Handyverkauf an 17 Jährige... schief gegangen

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Racegixxer
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Moin Leute,
ich habe grad echt Kopfschmerzen, folgender Fall bedrückt mich.

Ich habe ein Handy über Facebook und Kleinanzeigen eingestellt zum Verkauf, ein gebrauchtes Apple Iphone 3GS mit einigen genannten Schäden zum Preis von 100,-€.

Ich nutzte das Handy über 2 Jahre und es hat seinen Dienst immer erfüllt.

Nun meldete sich ein Mädel über Facebook das sie Interesse am Handy hatte, ich sendete ihr nochmal einen Link von der Kleinanzeige - wir telefonierten und ich erklärte ihr nochmal alles genauer.

Wir trafen uns heute (meine Freundin war ebenfalls dabei), ich habe sie das Handy prüfen lassen, erklärte ihr nochmal die Mängel und gab ihr einen Kaufvertrag sowie die Telekom Rechnung mit. Alles war in Ordnung.

Nun ruft sie mich abends total aufgelöst an, ich sei ein Betrüger, Paragraph so und so, das Handy ist jetzt defekt - entweder Geld oder Anzeige. Ich konnte sie nicht beruhigen und nachdem sie mit noch mehr Paragraphen um sich schmiss und mir diese von Google erlernte Juragrütze auf den Geist ging, sage ich, ich sage nichts mehr ohne meinen Anwalt und sie könne mich anzeigen.

Jetzt habe ihr nochmal eine Nachricht von ihr bekommen, sie sei erst 17 - daher soll der Kaufvertrag nicht gültig sein und der Betrag über 100€ nicht ins Taschengeldgesetz fallen. Betrug da das Handy als in Ordnung verkauft wurde, außerdem sei der Gewinn betrügerisch - denn bei der mitgegeben Rechnung von Telekom stehe nur etwa von 56€ (Vertragsverlängerung, das war der Restbetrag zum Abkaufen).

So
- Betrug wegen Gewinn ist natürlich schonmal der größte Quatsch - das ist klar!
- Verkauf an Minderjährige - Der Taschengeldparagraph ist mir bewusst, doch wird keine Summe genannt. Ich denke 100€ ist kein Betrag, der einen Jugendlichen in seiner Existenz schaden kann - so ist der Vertrag gültig
- Betrug wegen Defekt? - Das Handy hat bei Übergabe funktioniert und wurde auch so abgenommen - gekauft wie gesehen!



Was haltet ihr davon? Sollte ich mir Sorgen machen? Gibt es Leute die mehr Ahnung davon haben als ich?... :(
 
_gsxr600_

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Gixxer
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mach den verkauf rückgãngig, und vergiss die sache.
würde mir jetzt nicht so die sorgen machen.
 
roadrunner

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Supergixxer
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Treff dich doch nochmal, wenns sie din der Nähe wohnt und guck dir das Handy an. Vielleicht checkt sie auch irgendwas mit der Funktion nicht in ihrem aufgeregten Wahn.
 
gixxer843

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Gixxer
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oh man, sowas ist lächerlich. Endtweder mal beim anwalt anrufen oder zurücknehmen, am besten nach den gesetzen googlen und entscheid selber...

so ne rotz göre...
 
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Racegixxer
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Ich habe ihr ein Treffen angeboten, aber sie will einfach nur ihr Geld zurück. Ich habe nicht vor ihr das Geld zurück zu geben - für mich ist das Ding verkauft, ich weiss es hat funktioniert.
Wer weiss was sie in den paar Stunden nach dem Kauf angestellt hatte (in denen das Handy noch funktioniert hatte!) das das Handy nun rumspinnt (blinkt auf und ab).

Sie sagte sie steckte nur die SIM Karte hinein. Außerdem soll ihr Laptop das Handy nicht erkennen - ich selber hatte es heute noch an iTunes um es auf Werkseinstellungen zu konfigurieren und alle meine Daten zu löschen.
 
_gsxr600_

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Gixxer
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mach den verkauf rückgängig, das erspart dir viel zeit und nerven.
das könnte sonst ne lange geschichte werden mit jeder menge telefonate.
 
Salut

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Racegixxer
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Beim Taschengeldparagraphen gibt es keine Obergrenze, es muss nur nach vollziehbar oder beweißbar sein das das Geld allein vom Taschengeld zusammen gekommen ist. Sehe da bei 100 Euro kein Problem und das wird auch nichts von Ihr oder Ihrem Anwalt kommen. Der Streitwert ist einfach zu gering.
Sieht eher nach Fehlkauf aus, der nun auf Teufel komm raus rückgänig gemacht werden soll.
 
