Getöntes Visier verboten ?!?

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ElGato78

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Racegixxer
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Dunkel getönte Visiere sind im Straßenverkehr nicht zugelassen! Ich habe aber keine Ahnung wie hoch die Strafen bei Verstößen sind!? Wie schon geschrieben, steht auf den dunklen Visieren meist "for daylight use" oder "race track only". E-Zeichen sind auch nicht auf allen Visieren drauf. Schaut mal genau nach.
 
Ralph

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Racegixxer
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was italienisches
Dann mach ich abend das Visier ab und gut ist. Was nicht dran ist, kann auch nicht falsch sein ;)
 
bara

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Racegixxer
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wenn die verdunkelten visiere wirklich verboten sein sollten, dann wäre das doch total schwachsinnig! oder wollen die dann auch noch fahren mit sonnebrille verbieten?
 
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ich habe ein gold verspiegeltes visier auf meinem helm und da ist auch ein e-prüfzeichen drauf. wurde schon öfters angehalten und es hat niemand was gesagt.
 
Carbonfreak

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Großgixxer
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Dunkel getönte Visiere sind im Straßenverkehr nicht zugelassen! Ich habe aber keine Ahnung wie hoch die Strafen bei Verstößen sind!? Wie schon geschrieben, steht auf den dunklen Visieren meist "for daylight use" oder "race track only". E-Zeichen sind auch nicht auf allen Visieren drauf. Schaut mal genau nach.
Das ist so nicht richtig! Die sind zwar "nicht zugelassen" Aber verstoßen tust trotzdem gegen nichts weil ein VISIER einfach keine Zulassung benötigt!
Ist ja gerade so als würde ich jemandem sagen "Für dein Gartenhäuschen brauchst du keine Genehmigung, du darfsts jedoch nicht nutzen"....das ist ein widerspruch in sich! Entweder etwas was eine zulassung benötigt bekommt sie nicht oder eben doch...aber etwas zulassungsfreies "nicht zuzulassen" :confused:
E-Nummer BRAUCHT nur, was eine Zulassen benötigt! Draufschreiben kannst sie überall wenn du sie bekommst...aber interessieren muss es niemanden! Der Zusatz vom Hersteller ist einzig und alleine eine Klausel zum "Haftungsausschluss"
 
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Also sind dunkle Visiere (mit oder ohne E-Zeichen) weder ausdrücklich verboten noch ausdrücklich erlaubt, oder wie? :o

Ach, drauf gesch... !

Fazit: In 15 Jahren wurde das dunkle Visier trotz etlicher Kontrollen nur einmal bemängelt, und das ohne Konsequenzen. Also bleibt alles beim alten.
 
_bm_

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So. Jetzt hab ich alle Texte die ich brauche :D. Los gehts:



§21a StVo Abs.2
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Also einen "geeigneten Schutzhelm". Von hier aus ist es nicht einfach weiterzufinden(da wie vorhin schon erwähnt die VwV-StVO Zu § 21a ja außer Kraft ist). Aber man kommt über das BGBl. 1984 II weiter.



So also ab in die Bundesgesetzblatt-Datenbank. Dort finden wir auch besagten Text:
Verordnung über die Inkrafttretung der Reglung 22 für die Genehmigung von Schutzhelmen für Kraftradfahrer nach dem Übereinkommen...
Ich spar mit das mal weiter abzutippen, da es nur ein Scan der Verordnung war und ich es nicht rauskopieren konnte. Hier der Link: klick
Dies ist allerding nur die Verordnung zum Inkrafttreten der "Reglung 22". In der Fußnote wird geschrieben das die Einzelheiten der Verordnung im Anhang 1-8 nachzulesen sind. Auf diese hab ich leider gerade keinen Zugriff. Aber das die Reglung 22 = der ECE Norm 22-01 ist sollte klar sein. Aber es gibt ja schon neuere ECE-Normen.



Das heißt wir müssen in die ECE-Norm 22-05(neuste der 22er) schauen und was finden wir da:
5.1.5 An jedem Visier - falls vorhanden -, das einem nach dieser Regelung
zusammen mit einem Helm genehmigten Typ entspricht, ist zusätzlich
zu den Aufschriften nach Absatz 4.1.2 sichtbar und an leicht zugängli-
cher Stelle anzubringen:
5.1.5.1 ein internationales Genehmigungszeichen bestehend aus:
5.1.5.1.1 einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe „E“ und die Kenn-
zahl des Landes befinden, das die Genehmigung erteilt hat,3)
5.1.5.1.2 einer alphanumerischen Referenznummer.
5.1.5.1.3 gegebenenfalls dem Piktogramm, aus dem hervorgeht, dass
Visier nur bei Tag benutzt werden darf.
6.15.3.4 Die Visiere müssen, bezogen auf die Normlichtart D65, einen Licht-
transmissionsgrad τ v > 80 % haben. Ein Lichttransmissionsgrad von
80 % > τ v > 50 %, der nach dem in Absatz 7.8.3.2.1.1 beschriebenen
Verfahren gemessen wurde, ist ebenfalls zulässig, wenn an dem Visier
das in der Abbildung 2 dargestellte Piktogramm und/oder der Hinweis
in englischer Sprache „DAYTIME USE ONLY“ angebracht ist. Der Licht-
transmissionsgrad muss vor der Prüfung auf Abriebfestigkeit gemessen
werden.
14.4 Jeder zum Verkauf angebotene Schutzhelm muss ein Etikett tragen,
aus dem der Visiertyp oder die Visiertypen hervorgehen, die auf Antrag
des Herstellers genehmigt wurden.
Hier die Komplette Norm: klick




Ich denke damit wurde alles gesagt. Nochmal zusammenfassend:

Ein Visier muss eine E-Nummer haben. Ob Verspiegelt oder Dunkel ist egal, solang die technischen Daten eingehalten werden (zum Überprüfen: E-Nummer ja/nein). Wenn das Visier keine E-Nummer hat, verstößt man im Endeffekt gegen §21a StVo und begeht damit sehr wohl eine Ordnungswidrigkeit!​
 
Crank

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@_bm_ : :_cool1:
Danke!!!
 
