Katze im Sack

Diskutiere Katze im Sack im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Das Problem dabei ist, dass es in Italien ist ;-)
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Kleingixxer
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Ich würde mich einfach mal ans Telefon klemmen und beim Rennstall anrufen...
Kurzes pläuschchen, dass du jetzt Eigentümer von dem Bike bist und du das Gefühl hast beschissen worden zu sein...
Dann wirst schon hören, was genau mit der Maschine gewesen ist und wie sie zu dem Händler gelangt ist
Das Problem dabei ist, dass es in Italien ist ;-)
 
x-rav83

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Supergixxer
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Ab in die nächste Italienische Pizzeria, fragen ob einer italienisch spricht, den anrufen lassen und nen 10er inne Kaffeekasse spenden ;)
 
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Kleingixxer
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Das ist ne gute Idee. Eben noch bei Suzuki Deutschland angerufen. Die können/wollen mir nicht helfen.
 
Carbonfreak

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Großgixxer
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GSX-R 600 K2 --> Schwarz-Gelb RULEZ!
Alternativ sollte soviel Englisch noch jeder können
(War selbst erst vor kurzem in Rom...da konnte wirklich jeder recht gut Englisch, und nein ich war nicht nur dort wo viele Touristen unterwegs sind)
 
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Kleingixxer
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Alternativ sollte soviel Englisch noch jeder können
(War selbst erst vor kurzem in Rom...da konnte wirklich jeder recht gut Englisch, und nein ich war nicht nur dort wo viele Touristen unterwegs sind)
Ich hatte gerade E-Mail Verkehr mit dem Händler aus Italien.

Das ist der Händler:

http://dealer.moto.it/celaniteam/

Ich habe ihn gefragt ob das Ding auf der Rennstrecke oder irgendwie ein Unfall hatte. Seine Antwort:

La moto in questione è già stata venduta!!

Was so viel heißt wie:

Das Fahrzeug was sie suchen, ist schon verkauft.

Englisch spricht der dann leider nicht. Ich muss jetzt erstmal wen suchen der italienisch schreiben kann. Aber ich weiß jetzt, dass das Motorrad von ihm stammt.
 
Koelschbloot

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Großgixxer
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Hast du das Mopped als EU-Fahrzeug gekauft, bzw. ist es eines, welches ursprünglich für den italienischen Markt vorgesehen war? Wenn ja, hätte es im Kaufvertrag stehen müssen.

Ganz interessant ist vielleicht diese Aussage:
Bei arglistigen Täuschungen , z.B. kennt und verschweigt der Verkäufer erhebliche Mängel, so ist Rückgabe des KFZ, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz (wahlweise) sogar 30 Jahre lang möglich (ab 01.01.2002 neue Regelung). Allerdings muß der Geschädigte Mangel und Arglist beweisen (oft problematisch).
Quelle: http://www.autorecht24.de/Autokauf/Gebrauchtwagen/gebrauchtwagen.html

Vielleicht ist es hilfreich, wenn Du den Kaufvertrag (mit geschwärzten Käufer/Verkäuferangaben) hochlädst. Vielleicht bringt das Licht ins dunkle.
Dass Die Suzuki nicht helfen kann, ist normal, selbst wenn es sich um einen Suzuki Händler handeln würde: Die Händler sind rechtlich und wirtschaftlich eigenständig, der Importeur (Suzuki Deutschland) hat keinerlei Weisungsbefugnis.

Wenn Du in der ADAC Rechtschutz bist, gehe einmal dahin. Gutachter, der den ggf. Verkehrsunsicheren Zustand bestätigt, wurde ja hier schon erwähnt. Selbst wenn der Verkäufer nicht arglistig gehandelt haben sollte: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, will heißen, wenn die Felgen zum Beispiel nicht für das Mopped zulässig sind, muss er diese gegen entsprechende austauschen!

Was mit dem Unfall ist, lsst sich ohne Blick in den Kaufvertrag nicht eindeutig sagen.

Aber wie schon gesagt wurde - für das Geld sieh zu, dass Du die Bastelkiste quitt bekommst.

Edit: Wenn an dem Motor etwas gestrickt wurde (wegen der Leistung), bewegst Du Dich ohne Versicherungsschutz, bitte bedenke dies! Bei dem Mopped müsste die BE erloschen sein...
 
