutachten immer (z.B. bei einigen Austausch-Lenkern)
Bei einer E-Nr hingegen ist die Nummer selbst der Nachweis, das alles ok so ist und die vorliegende Genehmigung kann anhand der Nummer überprüft werden.

Diese Karten die beim Auspuff dabei sind, sind wohl eher eine nette Beigabe, da man diese wohl kaum als ein "Dokument oder Zertifikat" bezeichnen kann, wie es die Gutachten, die zur ABE gehören sind, das sind zwar auch nur Kopien für 1000sende Motorräder, aber wenigstens wurde das vom TÜV erstellt, mit Nummer, Anschrift und und und.

Kann aber noch mal schauen, ob ich dazu was genaueres finde.

lg
 
R

Regenbogen

Racegixxer
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Der §21a ist gerade nicht erwähnt, bei den Mitführungstatbeständen. Also fallen die E-Nummer Fälle da auch nicht drunter = muss nicht mitgeführt werden:)
Ja stimmt.
Danke für den Hinweis.

Ich bin davon ausgegangen, dass der §21a ein Bestandteil vom §21 ist.
Aber das ist nicht der Fall.
 
C

Cherokee

Minigixxer
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100% Richtig!!!

Du hast dich vollkommen richtig verhalten, den Anwalt würde ich konaktieren um soetwas abzustellen!!!
Eine Dienstaufsichtbeschwerde ist einfach ein WITZ ! Bringt keinem was, außer das der Beamte mal eine Stellungnahme schreiben muss....musste ich auch schon machen (war aber natürlich unschuldig):cool:. Es gibt für dieses Vorgehen keine Zeugen und auch keinen belastenden Verwaltungsakt...sodass nichts passiert ist ... einfach sich seinen Teil denken ...... :mad:
 
Nico_90

Nico_90

Gixxer
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Nochmal zur e Nummer. Habe mich da grade noch mal schlau gemacht, das hätte der Herr der dir was erzählen wollte vorher auch mal schnell gucken sollen, dann hätte es gar kein (vermeintliches) Problem gegeben:

Gibt 2 Typen

Einmal großes E im Kreis, das wird in Länder der EU und einigen weiteren akzeptiert

Kleines e im Rechteck wird nur in eu Länder akzeptiert

Für beides gilt:

Bescheinigungen müssen NICHT mitgeführt werden.


LG
 
AM.shoulder

AM.shoulder

Supergixxer
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Nochmal zur e Nummer. Habe mich da grade noch mal schlau gemacht, das hätte der Herr der dir was erzählen wollte vorher auch mal schnell gucken sollen, dann hätte es gar kein (vermeintliches) Problem gegeben:

Gibt 2 Typen

Einmal großes E im Kreis, das wird in Länder der EU und einigen weiteren akzeptiert

Kleines e im Rechteck wird nur in eu Länder akzeptiert

Für beides gilt:

Bescheinigungen müssen NICHT mitgeführt werden.


LG

Wenn du jetzt noch ne Quelle nennen würdest, wärst du mein Held :D
 
Nico_90

Nico_90

Gixxer
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@ Am
Kann ich dir keine offizielle zu nennen, bzw Kommste ausm normalen Internet nicht hin.

DAs sind aber die Infos an die der Beamte aus der zugrunde liegenden Kontrolle auch kommen kann, wenn er sich vor so ner Kontrolle informiert

Lg
 
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Regenbogen

Racegixxer
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e-Nummer / EG-Kennzeichnung / EG-Typgenehmigung

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat zu einer Anfrage bezüglich „Austauschschalldämpfer mit e-Nummer“
folgende Stellungnahme gegeben.

Zitat:
„… müssen solche Schalldämpfer mit der vorgeschriebenen EG-Kennzeichnung dauerhaft versehen sein.
Das Mitliefern einer Bescheinigung, mit der die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ bestätigt wird,
ist in diesen Fällen nicht gefordert. …“

Quelle:
http://www.kba.de/cln_031/nn_125872...genehmigungen__inhalt.html#doc798438bodyText9
 
Nico_90

Nico_90

Gixxer
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Nochmal zum Mitführen der Bescheinigung. Hatte da vor kurzem ein Gespräch mit einem Mann vom Fach.

Hierbei ging es auch um Nachrüst-Anlagen, zwar an Rollern (50ccm), aber da ist es mit der E-Nr ja das gleiche spiel.


Er sagte nun zu mir, dass laut Gesetzestext der FAHRER nicht verpflichtet ist, eine solche Genehmigung bei sich zu führen, allerdings könne man daraus nicht ableiten, dass diese auf keinen Fall erforderlich ist.

Es ist wohl so (und so ist es bei uns ja auch meistens), dass z.B. vom Halter im Gesetzestext keine Rede ist. Er sagte mir, dass man (grade als Halter des Fahrzeuges) sehr wohl nachweisen muss, dass die Zulassung auch für das Eigene Fahrzeug gilt, deshalb werden bzw. müssen eigentlich, mit den Schalldämpfern gemeinsam irgendwelche Zettel ausgeliefert werden, aus denen Hervorgeht, dass der Auspuff mit der Nr.... für das Fahrzeug ... zugelassen/ geprüft ist.