Tox!C

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Hat das Handy vielleicht einen Sim-Lock von der Telekom? Dieser muss nach Zeitablauf in einem Telekom Laden rausgenommen werden, damit alle Anbieter genutzt werden können.
 
Krusty82

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Racegixxer
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Ich würde das Handy nicht zurück nehmen. Wenn die das Handy geschrottet hat, hast ein defektes Handy zurück. Vertrag ist Vertrag! Ein 17 jähriger kann sich schließlich auch für 100 Euro im Laden Schuhe kaufen. Da Sie bei der Übergabe das Handy gecheckt hat, kann sie garnichts machen, denn wenn es defekt gewesen wäre, hätte sie es ja schließlich nicht gekauft, somit ist bewiesen dass sie das Handy geschrottet hat. Ich würd das ganze "aussitzen" und wenn sie zum Anwalt geht, was ich nicht glaube, dann soll sie halt!
 
Tox!C

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Genau wie Krusty sagt.

Vertrag ist Vertrag. Falls die Eltern oder ein Anwalt einschreiten sollten, kannste dich auf den Taschengeld Paragraphen beziehen und dann sagen, dass Ihre Tochter oder Mandantin beschränkt Geschäftsfähig ist. Somit ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen.

Da deine Freundin als Zeugin für die Funktionalität auch noch im Raum steht, kann Sie dir nicht sagen, das dein Handy defekt war. Du hast sie ja schließlich auf die vorhandenen Mängel aufmerksam gemacht und Sie hat es trotzdem gekauft.
 
Ralph

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Racegixxer
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was italienisches
Der Vertrag ist rechtsgültig, da 100 Euro in den Taschengeldparagraphen reinpassen. Taschengeldparagraph umschreibt auch nur "möglichst eigenes Geld". Kann also auch gespartes sein.
 
hoffy

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Kleingixxer
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Ich hatte mal fast genau den selben fall ..
Und mir ist nichts passiert obwohl ich Tausende Drohungen bekommen habe..
Vorwiegen Anzeige und so ..

Letztendlich musst du es selbst entscheiden


Ps . Hast du Vllt simlock drinne ?
 
vp-x

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Gixxer
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Mach dir keine Sorgen :)
Hab meine (private) Rechtsanwältin gefragt. Alles im Grünen :)
 
Sascha87

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wie schon erwähnt... lass dich bloß nicht weichkochen mit den ganzen §§ mist... gebraucht ist es, du hast ihr die macken gezeigt und damit ist alles unter Dach und fach. du wirst bei kleinanzeigen doch reingeschrieben haben "keine Gewährleistung meinerseits" oder? dieser kleiner Zusatz darf man nicht verharmlosen. er sollte bei jeden privatverkauf mit gebrauchter ware drunter stehen!!! damit bist du nämlich auch rechtlich komplett ausm schneider.
 
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Racegixxer
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Hat das Handy vielleicht einen Sim-Lock von der Telekom? Dieser muss nach Zeitablauf in einem Telekom Laden rausgenommen werden, damit alle Anbieter genutzt werden können.
Hatte es und ich habe den Simlock entfernen lassen.

Hier nochmal die Kleinanzeige bei Ebay, habe sie extra drin gelassen und auch alle Textverläufe abgespeichert:
http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeig...imlock-mit-rechnung-und-ovp/98216102-173-3537

Der Zusatz des Privatverkaufs sowie ohne Garantie ist mit drin. Wegen 100€ würde ich niemanden betrügen, vorallem bin ich ein wirklich ehrlicher Mensch und versuche auch immer alles penibelst richtig zu machen in Bezug auf Verkaufen.

Habe nochmal mit einem Juristen gesprochen und der sagte auch der Fall sei klar - mich trifft absolut keine Schuld, auch sind 100€ wie ich bereits angenommen hatte kein Betrag, bei dem die Existenz des Jugendlichen in irgendeiner Weise gefährdet wäre.

Das Mädel ist 17, jobbt nebenberuflich und macht ihr Abi - da ist auszugehen das sie über ihre Finanzen walten kann und ganz genau weiss was sie wo für wie viel kaufen kann/darf.


Ich lass das jetzt alles auf mich zu kommen, meine Sorge soll das nicht mehr sein.
 
W

Wolf_Gixxer

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Boah ich hätte ja nie im Leben gedacht das soetwas mal dran kommt und ich tatsächlich weiterhelfen kann :D

So ein Glück, ich habe erst letzte Woche meine Klausur in Recht geschrieben und da kam sogar ein ähnlicher Fall dran.

