Getöntes Visier verboten ?!?

Diskutiere Getöntes Visier verboten ?!? im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; mein´s ist auch tiefschwarz scheiß egal fahre eh nur am tag und wenn´s mal bissel später wird mache ich das teil hoch und gut;)
Baumi K9

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Racegixxer
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mein´s ist auch tiefschwarz scheiß egal fahre eh nur am tag und wenn´s mal bissel später wird mache ich das teil hoch und gut;)
 
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Nova

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Wie oft Stand ich jetzt schon neben der Rennleitung an der Ampel, hatte meinen Bandit-Fighterhelm auf "tiefschwarzes Visier und kleinere Aussparung der Sichtpartie"...

...wen hat`s interessiert!? Niemand!!! Einfach freundlich rübernicken und weiterfahren ;-)
 
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Großgixxer
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Ich sag mal, nicht jeder Polizist weiß es/interessiert es wenn man nicht wegen etwas anderem auffällt.

Im übrigen geht der Link zum Bundesgesetzblatt nicht mehr(Der Link ist Sitzungsbedingt). Falls es jemanden interessiert:
Bundesanzeiger Verlag | Bundesgesetzblatt online -> Bürgerzugang -> Bundesgesetzblatt Teil II -> 1984 -> Nr. 27 vom 28.08.1984 -> 2
 
DrPleber

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Gixxer
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Ich hab mir heute von nem Mopped-Bullen 50 steine abnehmen lassen und ihn dabei direkt gefragt wegen getöntem Visier: Er sagte Verboten ist es nicht, es ist jedem selbst überlassen wegen abends im Dunkeln und so...

Falls ich jemanden Widerholt habe ist das möglich, weil ich mir nicht alles durchgelesen habe!!!

Er sagte nur das man keinen neuen Helm direkt mit getöntem Visier kaufen kann!!!
 
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Großgixxer
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Ich hab mir heute von nem Mopped-Bullen 50 steine abnehmen lassen und ihn dabei direkt gefragt wegen getöntem Visier: Er sagte Verboten ist es nicht, es ist jedem selbst überlassen wegen abends im Dunkeln und so...

Falls ich jemanden Widerholt habe ist das möglich, weil ich mir nicht alles durchgelesen habe!!!

Er sagte nur das man keinen neuen Helm direkt mit getöntem Visier kaufen kann!!!
Unwissendheit des Beamten... Ist nicht egal welches Visier!

Und das man keine neuen Helme mit getönten Visier kaufen kann halt ich für nen Gerücht... Die meisten Hersteller verkaufen nur mit klarem Visier, damit sie beim getönten nochmal kassieren können ;)
 
FKR

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Gixxer
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Es müssen weder ECE Zugelassene Helme getragen werden noch Visire mit E Zeichen denn:

Laut STVO §21a müssen "die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen."

Die Frage aber nach amtlich genehmigt ist unklar, laut § 21a Absatz 2 StVO :
"Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind."

Und im Bundesgesetzblatt, Teil II aus dem Jahr 1984, Seite 764:
"Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelung Nr. 22 für die Genehmigung von Schutzhelmen für Kraftradfahrer nach dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseiteige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zur Regelung Nr. 22)".

Dort bei §1:
"Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958 angenommene Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft gesetzt. Der Wortlaut sowie die Anhänge der Regelung werden nachstehend veröffentlicht."

Regelung Nr. 22 ist aber nicht im Bundesgesetzblatt "nachstehend veröffentlicht", wie es in § 1 der Verordnung heißt!!!
Laut Fußnote:
Das die Regelung 22 mit Anhängen als Anlageband zu "dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben" wird.

Und im Anlageband zum Bundesgesetzblatt 1984 steht wie Schutzhelme nach der Regelung Nr. 22 zu bauen, zu prüfen und zu genehmigen sind.

Und in der "Zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (2. Ausnahmeverordnung zur StVO)" vom 19. März 1990 (BGBl. I 1990, S. 550). steht drin:
"Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 38), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."

Und in der "Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481) steht bei Artikel 1, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte

"bis zum 31. Dezember 1992"

gestrichen werden.

Daraus schließt sich es dürfen auch Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmight wurden!!

Oder??????
 
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Großgixxer
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Laut STVO §21a müssen "die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen."

Die Frage aber nach amtlich genehmigt ist unklar, laut § 21a Absatz 2 StVO :
"Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind."

Und im Bundesgesetzblatt, Teil II aus dem Jahr 1984, Seite 764:
"Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelung Nr. 22 für die Genehmigung von Schutzhelmen für Kraftradfahrer nach dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseiteige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zur Regelung Nr. 22)".

Dort bei §1:
"Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958 angenommene Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft gesetzt. Der Wortlaut sowie die Anhänge der Regelung werden nachstehend veröffentlicht."

