Rücktritt von KAufvertrag

Diskutiere Rücktritt von KAufvertrag im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Sehe ich genau so wie mein Vorredner. Nur in der Praxis schaut das glaub ich anders aus. Normalerweise wird aber auch erst mal die Finanzierung...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hoffimaster

Hoffimaster

Racegixxer
Dabei seit
14.01.2008
Beiträge
2.068
Ort
Daheim
Motorrad
GSXR 1000 K7
Sehe ich genau so wie mein Vorredner.
Nur in der Praxis schaut das glaub ich anders aus.
Normalerweise wird aber auch erst mal die Finanzierung gecheckt und dann der Kaufvertrag gemacht.
Kann mir nicht vorstellen das der Verkäufer oder das Haus es drauf ankommen lassen. Was wäre denn wenn du keine Naht auf dem Arsch hättest und du würdest keinen Kredit bekommen ????Dann würden se auch Abstand von Geschäft nehmen.
Ich würd persönlich hin und das Regeln.
Das ist immer noch die Beste Variante meiner Meinung nach.
Finds aber net so dramatisch...denk mal jeder hat schon mal Bockmist gemacht ...von daher ...geht doch noch .....oder haste jetzt nan Lambo oder dergleichen gekauft ???
 
Mitsumaus

Mitsumaus

Kleingixxer
Dabei seit
28.02.2008
Beiträge
86
Ort
Hardheim
Motorrad
werde hier nur geduldet
also...
wenn ich helfen kann:

ich würde auch bei dem Händler anrufen und nachfragen, ob die Mail mit deinem Rücktritt angekommen ist. Die Aussage: zuerst Kaufvertrag, dann Finanzierung ist unverschämt und in meinen Augen betrügerisch und erpresserisch. Wenn nämlich die Finanzierungsbank die Anfrage ablehnt ist ein abgeschlossener Kaufvertrag automatisch auch hinfällig.

Du brauchst dir da keine Gedanken machen, du kannst innerhalb von 14 Tagen widerrufen!

Noch ein Tip: Beim Autokauf nicht überall eine Finanzierungsanfrage machen, das wird in der Schufa gespeichert und hinterlässt einen eher schlechten Eindruck bei den Banken, die angefragt werden. Also erst entscheiden, dann Anfrage starten.

Bei Fragen schreib einfach ne PM, bin kein Rechtsanwalt aber Autohändler :o

Grüssle
Simone
 
Raiden

Raiden

Racegixxer
Dabei seit
26.03.2007
Beiträge
1.079
Ort
Schopfheim, Germany
Motorrad
RSV 1000 RR
du kannst innerhalb von 14 Tagen widerrufen!
Woher nehmt ihr denn diese Information? Das würde mich tatsächlich interessieren... Woraus leitet ihr die 14 Tage ab?
 
Zuletzt bearbeitet:
Yoschi

Yoschi

Supergixxer
Dabei seit
23.05.2008
Beiträge
552
Ort
Höxter
Motorrad
GSX-R 600 K7
Also der Vertrag kommt nur in verbindung mit der Finanzierung zu stande,
erstens ist es ja mündlich so besprochen (es gibt auch mündliche Verträge)
und zweitens stand das doch mit im kaufvertrag also ist die Finanzierung eine bedingung damit der Vertrag zu stande kommt.
Selbst wenn die Bank jetzt ja sagt, kannst du die Finanzierung ablehnen
(bei Krediten, bin ich mir sehr sicher, gibt es ein 14 Tägiges Wiederrufsrecht)

Gruß Yoschi
 
Raiden

Raiden

Racegixxer
Dabei seit
26.03.2007
Beiträge
1.079
Ort
Schopfheim, Germany
Motorrad
RSV 1000 RR
Ich bin mir da nicht so sicher dass der Vertrag nur in Verbindung mit der Finanzierung zu stande kommt.
Das sind m.E. zwei unterschiedliche Sachverhalte. Zum Einen kaufe ich ein Fzg, zum Anderen schließe ich mit einer Bank einen Darlehensvertrag ab. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gebe ich dir Recht mit den 14 Tagen. Beim Autokauf aber sicherlich nicht.
Denk doch mal weiter. Wenn der Darlehensnehmer seine Raten an die Bank nicht zahlt kündigt die den Darlehensvertrag, wird deshalb auch der KFZ Kaufvertrag unwirksam? Doch wohl kaum...