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Kleingixxer
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Hast du das Mopped als EU-Fahrzeug gekauft, bzw. ist es eines, welches ursprünglich für den italienischen Markt vorgesehen war? Wenn ja, hätte es im Kaufvertrag stehen müssen.

Ganz interessant ist vielleicht diese Aussage:


Quelle: http://www.autorecht24.de/Autokauf/Gebrauchtwagen/gebrauchtwagen.html

Vielleicht ist es hilfreich, wenn Du den Kaufvertrag (mit geschwärzten Käufer/Verkäuferangaben) hochlädst. Vielleicht bringt das Licht ins dunkle.
Dass Die Suzuki nicht helfen kann, ist normal, selbst wenn es sich um einen Suzuki Händler handeln würde: Die Händler sind rechtlich und wirtschaftlich eigenständig, der Importeur (Suzuki Deutschland) hat keinerlei Weisungsbefugnis.

Wenn Du in der ADAC Rechtschutz bist, gehe einmal dahin. Gutachter, der den ggf. Verkehrsunsicheren Zustand bestätigt, wurde ja hier schon erwähnt. Selbst wenn der Verkäufer nicht arglistig gehandelt haben sollte: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, will heißen, wenn die Felgen zum Beispiel nicht für das Mopped zulässig sind, muss er diese gegen entsprechende austauschen!

Was mit dem Unfall ist, lsst sich ohne Blick in den Kaufvertrag nicht eindeutig sagen.

Aber wie schon gesagt wurde - für das Geld sieh zu, dass Du die Bastelkiste quitt bekommst.

Edit: Wenn an dem Motor etwas gestrickt wurde (wegen der Leistung), bewegst Du Dich ohne Versicherungsschutz, bitte bedenke dies! Bei dem Mopped müsste die BE erloschen sein...
Er hat sie nun erstmal zurück um die Mängel die schon festgestellt wurden zu beheben. Wenn ich Sie wieder habe, lass ich sie vom Suzuki Händler und vom TÜV nochmal durchchecken. Weiß jemand wie das mit den Ritzeln ist? Muss man die eintragen lassen? Wenn ja dann ist das dann schon das zweite Mal ausbessern. Dann habe ich die Möglichkeit eine andere Werkstatt aufzusuchen und dann muss er die Kosten übernehmen. Ich glaube ich habe dann erst beim dritten Mal die Möglichkeit das Ding zurück zu geben. Hier ist mal der Auszug aus dem Kaufvertrag. EU-Fahrzeug steht leider drin.

Kaufvertrag:
IMG_1756.jpg

Das Schild hing an der Maschine:
IMG_1760.jpg
 
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knicker

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Racegixxer
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Wichtig ist doch was im Kaufvertrag steht
Wenn da nix von Import steht oder so Sachen wie original Zustand
Muss er sie doch zurück nehmen
Kann dir doch kein Import Moped verkaufen ohne es zu erwähnen
 
blümchenpflücker

blümchenpflücker

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Die Nachbesserungen beziehen sich immer auf ein und dasselbe Problem....
Also wenn du Probleme mit den Bremsen hast dann kann sich der Händler dreimal daran probieren.
Wenn du danach ein Problem mit dem Licht hast wieder von vorne.

Von daher wird das eine neverending Story bei dir....hast es aber eben auch selbst verbockt.
Und das ist ja wohl eher ein Kassenbon als ein Kaufvertrag :D
 
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Gsxrrider

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Ich hatte nen ähnlichen Fall, bei mir war der Tacho dann jedoch noch zurückgedreht, was ausschlaggebend dafür war, das ich sie zurückgeben konnte.
Ich hatte nen polnischen Markenlosen Hinterhofhändler und sogar der hat die Maschine zurückgenommen.
Jedoch auch erst nachdem nen Anwalt eingeschaltet wurde.
Du hast als du mit deinen Freunden da warst leider vollkommen falsch reagiert, ich hätte dem Händler direkt gesagt das du einen Anwalt einschalten und ein Gutachten über die Maschine erstellen lassen wirst inkl. Rahmen vermessen und allem drum und dran.
Blöd wird der Händler ja selber nicht sein und du kannst dir garnicht vorstellen was die bei Betrug oder arglistiger Täuschung an Strafen zahlen müssen.
Such dir auf jeden Fall jemanden der Italienisch sprechen kann und lass ihn dort anrufen, meine Gsxr war aus Österreich und ich musste auch ziemlich viel rechachieren und über den Vermieter des Vorbesitzers den Arbeitgeber rausbekommen und über diesen die Handynummer, aber es hat sich am Ende gelohnt.
Hätte ich den Thread vorher gesehen wäre ich gegen Fahrtkostenerstattung vorbeigekommen ^^.
 
