Stillegung einer Gixxe in Berlin

Diskutiere Stillegung einer Gixxe in Berlin im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; @ bencogtv: glaub da haste gute Karten. Allein wegen Puff wird sowieso nich Stillgelegt (sollte so sein) ps: Achso zeig doch mal n...
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Movistar

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@ bencogtv: glaub da haste gute Karten. Allein wegen Puff wird sowieso nich Stillgelegt (sollte so sein)
ps: Achso zeig doch mal n Ganzkörperbild von deiner Gixxe. Im Monster Design hab ich ne K1 auch noch nich gesehen......


@ crazybiker: Vielleicht darf man das im Normalfall. Bei mir gings ja darum, dass sie die Beweise sicherstellen wollten, da sie davon überzeugt waren ich hätt die Drossel ausgebaut.
Ich hab den Dienst natürlich nicht gerufen, das waren die Bullen
 
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Frank

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Racegixxer
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@bencoGTV: Spanien gehört doch zur EU, demzufolge gelten doch dort auch die EU-Regeln. Und da müssten doch auch in Spanien E-Nummern auf solchen Anbauteilen sein. Wenn also bei dir Zuhause unzulässig, dann hier auch ;) Was man hier aber so liest müssen "Ausländer" ihren Killer meist aus der Unterkunft holen, was die natürlich mit einem total unzugelassenen Pott machen ... ich würde es nicht ausprobieren wollen.
 
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bencoGTV

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ja, ich weiss. Hier kümmerts keinen aber, selten kontrolliert das jemand. Ich weiss nur eben nicht wie die vorgehen, wenn sie irgendeinen Pott vorfinden: :eek: ?
 
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Nelson

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ja, ich weiss. Hier kümmerts keinen aber, selten kontrolliert das jemand. Ich weiss nur eben nicht wie die vorgehen, wenn sie irgendeinen Pott vorfinden: :eek: ?
Grins stilllegen oder saftige Geldstrafe. Frank hat es ja schon schön geschrieben. Nach EU Recht hast Du auch in Spanien Probleme. Nur weil die Spanier evtl. nicht so hinterher sind.. würde es nicht riskieren
 
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Movistar

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Schlechte Nachrichten:

Gelber Brief: 568,78€ :mad::(:eek::wallbash::keule::help2:

Bußgeld wegen Ordnungswiedrigkeiten: 80€
Kosten des Verfahrens: Gebühr: 20€, Auslagen: 468,78€
(Meine Fresse: Unbezahlbar omg, neee)
Das Abschleppen kam 268,93€, Frechheit. Gutachten 196,35€

Und die Leistung war, anders als vom Bullen vermutet, im Toleranzbereich mit 27,9 kw......

Ziemlich teure Leistungsanalyse :smilie_f:

Scheiss Tag heute....
 
RedStorm

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das wird ich mir echt nicht geben! das abschleppen war ja nun nachgewiesen nicht gerechtfertigt!

hast du eigentlich ne verkehrsrechtsschutz???
 
Frank

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das wird ich mir echt nicht geben! das abschleppen war ja nun nachgewiesen nicht gerechtfertigt!
hast du eigentlich ne verkehrsrechtsschutz???
wieso nicht gerechtfertig? Auspuff und die Verkleidung waren ja nunmal nicht eingetragen oder zulässig so wie die waren, also BE erloschen. Betrieb im Öffentlichen Strassenverkehr unzulässig.

Auf dem Mängelbericht (mit dem ich auf direktem Weg zum TÜV muss) steht:
-Geräuschemission unzulässig groß
-Radabdeckung hinten ohne Nachweis der Zulässigkeit
- Kennzeichenneigung unzulässig groß
Von Scheibengummi keine Rede. (Toll, jetz hab ichn schon rangemacht :smilie_f:)
festgestellte Mängel: "Erhebliche Mängel" warum erheblich? Radabdeckung ist genau für das Modell (anders als Vermutet) und Leistungssteiergung liegt nicht vor.
Kosten ca. 350-450€ Kommt in den nächsten 5 Wochen per Post......