SAaaaaaammmm :D
 
Yoschi

Yoschi

Supergixxer
Dabei seit
23.05.2008
Beiträge
552
Ort
Höxter
Motorrad
GSX-R 600 K7
Wenn der Darlehensnehmer seine Raten an die Bank nicht zahlt kündigt die den Darlehensvertrag, wird deshalb auch der KFZ Kaufvertrag unwirksam? Doch wohl kaum...

SAaaaaaammmm :D
Was glaubst du denn wem das FZ bei einer finanzierugn rechtmäßig gehört?
(den brief bekommt die Bank!)
 
Alstare-Corona Rider

Alstare-Corona Rider

Supergixxer
Dabei seit
12.06.2008
Beiträge
649
Ort
Naumburg/S.
Motorrad
GSX-R 600 K3 Alstare
Woher nehmt ihr denn diese Information? Das würde mich tatsächlich interessieren... Woraus leitet ihr die 14 Tage ab?
Das frag ich mich immer wieder erstaut auch. In einem anderen Forum hat dies auch einer behauptet (es ging um Rückgaberecht von Badelatschen in einem Schuhgeschäft). Dieser wollte sogar die einschlägigen §§ im HGB zeigen....:eek:.

So nu Budder bei die Fische: 14 Tage Widerrufsrecht: § 312 (a-h) i.V.m § 355 BGB mal nachschauen! Wenn noch einer kommt mit 14 Tage Widerrufsrecht bei jedem Kaufvertag stopf ich ihm meine VSV in den Rachen :lol:.

Kündigung per Email...würde ich nie machen. Man kann seine Absichten da zwar ankündigen, aber kündigen sollte man sowas immer schriftlich.

Das ist leider ein Irrglaube, das einschreiben beweist nur das ein Umschlag angekommen ist, dann müsste schon jemand bezeugen das er den Brief bzw., die Kündigung im Umschlag gesteckt und zur Post gebracht hat.

Aber dieses Einschreiben mit Rückschein beweist rein gar nichts.
Das beweist, das die Kündigung angekommen ist. Wie soll man denn sonst beweisen, das die Kündigung dort in dem Briefumschlag ist. Ansonsten hilft nur PZU, aber beweist die denn, dass im Umschlag die Kündigung drin ist??

Mal ne andere frage was wäre es denn für ein Firmenwagen geworden?
wahrscheinlich wieder ein dicker Mercedes o.ä. die meistens als Firmen-Kfz gekauft werden um sie hinterher von der Steuer absetzen zu können :rolleyes:
 
Yoschi

Yoschi

Supergixxer
Dabei seit
23.05.2008
Beiträge
552
Ort
Höxter
Motorrad
GSX-R 600 K7
So nu Budder bei die Fische: 14 Tage Widerrufsrecht: § 312 (a-h) i.V.m § 355 BGB mal nachschauen! Wenn noch einer kommt mit 14 Tage Widerrufsrecht bei jedem Kaufvertag stopf ich ihm meine VSV in den Rachen :lol:.
Alsooooo ich ahbe ja schonmal nicht geschrieben "bei jedem Kaufvertrag":püh

Dann bin ich ja fein raus :smilie_f:^^
 
Raiden

Raiden

Racegixxer
Dabei seit
26.03.2007
Beiträge
1.079
Ort
Schopfheim, Germany
Motorrad
RSV 1000 RR
Was glaubst du denn wem das FZ bei einer finanzierugn rechtmäßig gehört?
Solange das Fzg nicht sicherungsübereignet ist gehört das Fzg dem Käufer. Er hat den Brief, kann es verkaufen, kann es anmalen, kann es verschrotten. Er ist m.E. Besitzer UND Eigentümer.
 