ICh hatte bei meinem Streetfighter Esd an der Bandit dafür so ne kleine "Scheckkarte"... scheint zu reichen


Hier mal ein Auszug aus einem Rollerforum zu der Geschichte, beschreibt genau die Variante, wie sie mir auch erklärt wurde

Ist das e-Prüfzeichen auf dem Sportauspuff ausreichend?
Nein, entgegen der Auskunft vieler Händler ist nur das e-Prüfzeichen alleine nicht ausreichend.
Zu dem Sportauspuff gehört eine allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten, aus dem hervorgeht für welchen Typ der Sportauspuff freigegeben ist.
Wenn euch ein Händler damit abspeisen will, dass das "E"-Zeichen ausreicht, teilt ihn darauf hin mit, dass nach der Fahrzeugteileverordnung zu jedem Fahrzeugteil ein entsprechender Nachweis vorhanden sein und vom Händler mit ausgehändigt werden muss. Andernfalls verstößt er gegen geltende Vorschriften und kann belangt werden!
Die kontrollierenden Beamten interessiert es eben gar nicht, dass die EU-Betriebserlaubisse für Austauschteile gemäß § 19 (3)Zulassungsordnung vom Fahrer nicht mitgeführt werden müssen.
Die verlangen den Nachweis vom Fahrzeughalter (der oft mit dem Fahrer identisch ist)! Und der muss den Nachweis führen können, sonst droht "Erlöschen der BE".


--> ich denke, das zählt für Motorräder genauso.

Problem beim Auskunftsschreiben des KBA, welches so oft genannt wird, ist dass hier gefragt wurde, ob der Fahrer eine Bescheinigung mitführen muss, und das muss er nach dem Gesetzt nicht! Der Halter (der ja meist Fahrer ist) muss es aber wohl!



Immer dieser ganze EU und § Mist
lg
 
Gixxer.Stevo

Gixxer.Stevo

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Irgendwo verständlich weil ich hatte an meiner K1 auch ein Auspuff mit E Zeichen jedoch war der Auspuff für die 600er garnicht zulässig =)
 
Nico_90

Nico_90

Gixxer
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so in etwa hat er es auch erklärt.

Gleiches Problem mit den Kats (so ist das beim Roller seit 06 ja auch, bzw. mit Frischluftpumpe und so nem Kram)

Da sind die Anlagen zwar für Roller XY Zugelassen, aber eben eigentlich nur bis zum Stichtag in 2006, danach eben nicht mehr. Siehe die Problematik bei der K6/7 Gsx-r 600/750 von wegen DeKat oder nicht... Da ist es ja ähnlich, Und sowas geht nur aus den "Richtigen" Gutachten hervor, da kann ne Nummer am Auspuff sein, wie sie will..

Finde es trotzdem nervig, dass es da so viel Hin- und Her gibt.

lg
 
P

Prince

Minigixxer
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Hi Leute,

ich habe mir hier jetzt nicht alles durchgelesen.
Aber es gibt es komische Polizisten. Und ich würde mal behaupten, dass der keine Ahnung hatte.
Die Anbringung des Kennzeichens muss sein:
Anbaulage, Mindesthöhe über Fahrbahn (200 mm), zuläss. Neigung (30° bei Oberkante nach vorn, 15° bei Oberkante nach hinten).
Es ist auch keine Straftat wenn man das Kennzeichen nicht lesen kann, sondern nur max. ne Ordnungswiedrigkeit. Ist ja kein Kennzeichenmissbrauch.
Hättest ihn ja mal fragen können, wie du bei einem EG-genehmigten Schalldämper eine ABE mitführen sollst. Eine ABE ist eine reine nationale Genehmigung und EG- bzw. ECE-Genehmigung sind natürlich internationale Genehmigungen.
Gut, dass du die Nummer von dem Polizisten hast. Mit ner Fachaufsichtsbeschwerde wirste wohl nicht weit kommen, da du alleine warst und somit keine Zeugen vorbringen kannst. Aber ich würde auf jeden Fall mal ne Beschwerdemail an die Aufsichtsbehörde schicken.

Bis denne!

Gruß
 
Gsxr 600 K6

Gsxr 600 K6

Gixxer
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xx
Total richtig verhalten.
Obwohl es manchmal echt schwer fällt, diese vollidioten sitzen nunmal am längeren Hebel.
Und ich bekomme auch so einen richtigen Hass wenn ich sowas lese.
Die suchen sich einfach nur die guten Sachen aus.


Aber wie jeder weiß sinkt das vertrauen von der Bevölkerung an die Polizeibeamten...
Und in fast jedem Film werden sie total dumm verkauft.
Ist einfach die Wahrheit...
 
Nico_90

Nico_90

Gixxer
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655**
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Suzuki -GSX-R 600 K7
Und wenn sie alle weg wären, dann würden sich die Meisten gewaltig umgucken ;-)


Es ist wie mit Allem: Schwarze Schafe trüben schnell das Gesamtbild...


:kiffer:
 
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