Katze im Sack

Diskutiere Katze im Sack im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Sorry...aber wie blöd bist du eigentlich....was wird der Händler denn nun tun nachdem die Maschine bei ihm ist...wohl alle Spuren schön...
blümchenpflücker

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Racegixxer
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Genauso habe ich es vor! Nachdem die Maschine nun "Fertig" wiederkommt, lasse ich meinen Suzukihändler nen umfangreiches Gutachten erstellen. Und dann können wir weiter gucken. Aber so einfach komme ich da nicht raus.
Sorry...aber wie blöd bist du eigentlich....was wird der Händler denn nun tun nachdem die Maschine bei ihm ist...wohl alle Spuren schön beseitigen.
Und ob das danach noch irgendwie auffällt ist eine ganz andere Frage.
Musst du ja wissen wie wichtig dir dein Geld und deine Sicherheit ist.
 
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Kleingixxer
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Der Suzuki Händler weiß doch was alles nicht in Ordnung war/ist. Ferner hatte ich zwei Kollegen dabei. Habe Fotos von den Stellen und wie ihr selber meinten wie soll er nen Unfall, falls einer gewesen ist rückgängig machen?
 
blümchenpflücker

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Racegixxer
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Wenn dir ein Händler schon so ein Bike andreht dann wird der bestimmt auf die eine oder andere Sache kommen....
Und da du mit Sicherheit nichts schriftliches von diesem Suzukihändler hast wirst du dann alt aussehen.

Aber wer resistent gegen jegliche Beratung ist...
 
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Goldfischentsafter

Racegixxer
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Poche auf dein Recht vom Kauf zurückzutreten wegen arglistiger Täuschung bzw. Betrug!
Alles andere ist totaler Quatsch!Wieso sollte die Susi denn zwei total falsche Felgen haben? Die muss nen recht heftigen Unfall gehabt haben!

Goldfisch.
 
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Hansafan

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Wenn dir ein Händler schon so ein Bike andreht dann wird der bestimmt auf die eine oder andere Sache kommen....
Und da du mit Sicherheit nichts schriftliches von diesem Suzukihändler hast wirst du dann alt aussehen.

Aber wer resistent gegen jegliche Beratung ist...
Was schlägst du stattdessen vor?

Die Polizei rufen? Wie will man den Betrug beweisen? Da würde erstmal garnichts geschehen und der TE sein Geld nicht bekommen.

Den Verkäufer zur Herausgabe der 6000,- zwingen? Mit der russischen Methode, oder wie?!

@x16_: Mach das wie gehabt, so hast du am ehesten die Chance, dein Geld wieder zu bekommen. Das mit den 150,- für die Reifen lass aber bitte sein.
 
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x16_

Kleingixxer
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Was schlägst du stattdessen vor?

Die Polizei rufen? Wie will man den Betrug beweisen? Da würde erstmal garnichts geschehen und der TE sein Geld nicht bekommen.

Den Verkäufer zur Herausgabe der 6000,- zwingen? Mit der russischen Methode, oder wie?!

@x16_: Mach das wie gehabt, so hast du am ehesten die Chance, dein Geld wieder zu bekommen. Das mit den 150,- für die Reifen lass aber bitte sein.
Das mit den Reifen habe ich gerade widerrufen. Also ich bezahle erstmal nichts. Und wenn ich sie dann wieder habe dann geht es zum Suzi Händler.
 
blümchenpflücker

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Racegixxer
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@Hansafan: Druck machen und wenn das ins leere läuft dann direkt ein Gutachten machen lassen.
Aber niemals die Karre bei diesem Händler lassen....da ist dein Geld weg und womöglich noch deine Karre.
 
Pago

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Racegixxer
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... Und wenn ich sie dann wieder habe dann geht es zum Suzi Händler.
Und dann? Nur weil er SUZUKI-Händler ist heißt das doch noch lange nicht das er ein "Gutachten" erstellen darf. Soweit ich weiß dürfen nur anerkannte Sachverständige Gutachten erstellen. Hast du mit den Suzi-Händler schon diesbzgl. gesprochen? Erstellt er ein Gutachten für Dich?
 
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Kleingixxer
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Und dann? Nur weil er SUZUKI-Händler ist heißt das doch noch lange nicht das er ein "Gutachten" erstellen darf. Soweit ich weiß dürfen nur anerkannte Sachverständige Gutachten erstellen. Hast du mit den Suzi-Händler schon diesbzgl. gesprochen? Erstellt er ein Gutachten für Dich?
Ich lass das Gutachten vom TÜV erstellen. Kostet nun Geld aber ich glaube das ist richtig investiert.