Yoschi

Yoschi

Supergixxer
Dabei seit
23.05.2008
Beiträge
552
Ort
Höxter
Motorrad
GSX-R 600 K7
Er hat den Brief, kann es verkaufen, kann es anmalen, kann es verschrotten. Er ist m.E. Besitzer UND Eigentümer.
Ja das kannst du alles machen, wenn du das FZ bezahlt hast und den FZ Brief dann von der Bank erhalten hast...


Den FZ Brief hat bei einer Finanzierung und beim Leasing immer die Bank,

es sei denn ich werde seit jahren von der VW Bank Verar.....
 
Hannibal19xx

Hannibal19xx

Racegixxer
Themenstarter
Dabei seit
19.12.2005
Beiträge
1.359
Ort
Neukirchen-Vluyn
Motorrad
GSX-R 1000 K8 Rizla Edition Nr 197/200
also...
wenn ich helfen kann:

ich würde auch bei dem Händler anrufen und nachfragen, ob die Mail mit deinem Rücktritt angekommen ist. Die Aussage: zuerst Kaufvertrag, dann Finanzierung ist unverschämt und in meinen Augen betrügerisch und erpresserisch. Wenn nämlich die Finanzierungsbank die Anfrage ablehnt ist ein abgeschlossener Kaufvertrag automatisch auch hinfällig.

Du brauchst dir da keine Gedanken machen, du kannst innerhalb von 14 Tagen widerrufen!

Noch ein Tip: Beim Autokauf nicht überall eine Finanzierungsanfrage machen, das wird in der Schufa gespeichert und hinterlässt einen eher schlechten Eindruck bei den Banken, die angefragt werden. Also erst entscheiden, dann Anfrage starten.

Bei Fragen schreib einfach ne PM, bin kein Rechtsanwalt aber Autohändler :o

Grüssle
Simone


Hallo Simone,

besten Dank erstmal für deine Einschätzung.:)

Die E-Mail ist angekommen, hab nen Statusbericht angefordert, der Verkäufer hat sich nicht mehr gemeldet (was er wg. der Finanzierung aber machen wollte...) und ich sehe die Sache als erledigt an.:rolleyes:

Ich war gestern etwas überrumpelt und dumm, ist meine Schuld!
Das Autohaus liegt ca. 350km entfernt, hatte den Wagen im Internet entdeckt und er gefiel/gefällt mir auch sehr gut.
Eigentlich wollte ich den Wagen erstmal ansehen, nachdem der Verkäufer mir einen doch recht guten Preis gemacht hat, haben wir eine Finanzierungsanfrage gestartet.:rolleyes:

Die Art und Weise, wie er dann die Unterschrift "erpresst" hat, finde ich im Nachhinein aber absolut unpassend und fast betrügerisch.:eek:

Ich habe selbst eine Firma, freue mich auch über jede Unterschrift vom Kunden aber mit solchen Mitteln?!:eek:

ich frage nicht täglich irgendwelche Finanzierungen an, weil ich mir dessen bewusst bin, dass dies auch zumindest kurzfristige Eintragungen zufolge hat!
 
S

Sam

Racegixxer
Dabei seit
04.12.2005
Beiträge
1.792
Ort
In der Mitte von KA/HD/MA
Motorrad
GSX-R 600 K4
§ 491 BGB
Für entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer (Verbraucherdarlehensvertrag) gelten vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 ergänzend die folgenden Vorschriften.
§ 495 BGB
Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.
§ 355 BGB
Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
§ 358 BGB
Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Vertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden.

