Rechtssituation Auspuff 600 K7

Diskutiere Rechtssituation Auspuff 600 K7 im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; @ MAXBERLIN....also wenn dir doch von den ENTSCHEIDENDEN LEUTEN gesagt wurde was Sache ist, weiss ich nicht was du hier rumdiskutierst. Du darfst...
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Mr.Speed

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@ MAXBERLIN....also wenn dir doch von den ENTSCHEIDENDEN LEUTEN gesagt wurde was Sache ist, weiss ich nicht was du hier rumdiskutierst. Du darfst es nicht und fertig. Soll dir doch egal sein was andere Leute sich für'n Pott drunter schrauben und was ihnen für eine Strafe droht. Ich weiss mal so gar nicht was du willst und ich finde dieses Diskusion ziemlich überflüssig, weil DU deine Antwort vom Tüvmann bekommen hast, der es ja wohl wissen muss!!!!!
 
maxberlin

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Racegixxer
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Der Grund für die Diskussion ist folgender:

die Meinungen zu diesem Thema gehen stark auseinander und es herrscht Unklarheit. Immer, wenn es um Auspuffanlagen geht, behauptet irgendwer, dass es bei der K6/K7 zum Glück keine Probleme gäbe. Und wenn man neu ist in der Materie, dann nimmt man das direkt so hin und fragt nicht weiter nach, warum auch.
Wenn man allerdings etwas genauer nachforscht, kommt man zu dem Ergebnis, dass es eben nicht erlaubt ist (so ist zumindest der aktuelle Wissensstand). Und ich finde es im Gegensatz zu dir eben wichtig, dass mit den Missverständnissen mal aufgeräumt wird und die ganzen Leute, die ohne Betriebserlaubnis (unwissend) durch die Gegend eiern darauf aufmerksam gemacht werden, zum Beispiel durch einen Sticky-Post.
Man kann sich natürlich - wie du es forderst - informieren und das Resultat für sich behalten, ohne den anderen Kollegen bescheid zu sagen. Ich persönlich finde meine Variante da aber besser.
Der zweite Grund ist, dass wir es hier mit einem sehr sensiblen Thema zu tun haben, wo sich die Geister scheiden, wo es eventuelle Ausnahmeregelungen gibt. Und da sich auch TÜV Prüfer mal irren können, kann man ruhig zwei mal nachfragen, bzw so eine Diskussion eröffnen, in der alle verfügbaren Informationen zusammengetragen werden.

Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass sich hier bald irgendwer zu Wort meldet, der auf irgendein Schlupfloch verweist, der uns irgendwas zeigt, womit die Sache doch legal ist :-)

Gruß, Max
 
M

Mr.Speed

Gast
kann das wohl sein, das du versuchst mir hier das Wort im Munde umzudrehen? Wer sagt denn das du das für dich behalten sollst? kein Mensch!!! Ich schrieb nur, das du dir das Annehemen sollst was der Tüvmann gesagt hat, damit du in Zukunft gut schlafen kannst..Meine Güte, mach es doch nicht so kompliziert hier! Wegen jeden Scheiss gehen die Meinungen auseinander, Wegen jeden Scheiss, bekommst ne unterschiedliche Strafe, weil meistens alles eine Auslegunssache ist. Der eine Polizist oder Tüvmann sieht das locker oder drück ein Auge zu und der ander ist voll der Korintenscheisser und spielt seine Macht in der Situation voll aus, weil du eh nix gegen machen kannst. Und wenn du so ein "Schisser" ;) bist, dann höre bitte auf den Tüvonkel!!!
Und dein "Schlupfloch " ist "EINE ABE Nummer", die besagt, das du diesen Auspuff verbauen darfst!!!
 
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trip

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Racegixxer
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Hallo Max aus Berlin schau doch mal die 600 / 750 k6 K7 sind zwar Euro3 Konform homologiert aber nicht bindend ! Es herrscht diesbezüglich eine Grauzone . Die verschärften Abgaswerte gelten nicht für diese Gixxer Modelle . Wenn du einen Slip on schalldämpfer xyz montierst und du von der Rennleitung kontrollierst wirst ist denen das Schnurzegal ob das ein Euro 3 Bike oder Kat drin dran oder ab sondern ob der Zubehörschalldämpfer ne ABE oder bei einer Komplettanlage eingetragen ist !