Nochmal für alle:

Ich habe jetzt mit dem ADAC Rechtschutz gesprochen. Die meinten der Händler muss nachbessern und er muss die nicht zurück nehmen.
 
tight

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Supergixxer
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was leuten beim kauf hier alles passiert :(
da kann man ja froh sein wenn man ein als unfallfreies betiteltes motorrad auch so bekommt
das manche händler damit auch durchkommen -.-
 
x-rav83

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Was ich noch wissen will,kann sein das ich das überlesen habe!
Waren nur die Reifen falsch, oder auch die Felgen?
Weil dann kommt noch dazu,sofern die Felgen nicht passen,dass du auch ohne Betriebserlaubnis unterwegs warst!Wenn man das alles mal zusammen nimmt finde ich es lächerlich dass man laut deiner Aussage nicht in der Lage ist den Kauf rückgängig zu machen!
Mir kann keiner erzählen das der Händler all diese Mängel nicht bereits beim Ankauf schon kannte!!
 
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Kleingixxer
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Was ich noch wissen will,kann sein das ich das überlesen habe!
Waren nur die Reifen falsch, oder auch die Felgen?
Weil dann kommt noch dazu,sofern die Felgen nicht passen,dass du auch ohne Betriebserlaubnis unterwegs warst!Wenn man das alles mal zusammen nimmt finde ich es lächerlich dass man laut deiner Aussage nicht in der Lage ist den Kauf rückgängig zu machen!
Mir kann keiner erzählen das der Händler all diese Mängel nicht bereits beim Ankauf schon kannte!!
Betriebserlaubnis hätte so wie sie war gar nicht gegeben werden vom TÜV. Sie hatte hinten einen Reifen von einer Bandit drauf. Der Reifen war Baujahr 2002. Das Motorrad durfte gar nicht mit diesen Reifen bewegt werden. Laut Suzuki müssten da blaue Felgen drauf sein(da es ja eigentlich eine blau weiße ist). Da sind aber schwarze drauf. Ich weiß nicht ob die schwarzen von Suzuki stammen oder von einem anderen Modell. Naja ich bin einfach nur gespannt auf das Gutachten was da noch alles kommt...

Da ja auch der Lenkungsdämpfer fehlt, hätte ich damit auch nicht fahren dürfen. Weil nur mit der Komponente ist die Zulassung meinte der Suzi Händler. Aber das weiß ich nicht ...
 
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x-rav83

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Ich wünsch dir trotz allem,dass du vernünftig und zufriedenstellend aus der Sache rauskommst!
Ich kenne das, ich hatte nach dem Kauf meiner Lady auch das ein oder andere Problem und war so gütig und hab dem Händler alles abgekauft!Hinterher ist man immer schlauer!
 
le_grand

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Das einzige Argument für Rückgabe ist ja, dass die Maschine womöglich einen Unfall hatte, da ja die Verkleidung getauscht wurde. Aber ich kann es nicht nachweisen das sie einen Unfall hatte.. Das ist das Problem. Nun muss ich hoffen das er das mit der Mängelbehebung nicht hinbekommt und ich sie dann über den Weg zurück geben kann.
Du musst ihm gar nichts beweisen! Er muss dir beweisen, dass die Maschine Unfallfrei vor der Übergabe war!
 
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Hansafan

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Du musst ihm gar nichts beweisen! Er muss dir beweisen, dass die Maschine Unfallfrei vor der Übergabe war!
Und das nächste Märchen hier im Thread. :rolleyes:

Nach Übergabe der Kaufsache ist der Käufer grundsätzlich bezüglich des aufgetretenen Sachmangels beweisbelastet. Beim Verbrauchsgüterkauf muss dann der Verkäufer während der ersten 6 Monate beweisen, dass dieser nicht schon bei der Übergabe (Gefahrübergang) vorlag. Der TE muss also beweisen und darlegen, dass das Motorrad einen Unfall hatte, anschließend der Händler, dass das Fahrzeug bei der Übergabe unfallfrei war.
 
TinPa

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Ich lese hier schon von Anfang an mit und muss erstmal sagen, dass es mir Leid tut, dass x16_ überhaupt erst in so eine Geschichte verwickelt wurde. Ich hoffe nur, dass du da halbwegs unbeschadet raus kommst, andernfalls war es teuer Lehrgeld.