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Kleingixxer
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*lach* Wo ist denn jetzt der "richtige" Vertrag aus dem die konkrete Fz-Beschreibung hervorgeht??????

Das gepostete is doch nur Wischi-Waschi.....
Mehr habe ich nicht!

@blümchenpflücker und @knicker: Der Händler hat 2 Filialen und ist Kawasaki Vertragshändler und einer von den großen in HH. Da erwartet man doch eigentlich das der Vernünftig ist oder?
 
TinPa

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Supergixxer
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Ich hoffe aber schwer, dass du den Fahrzeugbrief hast?
 
blümchenpflücker

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@blümchenpflücker und @knicker: Der Händler hat 2 Filialen und ist Kawasaki Vertragshändler und einer von den großen in HH. Da erwartet man doch eigentlich das der Vernünftig ist oder?
Wenn du mehr nicht hast dann sollte die Rückgabe doch noch weniger ein Problem sein.
Die verbauten Teile an dem Fahrzeug entsprechen nicht dem angebotenen Fahrzeug!
Und da steht auch nichts von Bastlerfahrzeug oder sowas wenn ich richtig sehe?!

Ja so ein Händler in der Größe sollte schon Vertrauen erwecken aber selbst wenn er der Kaiser von China ist....das geht so NICHT!!!
Und ein ordentlicher Händler hätte so eine Karre garnicht erst auf seinem Hof stehen!

Noch einmal eine ganz blöde Frage in die Runde: "MwSt nicht ausweisbar" ...darf das überhaupt bei einem Händler so stehen!? Bei Verkauf von einem Gewerbetreibenden (außer Kleinunternehmer) an Privat muss doch die MwSt ausweisbar sein?!
 
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PHOENIX_SQUAD

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Nur mal als Hinweis für dich: Du musst nicht mit dem Händler befreundet sein. Wenn sowas ist kannst du auch mal hart mit denen ins Gericht gehen. Ich habe bei meiner Ninja ein lautes klappern beim runterdrehen gehabt, und sie zum Händler gebracht da ja offensichtlich was im Argen war und ich keinen Motorschaden riskieren wollte. Die haben mir dann nachdem ich 2 Wochen vorher knapp 500€ auf den Tisch gelegt hab fürs Ventile einstellen beim abholen eine Rechnung über 300€ geben wollen. Die Unterhaltung lief ungefähr so:

Händler: "Deine Maschine ist in Ordnung brauchst dir keinen Kopf machen. Wir haben nix gefunden, scheint nur der Steuerkettenspanner geklemmt zu haben"
Ich: "Naja wenn die Steuerkette überspringt ists nicht mein Bier."
Händler: "Joa, hast ja Garantie... Hier ist die Rechnung"
Ich: "Ist das jetzt ein Scherz?"
Händler: "Äh nein, warum?"
Ich: "Das Motorrad hat lauter geklappert als jede Ducati, da war davon auszugehen, dass was kaputt ist!"
Händler: "Ja aber wir haben nichts gefunden..."
Ich: "Ich finds ja echt nett, dass ihr geschaut habt, und auch dass ihr ne gedrosselte ER-6 klargemacht habt damit ich heim komme, aber wenn ihr das jetzt ernst meint, dann bleibt die Karre gleich hier stehen.
Händler: "Ääääh wie...?"
Ich: "Die Karre ist kein Jahr alt und macht Geräusche die für mich nach Steuerkette klingen. Und das ganze nach einem Service mit Ventile einstellen wo eine Sichtkontrolle vom StK Spanner auch aufm Plan steht. Die Inspektion hat mehr als 10% vom Neuwert der Maschine gekostet. Wenn ihr mir das jetzt allen Ernstes in Rechnung stellt könnt ihr die Karre wieder haben, dann fahr ich mitm Zug nach Hause."

Das ganze ging dann noch etwas hin und her, Ende vom Lied war, ich musste nur die Leihgebür für die ER-6 zahlen. Die Ninja habe ich dann verkauft, weil die Technik einfach veraltet und zu wartungsintensiv ist wenn man es nicht selbst macht.