Arlen Ness

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sonnenbrillen sind wohl nicht getönt ? -.-, oder sonnenschutzblenden in autos verringern auch die sicht somit würde ich mir da keinen großen kopf machen wenn die grünen was sagen sollten, wie soll man sonst bei purer sonne fahren können ohne blinzeln ?
 
Crank

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Minigixxer
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sonnenbrillen sind wohl nicht getönt ? -.-, oder sonnenschutzblenden in autos verringern auch die sicht somit würde ich mir da keinen großen kopf machen wenn die grünen was sagen sollten, wie soll man sonst bei purer sonne fahren können ohne blinzeln ?
aber die Sonnenbrille kann man als Autofahrer ja problemlos abnehmen, wenn man z.B. in einen Tunnel einfährt.
 
Jules

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So wie es _bm_ schreibt absolut richtig!
Visier mit e-Nr. ist erlaubt!
Visier ohne e-Nr ist nicht erlaubt! Und 99% der getönten/verspiegelten Visiere haben keine e-Nr.!! Ich habe von Shoei ein verlaufend getöntes Visier, welches auch keine e.-Nr. hat, obwohl es ab der Mitte klar ist!
Baut man einen Unfall aufgrund der eingeschränkten Sicht, kann sich die Versicherung auch mal ganz schnell querstellen..
Und die e-Nr. bezieht sich ja nicht nur auf die Lichtdurchlässigkeit.. ein Visier muss ja auch komplett Verzerrungsfrei sein..
 
le_grand

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und ich wollte mir noch ein verspiegeltes kaufen...

WTF!?
 
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@ bm:
da hast dir aber echt mühe gegeben. besser kann man es nicht herleiten.:)
 
_bm_

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Großgixxer
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endlich mal uni-wissen sinnvoll benutzt :D :o


Ne hatte mich auch interessiert. Ich habe eben mal nachgeschaut und mein leicht verspiegeltes Rainbow Visier (so eins) hat auch ne E Nummer als Aufkleber drauf. Würd mich bei so nem teuren Helm aber auch wundern ;)
Ist im übrigen das beste Visier das ich je hatte. Im hellen schützt es super vor der Sonne und im dunklen sieht man auch wunderbar. Durch das gelbliche Versier sieht man super Konturen und dann auch noch Antifog. Der Posche unter den Visieren :smilie_f:
 
Relish

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...mh...ich les es ja...aber ob das so amtlich erlaubt ist?

denn ne zulassung hat ja das fahrzeug.....und sämltiche anbauteile.
das der fahrer eine "daseins-berechtigungs-zulassung" nötig hat?!

Wenn ich ein klares visier mit sonnbrille trage..dann halt ich ja nicht auf dem notstreifen um die brille abzunehm...

ein dunkles visier klapp ich hoch und gut.

es gibt zugelassene helme ohne visier....

ich weiss sieht ominös aus wenn jemand mit nem jethelm auf ner GSX-R hockt.
d.h. bei einer kontrolle und "beanstandung" nehm ich das visier ab und fahr weiter...."rechtlich" dürfte es dann "amtlich" sein?! :smilie_f:
....hm hm hm....
 
_bm_

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Großgixxer
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klar gibt es zugelassene Helme ohne Visier. steht ja auch in dem abschnitt der ece den ich gepostet hab!

Die sofortige Weiterfahrt bekommt man bestimmt nicht versagt. Ist ja "nur" eine OW. Nur wenn man nen Unfall baut und die finden raus dass man ein nicht zugelassenes Visier drauf hatte, könnte man extrem Probleme bekommen...

Ob du das Visier einfach abmachen und weiterfahren darfst wär natürlich interessant :D
 
rostacs

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So. Jetzt hab ich alle Texte die ich brauche :D. Los gehts:


§21a StVo Abs.2

Also einen "geeigneten Schutzhelm". Von hier aus ist es nicht einfach weiterzufinden(da wie vorhin schon erwähnt die VwV-StVO Zu § 21a ja außer Kraft ist). Aber man kommt über das BGBl. 1984 II weiter.


So also ab in die Bundesgesetzblatt-Datenbank. Dort finden wir auch besagten Text:

....
irgendwie mal wieder ein sehr schönes ausführliches beispiel wie detailverliebt die gesetzgebung in ihrer regelungswut zuschlägt...

erschreckend, die ganzen texte und regelungen muss sich ja irgendwer mit einer begründung ausgedacht haben, wie viel langeweile muss man haben damit sowas zu stande kommt?
 
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Mr.Speed

Gast
Deutschland, dein scheiss Rechtsstaat...Als ob die Spinner da oben keine anderen Probleme haben, als beschließen zu müssen wie doll ein Visier getönt sein darf und wie nicht..Wenn ich sowas immer lese, platzt mir echt fast der Arsch!
 
Müllmann

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@_bm_

Topp Arbeit!!! Sowas liest man gerne!:_cool1::klatsch:
 
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