Und wenn es dir doch zu heiss oder du kommst nicht durch den TÜV dann rüste zurück und danach schraubst du ihn wieder an und hast 2 jahre wieder deine Ruhe

------------ Dieser Beitrag wurde um 00:18 geschrieben, der vorherige um 00:11. ------------​

Anbei mal einen Auzug der das gleiche Anliegen hatte und mal Suzuki Deutschland angeschrieben hat diesen Text habe ich kopiert ..

Grüßt euch Gixxer-Gemeinde,

ich habe genau das gleiche Problem und habe deshalb ne Mail an Suz geschrieben.

Meine Mail:

Hallo Suzuki-Team,

ich besitze eine Suzuki GSX-R 600 K7 welche am 15.05.2008 zugelassen wurde.
Da ich jetzt vor habe den Schalldämpfer (Brotkasten) gegen einen Zubehörtopf zu ersetzen stellt sich folgende Frage. Muss das Modell GSX-R 600 K6/K7 unbedingt einen Katalysator besitzen?
Wie im Fahrzeugschein beschrieben wurde das Modell am 11.11.2005 homologiert. Somit müsste die Euro2-Norm gelten und die Abgaswerte wären auch ohne Kat zu erfüllen. Die Homologation nach Euro 3 ist ja erst ab 18.05.2006 zwingend.
Da aber in der Schlüsselnummer 14.1 die Nummer 0212 zu finden ist wäre sie ja unter Euro 3 eingestuft.
Wie ist nun die Rechtslage für dieses Modell und kann der Kat bedenkenlos entfernt werden.

Mit sportlichen Gruß

die Antwort:

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Entscheidend dafür, ob ein Austausch-Schalldämpfer für einen Fahrzeugtyp verwendet werden kann, ist rein rechtlich betrachtet allein die Tatsache, ob der Dämpfer für den Fahrzeugtyp eine gültige Genehmigung besitzt. Voraussetzung für eine Genehmigung des Dämpfers war ab 18.05.2006, dass neben dem Geräusch- auch das Abgasverhalten positiv geprüft wurde. Das Abgasverhalten musste ab diesem Datum die Anforderungen erfüllen, welche bei der Homologation des Fahrzeugs zu erfüllen waren, und zwar unabhängig davon, um welche Abgasrichtlinie es sich dabei handelte.
Das Modell GSX-R600K6/K7 erfüllt die Euro-3-Norm. Für dieses Modell war es zwischen dem 11.11.05 und und dem 18.05.06 tatsächlich möglich, Austausch-Schalldämpfer unabhängig von deren Einfluss auf das Abgasverhalten genehmigt zu bekommen.

Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
 
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maxberlin

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Racegixxer
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DAS wollte ich lesen, vielen Dank trip!

Ich werde mir das ausdrucken und zum TÜV mitbringen, dann können die mich mal :smilie_f:

Mr.Speed mach mal locker jetzt, war doch alles nur gut gemeint. :)

Rinjehaun
 
trip

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Racegixxer
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So sprich den Leo vince den du drauf hast ist vom dem Zeitraum 11.11.05 - 18.05 .2006 für die Gixxer Modelle K6/7 homologiert worden !

------------ Dieser Beitrag wurde um 01:48 geschrieben, der vorherige um 01:47. ------------​

Gute Nacht ;)

------------ Dieser Beitrag wurde um 01:49 geschrieben, der vorherige um 01:48. ------------​

Ender der Disskussion ;)
 
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SuziDennis

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vielen Dank für Ihre E-Mail.

Entscheidend dafür, ob ein Austausch-Schalldämpfer für einen Fahrzeugtyp verwendet werden kann, ist rein rechtlich betrachtet allein die Tatsache, ob der Dämpfer für den Fahrzeugtyp eine gültige Genehmigung besitzt. Voraussetzung für eine Genehmigung des Dämpfers war ab 18.05.2006, dass neben dem Geräusch- auch das Abgasverhalten positiv geprüft wurde. Das Abgasverhalten musste ab diesem Datum die Anforderungen erfüllen, welche bei der Homologation des Fahrzeugs zu erfüllen waren, und zwar unabhängig davon, um welche Abgasrichtlinie es sich dabei handelte.
Das Modell GSX-R600K6/K7 erfüllt die Euro-3-Norm. Für dieses Modell war es zwischen dem 11.11.05 und und dem 18.05.06 tatsächlich möglich, Austausch-Schalldämpfer unabhängig von deren Einfluss auf das Abgasverhalten genehmigt zu bekommen.

Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Das würde ja im grunde genommen heißen, dass selbst Auspuffanlagen, die nach diesem Stichtag erschienen sind, bzw homologisiert wurden, und eine E-Nummer vorweisen keinerlei Probleme mit den Abgaswerten verursachen sollten, da die Anlage ja für den Erhalt der ABE/E-Nummer auf das Abgasverhalten an dem jeweiligen Fahrzeug im Voraus schon geprüft wurden, oder?
Das würde nämlich z.B. den LeoVince GP Pro betreffen, dessen Homologisation aus dem Jahr 2009 stammt.
 
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michbeck

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Das ist soweit auch richtig...da der GP Pro nicht den Brotkasten ersetzt soweit ich das sehe...
 
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trip

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nein nein das gilt nur für zubehörschalldämpfer die in dem oben genannten Zeitraum für die K6/7 Modelle homologiert worden sind .
 
Frank

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Racegixxer
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Hat jemand von euch in den Zetteln die zu den E-Nummern gehören, explizit gelesen das sich das Abgasverhalten nicht ändert? Und wenn man sich die Antwort von Suzuki genau durchliest, erkennt man das die gekonnt drum rum reden ob der Kat nun weg kann oder nicht. Da finde ich den Link zu Motorradonline expliziter.
 
maxberlin

maxberlin

Racegixxer
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Also das hier ist die ABE für meinen Leo Vince:

http://www.leovince.de/gutachten/co-7615.pdf

Gruß, Max

Edit: dieser Text ist auf der Seite ebenfalls zu finden:
GSX-R 600
Typ: (JS1) CE111
Baujahr(e): 2006-2007
Info zum Modell:

Achtung:
Vergewissern Sie sich bitte, dass Ihr Fahrzeug auch noch nach der Montage der Auspuffanlage den für die Beibehaltung der ABE vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Abgaswerten entspricht! Ggf. kann es notwendig sein einen als Ersatzteil separat angebotenen Einschubkatalysator zu montieren. Bei einigen Fahrzeugmodellen ist die Erteilung der ABE mit Stichtag vor Mitte 2006 entscheidend, ob das Fahrzeug mit einem Katalysator ausgestattet sein muß oder nicht - unabhängig von dem Leovince E-Gutachten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Leovince Auspufftopf u.U. auf viele verschiedene Motorradmodelle paßt - aber nicht zwangsläufig für jedes dieser Modelle eine Zulassung besitzt. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte den Hersteller Ihres Fahrzeuges und/oder Ihren Lieferhändler.
 
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Hansafan

Gast
Du kannst ohne Kat fahren, lies den Link (den darf man hier öffentlich nicht posten wegen Forumsstreitigkeiten) in meiner PN. Es erlischt auch keine BE.
 
G

Gixxer-HH

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Wenn du den Leo geil findest bau ihn dir ein und noch zusätzlich ein Einschubkat.
Müsste eig. gehn.
Aber ich denke es ist überflüssig.
Ich hab bei meinem Bodis kein Kat mehr und beim Mivv auch nicht. Mit dem MIVV war ich bei der HU. Die haben erstmal 10min lang gesucht wo der kat ist. dann hab ich denen gesagt dass dieser wegfällt und dass es legal ist -> E-nummer/Abe

Die Herrscahften sind dann in Ihr Büro gegangen haben die Nummern verglichen und sich informiert, sind rausgekommen und meinten dass alles okay sei!

Grüße,
Niclas
 
maxberlin

maxberlin

Racegixxer
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Danke Hansafan und Gixxer-HH.

Mr.Speed: spätestens jetzt sollte klar sein, warum die Diskussion notwendig war. OBWOHL mir verschiedene TÜV und DEKRA Prüfer unabhängig voneinander am Telefon versichert haben, dass man die Maschine nur mit KAT betreiben darf, sieht es jetzt grade so aus, als wäre es doch legal.