@movistar: ich hatte damals ja schon vermutet das das Abschleppen nicht für lau ist, aber du hattest doch schon 200€ abgedrückt?! wo wurde dir das angerechnet?
 
RedStorm

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hm ja, hatte die hra in dem moment vorhin vergessen...
trotzdem ist doch das abschleppen in dem fall übertrieben, wo die drossel ja nun verbaut ist. gut, da kann man jetzt drüber streiten ;)...
 
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Movistar

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Ich finds auch ne Schweinerei. Klar rechtlich is alles korrekt, sonst hätt er das auch nicht gemacht, aber der Hintergrund der Stillegung waren ja seine "unterstellungen" oder seine Befürchtungen:

- Drossel ausgebaut, somit unzulässige Leistungssteigerung
- Schwinge angebohrt (dachte er zum Befestigen, der angeblich nciht für mein Fahrzeug zugelassenen HRA
- Nicht zugelassene HRA

Und bei allem hat er sich geirrt. Denke hätte er da mehr Wissen gehabt, hätt er sie nich still gelegt.
Hat mir ja damals erklärt, dass es es seinem gewissen gegenüber nicht verantworten könnte mich mit der "zu hohen leistung und der (angeblichen Falsch angebauten und nicht für meine Karre zugelassenen) HRA weiterfahren zu lassen und die fliegt auf der AB ab oderso



Ich hab noch keine 200 abgedrückt.

Ja mit dem Puff fahr ich trotzdem weiterhin rum, hab ja jetzt den Killer reingemacht. Der war damals draußen..........
 
Roland 20

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Ich würde keinen Anwalt einschalten. Aus eben diesem Grundnicht.
Du hattest 4 Mängel dran und die Grünen werden Recht bekommen. Der Bulle hat im Rahmen seiner Entscheidungskompetenz gehandelt und die Hinterradabdeckung geschickter weise als Argument genommen. Ich denke das ist wasserdicht. Spar Dir die Kohle für Änderungen und Eintragungen auf.

Meine Meinung.
Ich sehe das genauso wie Willow,

alles was ohne E-Nummer oder nicht eingetragen ist kann und wird als Mangel oder nicht StVo zulässig angesehen. Ich würde auch gern nen BOS-ESD an meinem Roller dranbastellen, geht nicht weil er für das Modell nicht zulässig ist.
Gut und schön man kann vieles machen, nur wenn die Rennleitung kompetent ist, wars das. Dann lieber etws teurer und alles eingetragen und gut ist. Das was man meint zu sparen kann den Ärger und die Kosten nicht aufwiegen.

Mein Rat: Back erst mal kleine Brötchen!
 
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Movistar

Supergixxer
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Wie was heißt Back kleine Brötchen. Ich hab doch alles ändern und eintragen lassen, schon vor 2 Monaten.
Aus von mir genannten Gründen werd ich auch nicht rechtlich vorgehen, zumal die Selbstbeteiligung der rechtschutz bei glaub ich 500€ liegt^^
 
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der_Thomas

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Warum vergessen denn immer alle den guten alten Widerspruch?!?
Ich persönlich würde erstmal Widerspruch gegen den Zahlungsbescheid einlegen mit der Begründung, dass die beiden Maßnahmen Abschleppen und Gutachten zur Leistungsbeschränkung ganz offensichtlich nicht gerechtfertigt waren. Du hast vorher gesagt dass sie gedrosselt ist und das unabhängige (!) von der Polizei (!!) in Auftrag gegebene Gutachten hat deine Aussagen bestätigt!!!
Die restlichen Posten (Bußgeld, ...) würde ich schon zahlen.

