K6/7 750er lautester Auspuff - legal

Diskutiere K6/7 750er lautester Auspuff - legal im Auspuff Forum im Bereich Technik; Glaub ich nicht, warum haben dann sau viele ESD's die ein Ersatzrohr dabei haben (und ohne gar nicht erst anzuschließen sind) eine E-Nr. ? Dann...
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AG1991

Gixxer
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Glaub ich nicht, warum haben dann sau viele ESD's die ein Ersatzrohr dabei haben (und ohne gar nicht erst anzuschließen sind) eine E-Nr. ?
Dann würden glaub ich 50% aller K6/K7 Fahrer keine Betriebserlaubnis haben und der TüV würd sie durchfallen lassen. Und das ist niemals so.
Und selbst wenn es irgendwo in irgendwelchen Paragraphen stehen sollte, wird das in der Realität weder die Bullen, noch den TüV interessieren.
 
maxberlin

maxberlin

Racegixxer
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An all die Vollpfosten die hier immer schreiben K6/K7 kann ohne Kat gefahren werden, einfach mal nix sagen wenn man keine Ahnung hat.
Stichtag für die Erstzulassung war Mai 2006, dannach muss Kat sein. Übrigens ist der Einschubkat rein Rechtlich auch nicht ausreichend weil die Euro3 nicht geschafft wird.

Zur Frage des Threads: Sebring/Remus laut und sehr bassig, kein typisches 600er Gekreische.
Hallo Robert. Du hast also scheinbar Ahnung, wenn ich das richtig verstehe?

Während ich Vollpfosten mich vor 3 Jahren akribisch mit der Klärung dieses Problems auseinandergesetzt habe (Link) und zu dem Ergebnis gekommen bin, dass die Rechtslage diesbezüglich zwar extrem schwammig ist, es aber noch nie zu Problemen gekommen ist, wenn man den Kat entfernt, rotzt du hier einfach so nen frechen Spruch hin und die Sache ist geklärt, ja?

Du Wurst kannst mal schön den Ball flach halten.
 
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Nitro Chris

Legendärergixxer
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So jetzt fahrt mal wieder runter.

Es gibt hier weder Vollpfosten noch Würste.

Versteh nicht das man nicht normal miteinander kommunizieren kann ohne gleich ausfällig zu werden!
 
ROBERT23

ROBERT23

Racegixxer
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Während ich Vollpfosten mich vor 3 Jahren akribisch mit der Klärung dieses Problems auseinandergesetzt habe (Link) und zu dem Ergebnis gekommen bin, dass die Rechtslage diesbezüglich zwar extrem schwammig ist, es aber noch nie zu Problemen gekommen ist, wenn man den Kat entfernt, rotzt du hier einfach so nen frechen Spruch hin und die Sache ist geklärt, ja?
Na dann sag mir mal wie ich die 0,3%vol CO2 Grenze ohne Kat bei der nächsten HU schaffen soll! :p
In deinem Link spekulierst du lediglich. Keine Rechtlichen Beweise.

Glaub ich nicht, warum haben dann sau viele ESD's die ein Ersatzrohr dabei haben (und ohne gar nicht erst anzuschließen sind) eine E-Nr. ?
Dann würden glaub ich 50% aller K6/K7 Fahrer keine Betriebserlaubnis haben und der TüV würd sie durchfallen lassen. Und das ist niemals so.
Und selbst wenn es irgendwo in irgendwelchen Paragraphen stehen sollte, wird das in der Realität weder die Bullen, noch den TüV interessieren.
Die Antwort ist ja, belese dich erstmal was die Nummern auf dem ESD bedeuten. Besonders die Nummern im Kreis!:cool:
 
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TigerRC

TigerRC

Großgixxer
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Nur mal in den Raum geworfen:

Was halten ihr vom HP Corse Hydroform

gsxr600-750-hydro-1.jpg

http://hpcorse.de/index.php/hydroform ?