Ein Vertrag über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung und ein Verbraucherdarlehensvertrag sind verbunden, wenn das Darlehen ganz oder teilweise der Finanzierung des anderen Vertrags dient und beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen, wenn der Unternehmer selbst die Gegenleistung des Verbrauchers finanziert, oder im Falle der Finanzierung durch einen Dritten, wenn sich der Darlehensgeber bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags der Mitwirkung des Unternehmers bedient
noch Fragen?

Also, ich bin aber kein Autohändler ... ;)
 
Raiden

Raiden

Racegixxer
Dabei seit
26.03.2007
Beiträge
1.079
Ort
Schopfheim, Germany
Motorrad
RSV 1000 RR
Ja!

2 Verträge oder einer?

Also wenn man sich auf Widerrufsrecht Verbraucherdarlehen beruft, berührt das den Vertrag zwischen Autohändler und Käufer?

Erledigt!!!! (Ich sollte erst lesen und dann posten) :D

So, doch ne Frage Sam:

Wenn ich den zitierten § richtig lese besagt dieser, dass wenn ich die Willenserklärung KFZ (Lieferung) wirksam widerrufe, ich auch nicht mehr an die WE Darlehen gebunden bin. Ist das anderst rum ebenso?
Also Darlehen anfechten und WE KFZ wird ebenso angefochten, bzw. widerrufen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Cheffe

Cheffe

Der Pate
Dabei seit
18.09.2005
Beiträge
4.015
Ort
xxx
Motorrad
xxxx
Endlich mal eine fundierte aussage und nicht son Volksgemurmel mit Halbwahrheiten.



Achso bei dem Thema fällt mir nichts außer dem Smilie hier ein :
[SCHILD]Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Fr*** halten[/SCHILD]
 
Yoschi

Yoschi

Supergixxer
Dabei seit
23.05.2008
Beiträge
552
Ort
Höxter
Motorrad
GSX-R 600 K7
Also der Vertrag kommt nur in verbindung mit der Finanzierung zu stande,
erstens ist es ja mündlich so besprochen (es gibt auch mündliche Verträge)
und zweitens stand das doch mit im kaufvertrag also ist die Finanzierung eine bedingung damit der Vertrag zu stande kommt.
Selbst wenn die Bank jetzt ja sagt, kannst du die Finanzierung ablehnen
(bei Krediten, bin ich mir sehr sicher, gibt es ein 14 Tägiges Wiederrufsrecht)

Gruß Yoschi
Was ist hier denn halbwarheit? Das ist blos kein Beamtendeutsch...
 
Cheffe

Cheffe

Der Pate
Dabei seit
18.09.2005
Beiträge
4.015
Ort
xxx
Motorrad
xxxx
Und warum fühlst du dich dann angesprochen ;)

habe ja nicht alle gemeint :nono:
 
Yoschi

Yoschi

Supergixxer
Dabei seit
23.05.2008
Beiträge
552
Ort
Höxter
Motorrad
GSX-R 600 K7
Du hast was von Volksgemurmel gescheieben ;)
da können sich dann auch alle angesprochen fuhlen :p
 
Hannibal19xx

Hannibal19xx

Racegixxer
Themenstarter
Dabei seit
19.12.2005
Beiträge
1.359
Ort
Neukirchen-Vluyn
Motorrad
GSX-R 1000 K8 Rizla Edition Nr 197/200
Also Sache erledigt?!

Danke Sam!
 
J

johnsaqer

Pocketbiker
Dabei seit
04.11.2012
Beiträge
4
Ort
villach
Motorrad
-
Noch ein Tip: Beim Autokauf nicht überall eine Finanzierungsanfrage machen, das wird in der Schufa gespeichert und hinterlässt einen eher schlechten Eindruck bei den Banken, die angefragt werden. Also erst entscheiden, dann Anfrage starten.
Ist das immer so, dass die Schufa so krass alle mögliche Dingen beeinflusst, wie Wohnung , Finanzierungen, Handy bekommen usw??
 