Also... kurz und knapp:

Zwischen euch ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, gemäß §433 BGB , welches die Junge Dame mit ihrem Taschengeld bewirkt hat gemäß §110 BGB. (Dabei spielt die Summe KEINE Rolle)

Der knackpunkt ist, sie hat BEREITS gezahlt. Damit ist der Vertrag gültig abgeschlossen. Du hast deine Pflichten erfüllt und ihr das Handy mangelfrei übereignet, im Gegenzug hast du das Geld erhalten.


ENDE :)


Sie kann dir absolt garnichts. Höchstens mit dem Anwalt kommen und beweisen, dass das Handy bereits kaputt war. Wird sie nicht, da der Mehraufwand größer ist.


Anders würde die Sache aussehen, wenn sie dir das Geld noch nicht gegeben hätte und damit der Taschengeldparagraph §110 BGB nicht zum Einsatz käme. Dann müsstest du auf die Genehmigung der Eltern hoffen zum Kaufvertrag (Ein Kaufvertrag ist schwebend unwirksam gemäß §107 BGB bis die Eltern nicht zustimmen). Aber das ist ja zum Glück nicht der Fall :) Bzw was auch noch in die Hose gehen kann, falls die Eltern "unterstellen" das Geld sei nicht zur freien Nutzung gedacht, sondern für einen bestimmten Gegenstand gedacht.
Beispiel: Hier sind 100€ kauf dir eine hübsche Barby Puppe. Dann dürfte sie NUR eine Barby Puppe kaufen und nichts anderes. Folglich wäre der Kaufvertrag zwischen euch schwebend unwirksam und du müsstest auf die Eltern hoffen. Gehen wir mal davon aus, dass die Eltern keine Ahnung haben wie man sich aus der Schlinge befreit :)
 
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Supergixxer
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Da hat wohl jemand beim Pre-Clubbing mit Prosecco im Kreise der Girlz-Gang rausgefunden, dass ein 3GS heute wohl als oldschool gilt, auch wenn iPhone drauf steht :kissass:
Mein Menschenverstand sagt mir, dass du dir nichts vorzuwerfen hast und das Getöse ganz schnell endet, sobald die Kleine rausgefunden hat was ein Anwalt kostet.
 
Saed

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Großgixxer
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mein gott, lass dich bloss nicht weichreden von der rotz göre.
egal ob abi oder nicht, wer sich ein iphone kauft hat keine probleme mit geld.

mein jura studium ist zwar erst im 3. semester, aber der taschengeldparagraph greift. du bist iM RECHT

wenn ich du wäre, und mir wären die 100€ egal, würde ich mich mit ihr treffen und die 100€ vor ihren augen anzünden und einfach gehen.
 
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Racegixxer
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Hehe! Die Vorstellung gefällt mir Saed! =)

So heute rief mich ihre Tante wutentbrannt an, bevor ich richtig rangehen konnte, blöckte die Alte mich auch schon zu... sie hätte recherchiert, ich sei ein Betrüger, ein Arxxloch, blabla.

Sie wollte unbedingt anmerken das sie heute zur Telekom gegangen ist und diese ihr mitteilten das sie keine Garantie mehr hat. Was übrigens auch wieder als betrügerisch von mir angepriesen wurde:
1. Das das Handy mal ne neue Front bekommen hat, habe ich sowohl in der Anzeige als auch vor Ort beim Verkauf angesagt.
2. Wer auch nur halbwegs schlau ist, schaut sich die Rechnung vor dem Bezahlen an, da wäre ihr nämlich aufgefallen das 2 Jahre rum sind.

Habe die Alte einfach reden lassen und zu letzt noch klargestellt das die Rücknahme ausgeschlossen ist.

Natürlich habe ich mich gleich mit meinem Juristen kurzgeschlossen, der bat mich um die Nummer der Terroristin, er wolle doch gerne mal durchrufen und in aller Ruhe die juristische Situation klären.

Langsam wird spaßig, mal schauen wer sich noch von der Sippe melden will.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Neuer Text innerhalb von 30 Minuten - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -​

Schaut mal, die Anzeige habe ich extra nicht rausgenommen!
http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/iphone-3gs-8gb,-ohne-simlock-mit-rechnung-und-ovp/98216102-173-3537

Was sagt ihr dazu? Klarer geht es nicht, oder?
 
Dreas

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Hehe da hat das Gör grad nen paar Stunden Rechtsunterricht und sie meint sie hätte Ahnung, das Geschäft ist rechtmäßig wurde ja jetzt schon mehrfach erklärt und als Privatperosn kann dir ja eh keiner was wegen Garantie/Gewährleistung, also lehn dich ganz entspannt zurück und genieß das große Kino was dir das Gör beschert.:D

FzG
 
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