Angehalten ohne Drosslung

Diskutiere Angehalten ohne Drosslung im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Also, ich würde dem TE auch empfehlen, sich mal mit SAM oder einem Anwalt seiner Wahl in Verbindung zu setzen. Einen besseren Ratschlag kann es...
Müllmann

Müllmann

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Also, ich würde dem TE auch empfehlen, sich mal mit SAM oder einem Anwalt seiner Wahl in Verbindung zu setzen. Einen besseren Ratschlag kann es nicht geben.

Zum Verstoß selbst brauch ich wohl nichts sagen...

Meine absolute Hochachtung aber an dieser Stelle nochmal an ARLEN NESS -

Junge, du bist der lebende Beweis, dass man die jungen Wilden nicht abschreiben sollte. Du hast es kapiert!
 
T

TruX

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Mh ja kurz und knapp, ich habe weder gesagt das ich keine Drosslung habe, noch hab ich irgendwas Unterschrieben.

Die haben sich meine Daten aufgeschrieben und gemeit ich bekomme dann Post.
Und jaaa die haben die Maschine mit nen anderen Fahrer weiterfahren lassen da die Maschine auch offen Angemeldet ist und Versichert ist!

Bin mal gespannt was kommt, die 2 Polizisten hatten jedenfalls kein Plan von dem was sie da geredet haben.

Ps.: Vielen dank für diese vielen Sinnlosen "ich hab ja kein mitleid mit dir" Post, wusste garnicht das dass niveau hier so tief is, das selbst leute die kein sinnvollen rat haben was dazu schreiben müssen. ;)
 
T3ver

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Ps.: Vielen dank für diese vielen Sinnlosen "ich hab ja kein mitleid mit dir" Post, wusste garnicht das dass niveau hier so tief is, das selbst leute die kein sinnvollen rat haben was dazu schreiben müssen. ;)
tja wer mit solch einer geschichte in die öffentlichkeit geht muss auch damit rechnen.
kennst das ja, wer den schaden hat braucht für den spott nicht zu sorgen.
aber deswegen gleich von ein paar wenigen auf alle user des forums zu schliessen find ich wiederum etwas schwach. ich finde das niveau hier keineswegs tief:D

ansonsten wurde ja zu deiner geschichte schon alles gesagt was es zu sagen gibt und die meinung innerhalb dieses posts is doch recht eindeutig.
wünsch dir aber trotzdem viel glück und denke du hast was draus gelernt.;)
 
Müllmann

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Supergixxer
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Ergänzung

Naja, wenn die Maschine offen eingetragen und zugelassen ist kannst du dir auch den Weg zum Anwalt sparen.
 
Dreas

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Warum soll man denn deswegen den Lappen abgeben müssen? OK es war Fahren ohne Fahrerlaubnis aber das ist doch im Normalfall ne Sache die mit nem kräftigen Bußgeld gemaßregelt wird und ein Seirnetäter ist er doch nicht oder seh ich das falsch.

FzG Dreas
 
feldwegrambo

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Mh ja kurz und knapp, ich habe weder gesagt das ich keine Drosslung habe, noch hab ich irgendwas Unterschrieben.

Die haben sich meine Daten aufgeschrieben und gemeit ich bekomme dann Post.
Und jaaa die haben die Maschine mit nen anderen Fahrer weiterfahren lassen da die Maschine auch offen Angemeldet ist und Versichert ist!

Bin mal gespannt was kommt, die 2 Polizisten hatten jedenfalls kein Plan von dem was sie da geredet haben.

Ps.: Vielen dank für diese vielen Sinnlosen "ich hab ja kein mitleid mit dir" Post, wusste garnicht das dass niveau hier so tief is, das selbst leute die kein sinnvollen rat haben was dazu schreiben müssen. ;)
Oohhhhhhhhhh Mann:lol:Gratuliere!!!!!
 
Müllmann

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Supergixxer
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Warum soll man denn deswegen den Lappen abgeben müssen? OK es war Fahren ohne Fahrerlaubnis aber das ist doch im Normalfall ne Sache die mit nem kräftigen Bußgeld gemaßregelt wird und ein Seirnetäter ist er doch nicht oder seh ich das falsch.