P

Powerbiker

Gast
Ist das immer so, dass die Schufa so krass alle mögliche Dingen beeinflusst, wie Wohnung , Finanzierungen, Handy bekommen usw??
Überall da, wo Dein Vertragspartner zuerst deine Bonität prüfen will/muss (also bei Krediten jeglicher Art), wird nach entsprechender Einwilligung durch Dich bei der Schufa angefragt.

Und ja, da sind z. Bsp. mehrfache Anfragen für Kredite ein derart gedeutetes Indiz, das sich negativ auf die Bonität auswirkt. Nach dem Motto... der hat schon paar Mal angefragt, keiner hat ihm aber nen Kredit gegeben (das Du ihn ggf. von Anfang an ja gar nicht abschließen wolltest, kann man daraus ja nicht erkennen) da muss ja was nicht gestimmt haben... .

Gruß, Achim
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema:

Rücktritt von KAufvertrag

Rücktritt von KAufvertrag - Ähnliche Themen

  • Rücktritt aller Moderatoren

    Rücktritt aller Moderatoren: Lieber Cheffe, hallo Mijo, wir, das sind alle Mods aus diesem Forum (hier: Goldfischentsafter, Nitro Chris, Gorby, Ralph, Chris#369 ) bedauern...
  • Kaufvertrag für Unfallmotorrad

    Kaufvertrag für Unfallmotorrad: Moin. Ich will meine Mopete verkaufen. Ist ein Unfallmotorrad, und mir fehlt jetz ein passender Kaufvertrag. Also ich hab allles angegeben was...
  • Max Biaggi erklärt Rücktritt

    Max Biaggi erklärt Rücktritt: Einer der besten Rennfahrer der letzten 10 Jahre... http://www.speedweek.de/art_29649.html Goldfisch.
  • Kaufvertrag zurücktreten ?

    Kaufvertrag zurücktreten ?: Servus! Ich habe mir am 24.07 eine Suzuki GSXR 750 L0 beim Händler bestellt. Kaufvertrag abgeschlossen und das Geld überwiesen. Nun hat er mir...
  • Casey Stoners Ruecktritt

    Casey Stoners Ruecktritt: Habt ihr vielleicht alle schon gelesen. Casey Stoner hat seinen Ruecktritt bekannt gegeben. Seine Argumentation, dass er keinen Leidenschaft mehr...
  • Casey Stoners Ruecktritt - Ähnliche Themen

  • Rücktritt aller Moderatoren

    Rücktritt aller Moderatoren: Lieber Cheffe, hallo Mijo, wir, das sind alle Mods aus diesem Forum (hier: Goldfischentsafter, Nitro Chris, Gorby, Ralph, Chris#369 ) bedauern...
  • Kaufvertrag für Unfallmotorrad

    Kaufvertrag für Unfallmotorrad: Moin. Ich will meine Mopete verkaufen. Ist ein Unfallmotorrad, und mir fehlt jetz ein passender Kaufvertrag. Also ich hab allles angegeben was...
  • Max Biaggi erklärt Rücktritt

    Max Biaggi erklärt Rücktritt: Einer der besten Rennfahrer der letzten 10 Jahre... http://www.speedweek.de/art_29649.html Goldfisch.
  • Kaufvertrag zurücktreten ?

    Kaufvertrag zurücktreten ?: Servus! Ich habe mir am 24.07 eine Suzuki GSXR 750 L0 beim Händler bestellt. Kaufvertrag abgeschlossen und das Geld überwiesen. Nun hat er mir...
  • Casey Stoners Ruecktritt

    Casey Stoners Ruecktritt: Habt ihr vielleicht alle schon gelesen. Casey Stoner hat seinen Ruecktritt bekannt gegeben. Seine Argumentation, dass er keinen Leidenschaft mehr...
  • Oben