Gruß, Max
 
S

SuziDennis

Großgixxer
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Das ist soweit auch richtig...da der GP Pro nicht den Brotkasten ersetzt soweit ich das sehe...
Der Kasten vorm Endtopf beim GP Pro ist ein Vorschalldämpfer und kein Kat.
Hatte meine Frage vielleicht etwas umständlich formuliert.
Wenn es so ist, wie ich es aus der Mail von Suzuki rauslese, müsste der GP Pro ja Zugelassen sein, da er eine E-Nummer nach dem Stichtag erhalten hat, wofür er sowohl auf Lautstärke, als auch das Abgasverhalten an der GSX-R geprüft wurde.
Was ja im Grunde genommen zur Folge hat, dass es egal ist, wann der Auspuff homologisiert wurde und es nur auf die vorhandene E-Nummer ankommt.
 
M

michbeck

Gast
Der Kasten vorm Endtopf beim GP Pro ist ein Vorschalldämpfer und kein Kat.
Nein falsch..das der Original Brotkasten....egal

Ist euch aufgefallen das ihr über zwei Paar Stiefel redet? SlipOn so wie der GP Pro wo der original Kat erhalten bleibt und halt welche die den Brotkasten ersetzen...

Zitat: "Hallo Suzuki-Team,

ich besitze eine Suzuki GSX-R 600 K7 welche am 15.05.2008 zugelassen wurde.
Da ich jetzt vor habe den Schalldämpfer (Brotkasten) gegen einen Zubehörtopf zu ersetzen stellt sich folgende Frage..."
 
S

SuziDennis

Großgixxer
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Haste vielleicht auf ein Bild der K8 geschaut?
Ich hab den GP Pro doch an meiner dran (siehe Galerie oder Profil) und da fällt der definitiv weg (600 K6).
 
M

michbeck

Gast
Ja ok mein Fehler :)

Aber: Zitat: LeoVince Homepage:
"Achtung:
Vergewissern Sie sich bitte, dass Ihr Fahrzeug auch noch nach der Montage der Auspuffanlage den für die Beibehaltung der ABE vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Abgaswerten entspricht! Ggf. kann es notwendig sein einen als Ersatzteil separat angebotenen Einschubkatalysator zu montieren. Bei einigen Fahrzeugmodellen ist die Erteilung der ABE mit Stichtag vor Mitte 2006 entscheidend, ob das Fahrzeug mit einem Katalysator ausgestattet sein muß oder nicht - unabhängig von dem Leovince E-Gutachten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Leovince Auspufftopf u.U. auf viele verschiedene Motorradmodelle paßt - aber nicht zwangsläufig für jedes dieser Modelle eine Zulassung besitzt. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte den Hersteller Ihres Fahrzeuges und/oder Ihren Lieferhändler."

Das zeigt das du trotz ABE bzw. E-Nummer ohne Kat illegal unterwegs sein kannst....

Naja ich denke ich hab genug gesenft :D
 
H

Hansafan

Gast
steht da jetzt,dass suzuki halt einfach mal einen max wert von 4,5% erlaubt?

soll das jetzt heißen,dass alle bikes von suzuki zwar am anfang tüv bekommen aber dann nach 2 jahren nichts mehr?
Suzuki kann als Hersteller Vorgaben bzgl. der max. Abgaswerte machen (hier 4,5 % CO, da die Euro 3 eben noch eingehalten werden musste) was aber scheinbar noch nicht bei jedem TÜVer angekommen ist. Das gilt natürlich nicht nur bei der Erstzulassung.

Es ergibt sich auch aus der Zulassung unter Punkt V.9 ("97/24*2003/77B"), dass in der EG Richtlinie 2002/51 (P.3) unter 2.2.1.1.5. in der Tabelle eben nicht 0,3 % CO gelten, sondern eben höhere Werte.

Insgesamt ist das Thema aber sehr widersprüchlich und äußerst unübersichtlich.
 
maxberlin

maxberlin

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Ich finde es immer noch verwunderlich, dass sich die Hersteller über bestehende Gesetze hinwegsetzen können?!
 
Thema:

Rechtssituation Auspuff 600 K7

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