FzG Dreas
Mensch Leute - man kann doch heute eigentlich alles googlen. Auch und gerade wenn man garkeinen Plan hat!!!


Okay - für Dich Dreas Fahren ohne Fahrerlaubnis ? Wikipedia
§21 StVG = Straftat = nix mit Bußgeld
 
Dreas

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Racegixxer
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Mensch Leute - man kann doch heute eigentlich alles googlen. Auch und gerade wenn man garkeinen Plan hat!!!


Okay - für Dich Dreas Fahren ohne Fahrerlaubnis ? Wikipedia
§21 StVG = Straftat = nix mit Bußgeld
Das hab ich vorher auch gelesen, ok hab mich mit Bußgeld eben falsch ausgedrückt:smilie_f: aber das war auch nicht meien Frage, ich lese hier immer was vom Entzug der Fahrerlaubnis.

Wiki sagt schrieb:
Als Maßregel der Besserung und Sicherung kann gemäß § 69, § 69a StGB, wenn sich der Täter aufgrund der Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, eine isolierte Sperre für die Fahrerlaubnis verhängt werden. Die Sperre beträgt nach § 69a StGB mindestens sechs Monate. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist wegen des Tatbestands offensichtlich nicht möglich, es sei denn, sie wurde zwischenzeitlich erworben oder der Täter ist im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse, die für das zum Zeitpunkt der Tat geführte Kraftfahrzeug nicht ausreicht.
Kann das mir mal wer ins Deutsche übersetzen? Heißt das man ist den Lappen dann los oder nicht?

Letztendlich ist es mir persönlich total scheißegal ob er den lappen abgeben muss, da er ja wußte das die Karre ungedrosselt war und er sie trotzdem bewegt hat, in meinen Augen wäre das ja schon Vorsatz, mich interessiert es einfach nur weil es mich eben einfach interessiert ob man deshalb den lappen abgeben muss, nicht das ich mal mit nem Panzer über die Straße bügel und man nimmt mir dann meine Lappen alle weg.:eek::D:smilie_f:

FzG Dreas
 
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Mr.Speed

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liest sich als ob man einem keinem den Führerschen abnehem kann, der keinen hat...
 
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Pernod89

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Bei wiki soll das soviel heißen wie: 6Monate lappen weg.. die schreiben nur, dass man ihn wegen solch einer tat nicht ganz neu machen muss..
 
rostacs

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Kann das mir mal wer ins Deutsche übersetzen? Heißt das man ist den Lappen dann los oder nicht?
vielleicht sollte man erstmal lesen was man als quote kopiert, inklusive der darin verlinkten §§ ;)

a) es geht hier um fahren ohne fahrerlaubnis, also kein führerschein da, somit kann auch keiner weggenommen werden, darauf folgt eine sperre, kein entzug, weil schein is nich da.

sperre = der schein den du in den nächsten wochen, monaten oder was auch immer machen willst, is für dich gesperrt. deswegen stehts bei wiki auch unter weitere folgen ;)

und so erklärt sich auch der satz "Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist wegen des Tatbestands offensichtlich nicht möglich"

b) andere möglichkeit, so wies hier is, es is ein führerschein da, aber nich die erforderliche klasse, dann ließ dir das ganze durch click und komm zum gleichen ergebnis wie bei a) :D

fahren ohne führerschein= ordnungswidrigkeit= verwahnungsgeld (schnäppchen)
fahren ohne fahrerlaubnis= straftat = teuer
 
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Dreas

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vielleicht sollte man erstmal lesen was man als quote kopiert, inklusive der darin verlinkten §§ ;)
Hab ich deshalb will ich ja ne qualifizierte Antwort!

es geht hier um fahren ohne fahrerlaubnis, also kein führerschein da, somit kann auch keiner weggenommen werden, darauf folgt eine sperre, kein entzug, weil schein is nich da.
Na dann erklär mir doch mal jetzt wer den §69 StGB, ich versteh den so das ein seperates Gerichtsverfahren darüber entscheidet ob er den Lappen überhaupt abgeben muss, schließlich muss er dafür ja ungeignet zum FÜhren eines KFZ sein.

weiterführdener WIKI-Link schrieb:
§ 69

Entziehung der Fahrerlaubnis


(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.

(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen
1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),
2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),
3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder
4. des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,

so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.

(3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.