Dann heißt es abwarten und mal einen genauen Blick in die Police von deiner Verkehrrechtschutzversicherung werfen. Was heißt denn hier
zumal die Selbstbeteiligung der rechtschutz bei glaub ich 500€ liegt^^
Entweder sie liegt bei 500€ oder eben nicht.

Sollte der Widerspruch nicht akzeptiert werden, würde ich in jedem Fall bei einem Jurist vorsprechen.
Man kennt doch immer einen, der einen kennt, der einen Anwalt kennt ;)

Aber einfach so den Schwanz einziehen - nee, das würde mich noch Jahre lang ärgern.
 
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Roland 20

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Ups,
@Movistar das hab ich nichz gewußt, dann mach den Wiederspruch und schau das Du zu Deinem Recht kommst.
 
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Gixxer-HH

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hab nur mal eben deinen ersten post gelesen und wollte mal fragen ob er dir auch erklärt hat warum sich durch gasweg und ansaugblenden drossel der auspuff leiser sein soll bei 6000upm als offen :D
Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die fresse halten :D

PS: Meine hatte gedrosselt bei 15tupm 124db :D
Hätt mal gerne sein gesicht dort gesehn...


Manche Polizisten haben echt lange weile oder so... das sind die die in der schule gemobbt wurden weil sie dumm sind und jetzt wollen sie auf dicke hose machen und diese "coolen typen" auf den motorrädern mal eins auswischen...
Nicht verallgemeinern aber bei manchen hab ich echt so das gefühl dass es so ist! Habe schon viele nette Polizisten getroffen mit denenn ich auch doofrt ne motorrad tour gemacht hätte wenns sie es dürften während der arbeitszeit :D
 
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Movistar

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erklärt hat warum sich durch gasweg und ansaugblenden drossel der auspuff leiser sein soll bei 6000upm als offen
Nee leider nit, weil ich das auch nicht wusste, dass es nicht stimmt^^

Naja, was soll ich da rechtlich machen. Das Motorrad hatte 4 Mängel und war somit im Bereich der Stvo nicht zugelassen. Wenn er meint er muss abschleppen, darf er das tun.......

Mich ärgerte nur so extrem, dass ers hat abschleppen lassen, weil er noch diese Vermutungen hatte, die allesamt nicht stimmten.
Hät er einfach gesagt: "ok, die 4 Mengel bestehen, ich hab bock die Stillzulegen, also zack"
Dann hätt ich mich schon längst mit abgefunden......
 
andy_berlin

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So sind sie in Bärlin, die blaue Staatsmacht!

Rechtsanwalt, klar!
Ein Polizist darf zwar nach Verdacht abschleppen, jedoch wenn dieser sich nicht bestätigt, dann musst du auch nicht zahlen! Im Gegenteil, du kannst Entschädigung verlangen.
Also wegen des Puffs und der kleinen Mängel ist das okay, also musst du Schlepper und so zahlen, jedoch die Leistungsmessung und was dazugehört würde ich nicht zahlen und den Bescheid widerrufen!
 
Alstare-Corona Rider

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Warum vergessen denn immer alle den guten alten Widerspruch?!?
Ich persönlich würde erstmal Widerspruch gegen den Zahlungsbescheid einlegen mit der Begründung, dass die beiden Maßnahmen Abschleppen und Gutachten zur Leistungsbeschränkung ganz offensichtlich nicht gerechtfertigt waren. Du hast vorher gesagt dass sie gedrosselt ist und das unabhängige (!) von der Polizei (!!) in Auftrag gegebene Gutachten hat deine Aussagen bestätigt!!!
Die restlichen Posten (Bußgeld, ...) würde ich schon zahlen.

Dann heißt es abwarten und mal einen genauen Blick in die Police von deiner Verkehrrechtschutzversicherung werfen. Was heißt denn hier
Entweder sie liegt bei 500€ oder eben nicht.