Für die Zukunft würde ich mir allerdings wünschen, dass sich besonders bei rechtlichen Dingen nur Nutzer äussern, die sich auch ernsthaft mit der Materie "Recht" auskennen und stichhaltige Ratschläge geben können. Zitierte Paragraphen sind natürlich optimal (Vorbild: Hansafan). Kommentare wie "ich glaube" oder "ich habe mal gehört", "mach doch einfach" oder "das geht doch bestimmt" sind in der Paragraphen-Abteilung meiner Meinung nach unangebracht und verwirren nur den Beratenen und führen evtl. sogar dazu, ein völlig falsches Handeln an den Tag zu legen.
 
David

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Das Problem bei solchen Threads ist, dass selbst einzeln zitierte Paragraphen wenig Aussagekraft alleine für sich genommen haben. Wer schon mal div. Fallbeispiele und deren Lösungsskizzen gesehen hat wird verstehen, was ich damit meine. Der einzig brauchbare Rat war die Empfehlung, zu einem Anwalt zu gehen bzw. den Händler auf das Problem anzusprechen. Alles andere ist höchstens spekulativ solange einer der Anwesenden nicht selbst Rechtsexperte ist und umfassend dazu Stellung nimmt (die gelieferten Informationen reichen dazu allerdings nicht aus). Ich hoffe, dass der TE in dieser Sache nicht das Nachsehen hat, soweit ich das beurteilen kann hat er sich richtig verhalten. Emotional gesehen existiert natürlich ein massives Vertrauensdefizit weshalb ich dazu tendieren würde, sollte sich diese Option nach Ausschöpfung aller Mittel herauskristallisieren, den Kauf rückabzuwickeln.

Ansonsten zeigt dieser Thread, wie viel Glück manche hier mit ihrem Händler haben. Insofern wäre eine Empfehlungsliste (also White- anstelle einer diffamierenden Blacklist) von Händlern in der Umgebung sicher eine wertvolle Ergänzung.

Edit: ich bin ja gespannt auf das Gutachten...

Halte uns auf dem Laufenden!
 
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Hansafan

Gast
Ich lese hier schon von Anfang an mit und muss erstmal sagen, dass es mir Leid tut, dass x16_ überhaupt erst in so eine Geschichte verwickelt wurde. Ich hoffe nur, dass du da halbwegs unbeschadet raus kommst, andernfalls war es teuer Lehrgeld.

Für die Zukunft würde ich mir allerdings wünschen, dass sich besonders bei rechtlichen Dingen nur Nutzer äussern, die sich auch ernsthaft mit der Materie "Recht" auskennen und stichhaltige Ratschläge geben können. Zitierte Paragraphen sind natürlich optimal (Vorbild: Hansafan). Kommentare wie "ich glaube" oder "ich habe mal gehört", "mach doch einfach" oder "das geht doch bestimmt" sind in der Paragraphen-Abteilung meiner Meinung nach unangebracht und verwirren nur den Beratenen und führen evtl. sogar dazu, ein völlig falsches Handeln an den Tag zu legen.
Dem ist schon zuzustimmen. Im Technikbereich wird sich daran ja auch gehalten.

Allerdings ist auch zu beachten, dass das hier kein Juraforum ist und folglich niemand jurstisch perfekte Antworten erwarten sollte. In keinem Fall stellen - für mich gesprochen - meine Antworten eine Beratung dar, da ich selbst Laie bin. Ich äußere lediglich meine Meinung und so sehe ich auch alle anderen Posts.

Andererseits kann man eigentlich von jedem erwaerten, dass er lesen kann. Das Lesen des Gesetzestextes würde vermutlich 90% der Halbwahrheiten berichtigen.
 
Moki

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Bin ich froh, dass ich meine Bikes in der Regel NEU kaufe.... ^^
 
Carbonfreak

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GSX-R 600 K2 --> Schwarz-Gelb RULEZ!
Ich würde mich einfach mal ans Telefon klemmen und beim Rennstall anrufen...
Kurzes pläuschchen, dass du jetzt Eigentümer von dem Bike bist und du das Gefühl hast beschissen worden zu sein...
Dann wirst schon hören, was genau mit der Maschine gewesen ist und wie sie zu dem Händler gelangt ist
 
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