Wenn dann kommt ja nur Punkt 1 in Frage da von punkt 2 nix zutrifft.

FzG Dreas
 
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rostacs

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ich war noch am editieren während du auf meinen post geantwortet hast:p

schau einfach Maßregel der Besserung und Sicherung ? Wikipedia sagen wir einfach der lappen is weg, aber hier: "Maßregeln dürfen nur angeordnet werden, wenn dies verhältnismäßig ist" ist noch ein wenig rest hoffnung :D:D:D
 
Friese

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Mh ja kurz und knapp, ich habe weder gesagt das ich keine Drosslung habe, noch hab ich irgendwas Unterschrieben.

Die haben sich meine Daten aufgeschrieben und gemeit ich bekomme dann Post.
Und jaaa die haben die Maschine mit nen anderen Fahrer weiterfahren lassen da die Maschine auch offen Angemeldet ist und Versichert ist!

Bin mal gespannt was kommt, die 2 Polizisten hatten jedenfalls kein Plan von dem was sie da geredet haben.

Ps.: Vielen dank für diese vielen Sinnlosen "ich hab ja kein mitleid mit dir" Post, wusste garnicht das dass niveau hier so tief is, das selbst leute die kein sinnvollen rat haben was dazu schreiben müssen. ;)
Hmm irgendwie raff ich das noch nicht alles. Du fährst offen, weil kein Bock auf 34PS und meldest das Moped als offene Variante an??

In Fzg-Schein steht, dass das Moped gedrosselt ist! Richtig?
Also immerhin hatten die Beamten genug Plan um das zu Raffen! Was jetzt erstmal dein Problem sein wird!

Warte das Schreiben ab und melde dich nochmal neu!
 
Frank

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@Dreas & Rostacs

Ihr dreht Euch im Kreis.

Fahren ohne Fahrerlaubnis gem §21 StVG liegt vor, wenn eine FE vorhanden ist, die aber nicht für den entsprechenden Fahrzeugtyp ausreicht (wie im vorliegenden Fall) oder aber, wenn keinerlei FE vorhanden ist. Das ist rechtlich das Gleiche.

Die Folgen sind natürlich unterschiedlich. Der Aufsatz im Wiki geht davon aus, dass keine Fahrerlaubnis vorhanden ist. Dann kommen natürlich die Maßregeln in Betracht, denn wo keine FE kann auch keine entzogen werden. Ergo: Sperre vor Erteilung.
Ist eine FE vorhanden kann und muss diese entzogen werden. Das ist eine sogenannte Nebenfolge. I.d.R. wird dann eine Sperre vor Neuerteilung ausgesprochen die mindestens 6 Monate beträgt.
 
Friese

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.

Naja ums genau zu nehmen hat der am Gas gedreht und dann festgestellt das die Maschine keinen Gaswegbegrenzer hat, obwohl ja in den Papieren steht und laut Führerscheinausstellungsdatum ich ja auch so nicht fahren darf.
steht doch oben dort das die maschine offen angemeldet ist, d.h. sie steht offen in den Papieren.
Oben steht das! Also kann sie nicht offen in den Papieren stehen! Oder sollten die Beamten das geraten haben??
Des wegen meine Nachfrage.
 
Dreas

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@Dreas & Rostacs

Ihr dreht Euch im Kreis.

Fahren ohne Fahrerlaubnis gem §21 StVG liegt vor, wenn eine FE vorhanden ist, die aber nicht für den entsprechenden Fahrzeugtyp ausreicht (wie im vorliegenden Fall) oder aber, wenn keinerlei FE vorhanden ist. Das ist rechtlich das Gleiche.

Die Folgen sind natürlich unterschiedlich. Der Aufsatz im Wiki geht davon aus, dass keine Fahrerlaubnis vorhanden ist. Dann kommen natürlich die Maßregeln in Betracht, denn wo keine FE kann auch keine entzogen werden. Ergo: Sperre vor Erteilung.
Ist eine FE vorhanden kann und muss diese entzogen werden. Das ist eine sogenannte Nebenfolge. I.d.R. wird dann eine Sperre vor Neuerteilung ausgesprochen die mindestens 6 Monate beträgt.
Das ist doch mal ne Aussage, hätteste doch gleich sagen können.;)

FzG Dreas
 
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