Kaufvertrag für Unfallmotorrad

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suzi&strolch

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Großgixxer
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Moin. Ich will meine Mopete verkaufen.
Ist ein Unfallmotorrad, und mir fehlt jetz ein passender Kaufvertrag. Also ich hab allles angegeben was ich weiss. Hab allerdings nichts vermessen lassen und so weiter.
Jetz ist natürlich klar das ich keinerlei Gewährleistung geben kann.
Könnt ihr mir einen guten Vertrag empfehlen? Wo ich wirklich sicher sein kann das nichts weiter kommt?
Hab schon bisschen gesucht im netz aber würd gern nochma hundert pro sicher sein.
Danke jungens!
 
Remi1983

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Kleingixxer
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Im Grunde ist wichtig nach wie vor die Klausel " gekauft wie gesehen" in den Vertrag zu bringen und natürlich sämtliche Mängel die dir bekannt sind offen zu legen. Sprich, sollten im Nachhinein Mängel bekannt werden, die dir allerdings nicht bekannt waren, kann dir im "Grunde" nichts passieren. 100 Prozentige Sicherheit wirst du aber nie haben.
 
suzi&strolch

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Ok. Das kann man ja auch handschriftlich noch hinzufügen ne? Hauptsache steht dann auf beiden drauf.
 
I

IrocDRIVER

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Das sind doch nur 0815 Vordrucke. Scheib einfach alles rein. ..Unfall moped etc. Keine Gewährleistung Garantie Haftung auf irgendwas etc. Wenn er es unterschreibt ist doch alles im Lot.
 
C

calibraboy

Kleingixxer
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Also ich schreibe immer in den Kaufvertrag: Unfallfahrzeug, Motorschaden und Getriebeschaden!
Also offiziell alles kaputt!
Gab noch nie Probleme
 
suzi&strolch

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Ja so werd ichs machen. Danke männers.
 
suzi&strolch

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Großgixxer
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Also motor läuft ja.
 
suzi&strolch

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Ich glaub da streikt der wenn ich das reinschreib. Naja. Ma sehen :)
 
Koalbär91

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Also ich schreibe immer in den Kaufvertrag: Unfallfahrzeug, Motorschaden und Getriebeschaden!
Also offiziell alles kaputt!
Gab noch nie Probleme
Also wenn ich ein Bike von jmd kaufe und der will das reinschreiben würd ichs mir nochmal überlegen.

Ich hacke den Satz ich garantiere die Unfallfreiheit meines Fahrzeuges auch nicht an wenn ich nicht der erste Besitzer bin.
Weil man kann nie wissen wie gut ein Schaden repariert worden ist vom Erstbesitzer. Dafür garantiere ich als Privatperson nicht.
 
suzi&strolch

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Das stimmt. Hab vorhin sogar von sonem fall gelesen.
 
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Racegixxer
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Nimm doch einfach den ADAC Mustervertrag für Privatverkäufe unter Privatpersonen.

Dort die Dir bekannten Mängel rein, und den Satz "Aufgrund Zustand und Alter des Fahrzeugs als reines Bastlerfahrzeug".
 
Matze79

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Racegixxer
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So sieht es aus, einfach "bastlerfahrzeug"reinschreiben.


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Racegixxer
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...
Wichtig ist ned was du schreibst sondern was du weglässt.

Alle Angaben die du im Vertrag machst sind bindend, also schreib blos ned sowas wie "instandgestetzer unfallschaden" oder Zubehörteile oder sicher eine Motorleistung oder Wartungen zu etc.

Diese "keine Gewährleistung" kannst du dir sparen ebenso "gekauft wie gesehen" im Zweifel ist das nicht von belang und auch nicht zulässig. Du kannst eine Sachmängelhaftung garnicht so einfach auschließen da du im Zweifel für grobes Versschulden erstmal sowieso haftest.
Du haftest für das was du Vertraglich verkaufst, mach nur minmalangaben (BJ., Kilometersatand, Typ) und schreib bewusst rein Unfallschaden und am besten nicht Instandgesetzt und nicht Verkehrstauglich (wenn du wirklich alles los sein willst).

auch noch wichtig es muss rein das sich die Angaben nur von - bis beziehen (also in der Zeit wo du das Motorrad bessesen hast) sonst kann es dir passieren das auchnoch schäden vom Vorbesitzer (die dir garnicht bekannt sind) auf dich abgewälzt werden.

Das ist in allem sehr heikel, wenn du da wirklich bewusst raus sein willst. Kannst du Vetraglich nur "Schrott" verkaufen. Und auch so selbsgebastelte Haftungsauschlüsse spar dir lieber, im Zweifel ist es anfechtbar wenn es nicht jemand vom Fach verfasst hat (auch in den Vordrucken, das kopiert auch nur einer vom andern).
 
Remi1983

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Gekauft wie gesehen ist, im Irrglauben vieler, nach wie vor Maß der Dinge. Und er haftet auch nur wenn er vorsätzlich dem Käufer etwas verschweigt. Es gibt nicht so etwas wie private Gewährleistung. Aber du hast schon Recht,im Zweifel geht es vor Gericht wenn Fall xy eintritt. Allerdings ist die Gegenseite dann am Zug zu beweisen das Mängel vorsätzlich verschwiegen wurden. ..was mal ganz davon abgesehen bei einem Unfallmotorrad welches auch als solches verkauft wird, mehr als lächerlich ist.

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Racegixxer
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...
Ja das stimmt schon deswegen gehts auch oft gut und keiner fragt nach.
Man kann diese Prämbeln da nur einbringen in der Hoffung das sie erstmal "abschrecken" was zu unternehmen.

In die Haftung kommst du immer dann wenn du bewusst etwas verschweigst oder herunterspielst was dir bekannt sein muss oder müsste. Also nie den Unfallaschaden herunterspielen oder als beseitigt angeben etc.
Mit dem "bezieht" sich von bis würd ich btw. ernst nehmen, ich hatte selber schon Fzg. die "mehr" Unfallschäden hatten wie mir bekannt und bewusst war.
Gerade wenn mehr als ein Vorbesitzer da drann waren ists sehr schwer das noch nachzuvollziehen.
 
Remi1983

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Genau, mehr meine ich ja auch nicht. Es geht nur um arglistige Täuschung im Endeffekt. Aber.. wollen wir mal nicht den Teufel an die Wand malen.
Deswegen: Unfallmotorrad als solches deklarieren, das ein Unfall Mängel aufweist und aufweisen kann, sollte dann im Falle "X" auch dem Gericht klar sein :D

EDIT: ...und Täuschung wäre es nur dann wenn er nicht angibt das es sich um ein Unfallfahrzeug handelt.
 
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suzi&strolch

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Also männers. Ich danke euch für die rege beteiligung.
Kauf ist abgewickelt. Hab ihm alles genannt was ich weiss. Wir kamen auch sehr gut zu recht. Krieg sogar bilder vom aufbau.
Also ich hoffe und denke dass das alles glatt läuft!
Aber trotzdem großen dank an euch!! Ihr seid die besten :)
 
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