Sollte der Widerspruch nicht akzeptiert werden, würde ich in jedem Fall bei einem Jurist vorsprechen.
Man kennt doch immer einen, der einen kennt, der einen Anwalt kennt ;)


Aber einfach so den Schwanz einziehen - nee, das würde mich noch Jahre lang ärgern.
Da Widersprüche und Co. mein täglich Brot sind, gleich eins vorweg: wenn man hinterher nicht bereit ist zu klagen, kann man sich den Einspruch (bei OWis) schon quasi klemmen. Im Endeffekt weißt die Einspruchs-/Widerspruchsbehörde den Ein-/Widerspruch zurück und man darf den darauf erlassenen Widerspruchsbescheid eh bloß noch draufzahlen (und zu mehr als 90% werden die Einsprüche abgewiesen). Ich würde also den Weg des Rechtsbehelfs nur einschlagen, wenn du dir wirklich sicher bist, dass dein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat und du auch gewillt bist, dein Recht vor Gericht durchzudrücken. Anderenfalls rate ich vom Einlegen eines Einspruchs ab.

..würde ich nicht zahlen und den Bescheid widerrufen!
Um gleich diesen Zahn zu ziehen: er muss zunächst zahlen. Ein Einspruch hat in diesem Falle keine aufschiebende Wirkung. Er bekommt das Geld dann aber wieder erstattet, wenn sein Rechtsbehelf erfolgreich ist. Außerdem kann nur eine Behörde einen Bescheid widerrufen (i.d.R. die Behörde, die den Bescheid erlassen hat), niemals der Adressat des Bescheides. Was du meinst ist eine Abhilfe des Bescheides, dies macht allerdings auch nur die Behörde, die über den WS zu entscheiden hat.

Einziger Angriffspunkt wäre in diesem Fall auf einen Ermessensfehler des Polizisten abzustellen. Hierzu könnte man diesbezüglich mal Gerichtsurteile oder Kommentare durchwühlen und gucken, ob man auf einen grünen Zweig kommt. Ansonsten ists ein sinnloses Unterfangen.
 
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gonzo86

gonzo86

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Warum vergessen denn immer alle den guten alten Widerspruch?!?
Ich persönlich würde erstmal Widerspruch gegen den Zahlungsbescheid einlegen mit der Begründung, dass die beiden Maßnahmen Abschleppen und Gutachten zur Leistungsbeschränkung ganz offensichtlich nicht gerechtfertigt waren. Du hast vorher gesagt dass sie gedrosselt ist und das unabhängige (!) von der Polizei (!!) in Auftrag gegebene Gutachten hat deine Aussagen bestätigt!!!
Die restlichen Posten (Bußgeld, ...) würde ich schon zahlen.

Dann heißt es abwarten und mal einen genauen Blick in die Police von deiner Verkehrrechtschutzversicherung werfen. Was heißt denn hier
Entweder sie liegt bei 500€ oder eben nicht.

Sollte der Widerspruch nicht akzeptiert werden, würde ich in jedem Fall bei einem Jurist vorsprechen.
Man kennt doch immer einen, der einen kennt, der einen Anwalt kennt ;)

Aber einfach so den Schwanz einziehen - nee, das würde mich noch Jahre lang ärgern.

genauso seh ich das auch!!!

@Alstare-Corona Rider
jetzt mal ernsthaft warum soll er denn die leistungsmessung bezahlen wenn die völlig ungerechtfertigt war...das wäre doch echt dumm.
abschleppkosten,bußgeld,bearbeitung und das alles versteh ich ja noch aber diese leistungsmessung würde ich garantiert nicht zahlen.

@Movistar
gibs jetzt schon was neues oder haste einfach "brav" bezahlt
 
maxberlin

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Hey Movistar, mich würde auch mal das Ende des Liedes interessieren.

Lass außerdem nächste Saison mal ne Runde drehen, ich wohne in Steglitz :)
 
Thema:

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