Lass dir nicht alles von deinem Händler gefallen und sag ihm auch mal ein paar Takte wenn er unverschämt wird. Hätte der mir das mit den 150€ für die Reifen gesagt, hätte ich den ausgelacht. ER ist der Dienstleister und seine Dienstleistungen für die er schon kassiert hat, sind schlicht und ergreifend mangelhaft. Das ganze Motorrad erscheint mir zu teuer für den Hintergrund den es hat und ich würde an deiner Stelle zum Händler gehen und ihm einfach sagen, dass jetzt so viel ans Licht gekommen ist, dass du vom Kauf zurücktreten möchtest und es am liebsten ohne Rechtsanwalt über die Bühne bringen möchtest. Sag ihm falls er das ablehnt, dass du alle Register ziehen wirst bis die Karre wieder bei ihm und die Kohle (abzgl. deine Nutzung) wieder bei dir ist. Nicht drohend sondern einfach normal mit ihm reden. Versuch ihn dazu zu bringen deine Lage zu verstehen, und geh ein bisschen aufs menschliche. Dabei natürlich höflich bleiben und nicht ausfallend werden. Damit bin ich immer am weitesten gekommen. Wiederspricht ein bisschen dem Leitsatz am Anfang, aber ist Situationsabhängig.
 
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Koelschbloot

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Als Kaufvertrag bzw Rechnung sehe ich das da oben auch nicht. Mehr Hilfe und Hinweise zur weiteren Vorgehensweise als hier kann man nun wirklich nicht bekommen. Und das Mopped zu einem anderen Händler geben und die Rechnung dem verkaufenden Händler in die Hand drücken läuft nicht - Du musst gemäß Sachmängelhaftung dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung geben, je nachdem auch mehr als zwei Mal, jenachdem um welchen Mangel es geht.

Ich hoffe, Du hast die beim übern Tisch ziehen entstehende Reibungswärme wenigstens als Nestwärme empfunden. ^^

@Blümchenpflücker
Nein, nicht wenn der Händler die Kiste von privat angekauft hat und der Inzahlunggebende - oder z.B. der Zwischenhändler, der das Ding von privat gekauft hat - selber keine Mehrwertsteuer ausweisen kann.
 
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Beaster

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Evtl sollte ich dir mal die Telefonnummer von dem Sachbearbeiter geben der meinen fall bearbeitet hat. Weil langsam ist mir der Händler nicht mehr koscher
 
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Wenn Du mir Deine E-Mail an den Händler in Italien, auf deutsch schickst, kann ich Dir das ins italienische Übersetzen.
 
devilson

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Noch einmal eine ganz blöde Frage in die Runde: "MwSt nicht ausweisbar" ...darf das überhaupt bei einem Händler so stehen!? Bei Verkauf von einem Gewerbetreibenden (außer Kleinunternehmer) an Privat muss doch die MwSt ausweisbar sein?!
So wie Koelschbloot schon geschrieben hat, ist die MwSt nur ausweisbar wenn ein Gewerbetreibender ein Neufahrzeug als Firmenwagen nutzt und auch absetzt.
Wenn er dieses wieder veräußert, ist die MwSt ausweisbar. Wenn das Fzg also irgendwann mal durch privat gegangen ist, ist die MwSt nicht mehr ausweisbar.
Somit ist bei etwa 90% aller Fzg die MwSt nicht ausweisbar. Und die restlichen 10% will sicher keiner für den privaten gebrauch haben.

Meine Perle hatte mal nen Totalschaden (nicht Schuld) und die gegnerische Versicherung hat den Zeitwert abzüglich der MwSt erstattet, mit dem Hinweis, sobald wir nen Fzg mit ausweisbarer MwSt gekauft haben, erstatten die uns die Kohle.
Dürfen die nicht, machen sie aber und wer sich nicht wehrt, ist selbst Schuld und die Versicherung lacht sich ins Fäustchen.

@x16_
gut das Du das mit den Reifen wiederrufen hast.
Ich bin gespannt ob der Händler bei Abholung noch was dazu sagt.
Wenn de die Maschine wieder hast, kannst ja mal die Zähne von Ritzel und Kettenrad zählen ob die noch original sind.
Aber ich denke schon. Wer will schon weniger Anzug haben für mehr Endgeschwindigkeit?!
Wäre auf jeden Fall wieder ein Indiz für Motortuning (verfallen der Betriebserlaubnis).
 
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