Mit Kat oder ohne soll der Tüver entscheiden, wo kein Kläger da kein Angeklagter ;)
 
Thal

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Gixxer
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An all die Vollpfosten die hier immer schreiben K6/K7 kann ohne Kat gefahren werden, einfach mal nix sagen wenn man keine Ahnung hat.
Stichtag für die Erstzulassung war Mai 2006, dannach muss Kat sein.
Stichtag ist eben NICHT die Erstzulassung von dem Motorrad.
Es geht hier einzig und alleine um das Datum der Homologation und das Datum ist bei K6 und K7 exakt das gleiche und das liegt irgendwo im Jahre 2005.
Wichtig für alle die eine K6 oder K7 fahren ist NICHT das Motorrad (da es bei diesem Modellen generell MÖGLICH ist den KAT wegzulassen).
Wichtig ist, wann der ausgewählte individuelle Auspuff homologiert wurde.
Wenn dieser ebenso wie das Motorrad K6/K7 auch vor Mai 2006 eine Zulassung bekommen hat, dann ist dieser an der K6/K7 auch OHNE Kat kombinierbar.

Hier z.B. einmal der entsprechende Auszug von dem BOS:

"Mein Motorrad hat einen Katalysator. Ist der BOS Auspuff dafür zugelassen? Muß ich den Katalysator ersetzen?

Alle Endschalldämpfer, die BOS vor dem 18. Mai 2006 homologiert hat, haben auch ohne Katalysator eine EG-Zulassung. In der EG-Bescheinigung wird bestätigt, daß der serienmäßige Katalysator entfällt. Bei der Abgasuntersuchung muß dieses berücksichtigt werden. Austausch-Endschalldämpfer, die nach diesem Datum auf den Markt kommen, müssen den Original-Katalysator ersetzen um eine EG-Zulassung zu erhalten."
 
Mattze

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Racegixxer
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Nur mal in den Raum geworfen:

Was halten ihr vom HP Corse Hydroform

Anhang anzeigen 61223

http://hpcorse.de/index.php/hydroform ?

Mit Kat oder ohne soll der Tüver entscheiden, wo kein Kläger da kein Angeklagter ;)
Ein absolut Geiler ESD hatte den an meiner 600er K7 kleiner gehts kaum
Sound ist sehr Laut und eher kreischend
Nur leider mit den normalen Eater hat er Leistung Ohne ende gefressen wenn man ihn leicht bearbeitet bemerkt man fast Kein Unterschied
 
ROBERT23

ROBERT23

Racegixxer
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Stichtag ist eben NICHT die Erstzulassung von dem Motorrad.
Es geht hier einzig und alleine um das Datum der Homologation und das Datum ist bei K6 und K7 exakt das gleiche und das liegt irgendwo im Jahre 2005.
Wichtig für alle die eine K6 oder K7 fahren ist NICHT das Motorrad (da es bei diesem Modellen generell MÖGLICH ist den KAT wegzulassen).
Wichtig ist, wann der ausgewählte individuelle Auspuff homologiert wurde.
Wenn dieser ebenso wie das Motorrad K6/K7 auch vor Mai 2006 eine Zulassung bekommen hat, dann ist dieser an der K6/K7 auch OHNE Kat kombinierbar.
Also muss ich jetzt dem Prüfingeneur sagen das er und seine Datenbank mit Schlüsselnummern völliger Blödsinn sind und einzig der Hersteller der Zubehörauspuffs die Macht hat zu entscheiden welche Werte mein Motorrad einzuhalten hat???
Geil mein Abend ist gerettet ich brauch ein Bier!:keule:
 
Freezedevil

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Racegixxer
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Ich zitiere mal aus einem älteren Thread http://www.gsxr-freaks.info/vb/forum/threads/16564-mit-oder-ohne-kat

Meine Mail:

