Kaufvertrag zurücktreten ?

Diskutiere Kaufvertrag zurücktreten ? im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Servus! Ich habe mir am 24.07 eine Suzuki GSXR 750 L0 beim Händler bestellt. Kaufvertrag abgeschlossen und das Geld überwiesen. Nun hat er mir...
Shinedown

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Kleingixxer
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Servus!
Ich habe mir am 24.07 eine Suzuki GSXR 750 L0 beim Händler bestellt. Kaufvertrag abgeschlossen und das Geld überwiesen.
Nun hat er mir gesagt, dass es maximal 2 Wochen dauert, bis er alles fertig hat und das bike vom Zwischenlager geliefert wird.
Am 07.08 sollte eigentlich alles fertig sein, aber das bike wurde noch nicht mal geliefert und die Maschine muss ja noch gedrosselt werden, bzw die Drossel wird auf die Fahrgestellnummer bestellt.

Nun hab ich leider den Fehler gemacht und keine Frist im Vertrag stehen. Kann ich bei nicht-einhaltung des Termins vom Vertrag zurücktreten? Oder habe ich nicht das Recht dazu?


Grüße,
Oli
 
Shinedown

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Kleingixxer
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Danke für den Link. Theoretisch könnte man es ja "androhen", um noch etwas Zubehör oder ähnliches mit dazu bekommen.
Ich brauche nämlich einfach ein Verkehrsmittel, um in die Arbeit zu kommen. Die Bahn ist einfach nur schlecht, kostet einfach zu viel und dauert zu lange.
 
Cheffe

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ok und das gehört in den Technik bereich?

Bitte VOR dem Schreiben überlegen und schauen in welchem Bereich des Forums man sich befindet.

Deswegen- VERSCHOBEN!
 
michi_gixxeR

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Großgixxer
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@Shinedown ja slebst wenn du zurücktretest wirst du es bei einem anderen händler NICHT früher bekommen. ja zubehör könnte man verhandeln.
 
Shinedown

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Kleingixxer
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Ok^^ Sorry cheffe :)
 
Bloom63

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Für die Lieferengpässe kann der Händler doch nichts.
Und 07.08 ist doch noch garnicht erreicht? Ich würde da mal langsam machen.

Und wenn du jetzt zurücktretest und bei nem andren Händler bestellst, dauert es doch noch viel länger.
 
Zuletzt bearbeitet:
BrainMB

BrainMB

Großgixxer
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Also ich denke wenn du sie direckt mitnehmen willst könntest eine aus dem schaufenter kaufen, Ein händler hat nicht so viel an so einem motorrad wenn man alles rechnet bekommt er soviel wie jeder normalo.

Meine meinung ist leben und leben lassen ich denke es bringt nix und bei neufahrzeugen braucht es auch seine zeit.
 
S

Spatz

Gast
wo möchtest Du den zukünftig Deine Suzuki zur Inspektion oder Werkstatt bringen?
Wenn es der gleiche Händler ist, dann würde ich jetzt sofort mit Anwalt und Kaufvertrag Rückwandlung drohen. Macht sich bestimmt gut, wenn man mal kurzfristig was braucht.

Wieso nicht mit dem Händler reden und die Situation erklären? Vielleicht kann man die Tage mit nem einfachen Vorführer (egal welches Modell, nicht auf einen Supersportler bestehen) lösen?
Oder der Händler kommt von sich aus mit der 1. Inspektion "gratis" um die Ecke. Immer dran denken: Er kann letztendlich vermutlich auch nichts für die Verzögerung.
 
A

adn54

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Servus zusammen, also das mit dem ,,einfach zurücktreten vom Kaufvertrag'' ist nicht so einfach... Der Händler sagte dir ja das er 2 Wochen brauchen werde um dein bike zu besorgen. Also hat er dir schon mal eine Frist genannt. Wenn dein bike bis zum genannten Termin immer noch nicht vorhanden sein sollte kannst/musst du dem Händler eine neue angemessene Frist setzen. (man sagt nochmals 2 Wochen) sollte es dann immer noch nicht da sein kannst du von deinem Kaufvertrag zurück treten. Da gibt es aber noch ein großes ABER. Wenn die Lieferung sich aber wegen einer höheren Gewalt verzögert z.b. Wegen einem Unwetter o.ä. Dann spricht das Gesetz für den Händler und du musst leider gottes warten.
 
Shinedown

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Kleingixxer
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Auch nicht schlecht, danke für die hilfreichen Tipps.
 
Mazze

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Moin Shine,

also rechtlich zum Kaufvertrag kann ich Dir folgendes sagen:
Wenn Du keine Frist hast (wie in deinem Fall), kannst Du ihm eine setzen, heißt du kannst sagen:
Du forderst die Lieferung in 2 Wochen, sonst trittst du vom Kaufvertrag zurück, oder er muss nachbessern (Dir entgegenkommen), sprich Kaufpreisminderung, o.Ä.
Wenn er die Lieferpflicht nicht erfüllt, hält er seine Pflichten im Kaufvertrag ein. Käufer muss zahlen, Verkäufer muss liefern/bereitstellen...
So ist es zumindest im Außenhandel, denke aber, dass da rechtlich nicht differenziert wird, da Kaufvertrag ein Kaufvertrag ist ;)

Hoffe, dass Du schnellmöglich an Dein Bike kommst!
Allzeit Gute Fahrt!

Gruß,
Mazze!
 
Frank

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...Am 07.08 sollte eigentlich alles fertig sein, aber das bike wurde noch nicht mal geliefert und die Maschine muss ja noch gedrosselt werden, bzw die Drossel wird auf die Fahrgestellnummer bestellt...
Ich würde wie Andere erwähnt haben nicht gleich mit Rücktritt drohen und wegen der Drosselung, der Händler wird sicherlich schon die Fahrgestellnummer von deinem Bike haben. Wenn er schlau ist hat er den Drosselsatz schon bestellt.
 
Thema:

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