Regelung Nr. 22 ist aber nicht im Bundesgesetzblatt "nachstehend veröffentlicht", wie es in § 1 der Verordnung heißt!!!
Laut Fußnote:
Das die Regelung 22 mit Anhängen als Anlageband zu "dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben" wird.

Und im Anlageband zum Bundesgesetzblatt 1984 steht wie Schutzhelme nach der Regelung Nr. 22 zu bauen, zu prüfen und zu genehmigen sind.

Und in der "Zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (2. Ausnahmeverordnung zur StVO)" vom 19. März 1990 (BGBl. I 1990, S. 550). steht drin:
"Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 38), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."

Und in der "Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481) steht bei Artikel 1, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte

"bis zum 31. Dezember 1992"

gestrichen werden.

Daraus schließt sich es dürfen auch Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmight wurden!!

Oder??????
fast richtig. Nur du musst aufpassen: "geeigneter Schutzhelm" != "amtlich genehmigter Schutzhelm"

"amtlich genehmigter Schutzhelm" ist der alte Begriff. Der wurde extra durch "geeineter Schutzhelm" im §21a ersetzt
Siehe hierzu: Drucksache 813/05 des Bundesrates vom 07.11.2005
 
Relish

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Großgixxer
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wird ja langsam eklig hier...is das n bikerforum oder eins für angehende rechtsverdreher ^^

allein für das wissen wo es steht muss man sich doch schon schämen :D

(das soll ein spass sein *anmerk* :P)
 
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Also um das mal von der rechtlichen Seite zu konkretisieren.
Es gibt keine Vorschrift, welche besagt, dass ihr KEINEN getöntes Visier tragen dürft. Solltet ihr jedoch einen Unfall bauen kann die Versicherung, je nach Auslegung es daran fest machen... Wie beim fahren mit ungeeigneten Schuhwerk. Darf man zwar, sollte aber was passieren "KÖNNTE" es zu eurem Nachteil ausgelegt werden.

Grüße
Laux
 
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Na na na!
Und das von einem Jura-Student :D
Fahren ohne geeigneten Schutzhelm ist eine OW. Also ist es nicht nur bei Unfall relevant ;)

Siehe mein Beitrag auf Seite 2
 
bara

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Racegixxer
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wird ja langsam eklig hier...is das n bikerforum oder eins für angehende rechtsverdreher ^^

allein für das wissen wo es steht muss man sich doch schon schämen :D

(das soll ein spass sein *anmerk* :P)
ja und bei dem ganzen kommt kein ganz klarer schluss bei raus, wie man gerade wieder sieht x)
ich fänds gut, wenn man nach all den posts (sicher) wüsste ob erlaubt, verboten oder gar dazwischen!? :D
 
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Großgixxer
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ja und bei dem ganzen kommt kein ganz klarer schluss bei raus, wie man gerade wieder sieht x)
ich fänds gut, wenn man nach all den posts (sicher) wüsste ob erlaubt, verboten oder gar dazwischen!? :D
Post #28 auf Seite 2. Wenn du da irgendwelche Ungereimtheiten findest sag bescheid :cool:

Der Beitrag sagt ALLES aus und ist NUR aus Gesetzestexten abgeleitet (nicht wie z.B.: mein Händler meinte bla,bla...)

Versteh nicht warum da noch Unklarheiten sind :confused:
 
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und was ist, wenn ich mit nem klaren visier nen unfall baue, weil die sonne geblendet hat!?!? ^^

ganz im ernst, ich mag nur getönte / gespiegelte visiere! ich hasse es, wenn man die fresse unterm helm sieht ^^
 
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Das weiterfahren verbieten werden sie wohl nicht können , man könnte ja dann auch ohne Helm weiterfahren.
Da laut Gesetz das fahren ohne Helm ja nur eine Ordnungwidrigkeit darstellt die grad mal mit 15€ vermahnt wird
 
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kein hersteller von getönten Visieren hat ein e zeichen drauf , das steht nur auf einem kleinen kleber only use by daylight.

Hatte anfang der saison auch bedenken da kein zeichen drauf ist ,Habe ein Shark RSR2 und hatte direkt eine anfrage an den Hersteller geschickt , dort wurde mir gesagt das ich das Visier fahren darf am Tag, das dort kein prüfzeichen drauf ist sei so richtig damit sichert sich der hersteller ab im falle eines Unfalles bei Nacht Z.B.

damit es nicht nachher heist der unfall ist durch meine schlechte sicht gekommen habe was übersehen , und dann sagen kann das nicht verstehen der ist doch geprüft .

um sowas zu umgehen keine e zeichen aber mit der aufschrift only use by daylight
 
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Gast6303

Gast
jawohl , das ist ja so wie don't drink and drive . gebe ich dir 100% recht mit
 
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Getöntes Visier verboten ?!?

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