Hallo Suzuki-Team,

ich besitze eine Suzuki GSX-R 600 K7 welche am 15.05.2008 zugelassen wurde.
Da ich jetzt vor habe den Schalldämpfer (Brotkasten) gegen einen Zubehörtopf zu ersetzen stellt sich folgende Frage. Muss das Modell GSX-R 600 K6/K7 unbedingt einen Katalysator besitzen?
Wie im Fahrzeugschein beschrieben wurde das Modell am 11.11.2005 homologiert. Somit müsste die Euro2-Norm gelten und die Abgaswerte wären auch ohne Kat zu erfüllen. Die Homologation nach Euro 3 ist ja erst ab 18.05.2006 zwingend.
Da aber in der Schlüsselnummer 14.1 die Nummer 0212 zu finden ist wäre sie ja unter Euro 3 eingestuft.
Wie ist nun die Rechtslage für dieses Modell und kann der Kat bedenkenlos entfernt werden.

Mit sportlichen Gruß

die Antwort:

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Entscheidend dafür, ob ein Austausch-Schalldämpfer für einen Fahrzeugtyp verwendet werden kann, ist rein rechtlich betrachtet allein die Tatsache, ob der Dämpfer für den Fahrzeugtyp eine gültige Genehmigung besitzt. Voraussetzung für eine Genehmigung des Dämpfers war ab 18.05.2006, dass neben dem Geräusch- auch das Abgasverhalten positiv geprüft wurde. Das Abgasverhalten musste ab diesem Datum die Anforderungen erfüllen, welche bei der Homologation des Fahrzeugs zu erfüllen waren, und zwar unabhängig davon, um welche Abgasrichtlinie es sich dabei handelte.
Das Modell GSX-R600K6/K7 erfüllt die Euro-3-Norm. Für dieses Modell war es zwischen dem 11.11.05 und und dem 18.05.06 tatsächlich möglich, Austausch-Schalldämpfer unabhängig von deren Einfluss auf das Abgasverhalten genehmigt zu bekommen.

Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Damit sollte eigentlich alles gesagt sein.
 
maxberlin

maxberlin

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Also muss ich jetzt dem Prüfingeneur sagen das er und seine Datenbank mit Schlüsselnummern völliger Blödsinn sind und einzig der Hersteller der Zubehörauspuffs die Macht hat zu entscheiden welche Werte mein Motorrad einzuhalten hat???
Geil mein Abend ist gerettet ich brauch ein Bier!:keule:
Überleg dir in Zukunft einfach mal n paar Minuten länger, wen du hier als Vollpfosten bezeichnest.
 
K6-Olli

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der schönste klang hat immer noch der originale K6/K7 Auspuff ,ist laut genug für die Straße ..und hat sogar TÜV :D
 
K

Keule85

Gast
Ich liebe es Autofahrer mit ca. 8000 1/min zu überholen um dann auf Höhe des Fahrers den Hahn nochmal, wenn auch gar net nötig ;-), komplett aufzureißen :-). Kann mir das selten verkneifen!

Was dabei selbst aus dem originalen schon tönt ist klasse!!!
 
ROBERT23

ROBERT23

Racegixxer
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Ich zitiere mal aus einem älteren Thread http://www.gsxr-freaks.info/vb/forum/threads/16564-mit-oder-ohne-kat



Damit sollte eigentlich alles gesagt sein.
Dankeschön.
Werden einige Spezialisten aber immernoch das Gegenteil behaupten.
Überleg dir in Zukunft einfach mal n paar Minuten länger, wen du hier als Vollpfosten bezeichnest.
Bei Beratungsresistenten werde ich auch weiterhin sagen was ich von ihnen halte.
 
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maxberlin

maxberlin

Racegixxer
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Dankeschön.
Werden einige Spezialisten aber immernoch das Gegenteil behaupten.

Bei Beratungsresistenten werde ich auch weiterhin sagen was ich von ihnen halte.
Kann es sein, dass du den Inhalt der Suzuki-Mail nicht verstanden hast?
 
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Doberhood

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Ich habe einen G&G drauf und daneben habe ich leo und Yoshi nicht mehr gehört :) . der is mit DB schon richtig dumpf und ohne UIUIUIUIUI.......is ne echte Geheimwaffe
 
Freezedevil

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Ich muss mich da Max anschließen. In der E-Mail von Suzuki steht, dass der Auspuff lediglich eine Zulassung benötigt um legal gefahren werden zu können. Um eine solche Zulassung zu bekommen ist vor dem 18.05.2006 aber nur die Lautstärke entscheidend. Erst ab diesem Stichtag muss zusätzlich zur Lautstärke auch die Abgasnorm der Homologation erreicht werden. Wenn ein Auspuff also hinreichend früh zugelassen wurde ist es einfach egal was hinten raus kommt und somit ist auch kein Kat nötig wenn der Auspuff ohne zugelassen wurde.
 
ROBERT23

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Racegixxer
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Das Modell GSX-R600K6/K7 erfüllt die Euro-3-Norm. Für dieses Modell war es zwischen dem 11.11.05 und und dem 18.05.06 tatsächlich möglich, Austausch-Schalldämpfer unabhängig von deren Einfluss auf das Abgasverhalten genehmigt zu bekommen.
Das heiß aber lediglich das ich bis 18.05.06 ohne Kat fahren darf. Denn ein Austauschdämpfer verändert weder die Abgaseinstufung noch verändert diseser die Schlüsselnummern des Herstellers.
Und die K6 Modelle haben nun mal 2 Verschiedene Schlüsselnummern welche die Grenzwerte der Abgasnorm festlegen.

Nach Eurer Auffassung nehme ich einen BOS von Anfang 2006 und erkläre bei der Hauptuntersuchung dann dem Prüfer das ich keinen KAT brauche bei meiner 2007er K7 weil ich nen anderen Auspuff habe und BOS einzig allein Entscheidet welche Abgasnorm ich erfüllen muss..:lol::lol::lol::lol::lol:
 
S

Solify

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Warum scheißt ihr euch alle so ins Hemd? Ich rüste vorm TÜV immer so gut wie alles auf original um, weil ich kein bock habe, am ende mit dem prüfer diskutieren zu müssen oder nicht durchzukommen, deshalb geh ich dem ganzen aus dem Weg! Bei ner normalen Polizeikontrolle kann die Polizei mir nicht sehr viel, wenn da ne e-nummer drauf ist. Stimmt ja immerhin fürs Moped :)
 
Freezedevil

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Nach Eurer Auffassung nehme ich einen BOS von Anfang 2006 und erkläre bei der Hauptuntersuchung dann dem Prüfer das ich keinen KAT brauche bei meiner 2007er K7 weil ich nen anderen Auspuff habe und BOS einzig allein Entscheidet welche Abgasnorm ich erfüllen muss..:lol::lol::lol::lol::lol:
Es muss überhaupt keine Norm erfüllt werden. Eine Zulassung wird nicht wieder entzogen und vor dem Stichtag war die Abgasnorm einfach kein Kriterium für die Zulassung.
 
E

Episch

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Das heiß aber lediglich das ich bis 18.05.06 ohne Kat fahren darf.
@ Robert:

Analog dazu vethält es sich mit den PKW die vor einem bestimmten Zeitraum für den Markt freigegeben wurden. Manche erfüllen auch nicht alle Sicherheitsaspekte (Airbag, ABS, 3. Bremslicht, usw.) und dürfen trotzdem
im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Allein wenns schon um die Abgasnorm geht, ein Auto mit Abgasnorm 2 muss nicht auf 5 umgerüstet werden, da diese ja zum Erscheinungsdatum des PKW
für diesen zugelassen war. Die einzigen Nachteile sind der Aufkleber an der Frontscheibe und der finanzielle Aspekt.
Man darf auch alle Teile, die damals für diesen PKW zugelassen waren, heute noch anbauen und im Straßenverkehr verwenden. TÜV hin oder her.

Wenn Du den Leuten nicht glaubst, dann finde einen objektiven Beweis (Richtlinie, Gesetz) für deine Behauptungen.
Btw. die Damen/Herren bei TÜV/Polizei berufen sich teilweise auch nur auf deren Halbwissen.
 
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