Von der Rennleitung Angehalten

Diskutiere Von der Rennleitung Angehalten im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Das mit der Messung mag natürlich stimmen,aber was machste Samstag nachmittag am biker Treff wenn dir der Dorf Cop dein bike wegen zu laut Still legt?
Cheffe

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Der Pate
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Das mit der Messung mag natürlich stimmen,aber was machste Samstag nachmittag am biker Treff wenn dir der Dorf Cop dein bike wegen zu laut Still legt?
 
Fanatic1803

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Großgixxer
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nix, weil stilllegen ist nicht mehr... ;)
zudem würde ich zum Tüv fahren und eine geeichte Messung durchführen lassen und dann vor Gericht gehen (jeder Richter spricht mich frei wegen 1-2 Db)
 
lupus

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Supergixxer
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Wenn ich sowas nur Les bekomm ich schon Aggressionen. Ich würd auch sofort nen Anwalt konsultieren. Musst jetzt ja recht schnell handeln. Halt uns bitte auf dem laufenden!
 
Ralph

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Racegixxer
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mal ne doofe Frage an die Sachkundigen hier. Was passiert denn mit der Mängelkarte? Meines Wissens lässt er sich jetzt beim Tüv bestätigen das alles gut ist, gibt das an die Behörde zurück und gut.

Folgen dann noch Punkte und Bezahlmaßnahmen? Erst wenn diese kommen sollten, wären die "Gegenmaßnahmen" notwendig. Ansonsten ist es zwar gefühlte Schikane und vielleicht "nicht ganz angemessen" aber eben nix wildes. Oder?
 
AndreBLN

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Supergixxer
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Sicherlich ist es der größte Mist was der Bulle da abgezogen hat, aber man muss auch mal Überlegen (vor allem wenn es vor Gericht gehen sollte), ob es sich überhaupt lohnt zum Anwalt zu gehen (Rechtschutzversicherung Selbstbeteiligungkosten evtl.?), oder vielleicht doch einfach mit der Mängelkarte zum TÜV und alles bestätigen lassen das es O.K. ist...
 
Krusty82

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Racegixxer
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Die Cops sind dieses Jahr scharf auf DB-Killer. Hab letztes Wochenende zwei Kollegen getroffen die angehalten wurden und als erstes DB-Killer kontrolliert wurden. Ich hab meinen nun wieder brav eingebaut..

Aber die Geschichte hier ist schon unglaublich. Wenn ein Vorgesetzter in einem Unternehmen seine Mitarbeiter vorsätzlich schikaniert, nennt man das Mobbing und ist eine Straftat. Der Bulle gehört suspendiert, denn sein Aufgabenfeld liegt nicht darin, Bürger zu schikanieren wenn das Gegenteil von einem Fachmann bestätigt wurde. Ich würde schon aus prinzip zum Anwalt gehen und mich erkundigen ob man dem Sack irgendwie eine auswischen kann, auf welche Art auch immer!
 
Jonjon

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Großgixxer
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...
Eine db Messung ist nur vor Gericht verwertbar wenn die Messung, auf einer db Teststrecke unter Vorgeschrieben Umständen erfolgt ist.

Das ist die aussage vom TüV hier bei mir!


Eine Messung mit einem Hand db Messgerät ist nur ein Anhaltspunkt mehr nicht.


Und was man noch sagen muss es ist egal was der TüV meint die Rennleitung hat immer das letzte Wort.*Leider*
 
HurZ

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boah, ich kann die meisten nich verstehen wie gleich losgewettert wird. natürlich ärgerlich, man muss zum tüv und bla. Aber son anwalt hat nen stundensatz von über 200 euro und dann wegen, keine ahnung was das kostet, 25 euro so nen aufruhr machen?
wenn sowas häufiger auftritt, villt sogar auch vom gleichen beamten, dann sollte man einschreiten, aber nicht wegen ner einmaligen bagatelle, weil der typ grad n scheiß tag hatte oder einfach n scheiß charakter
 
Gorby

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Hier mal die aussage und der Rat eines befreundeten Polizisten zu dem fall, ich zitiere wörtlich: Das ist ja der Hammer. Dazu sag ich dann auch nicht mehr Kollege. Er soll den Sachverhalt, so wie er Abgelaufen ist, Haarklein in einem Brief an die Polizeipräsidenten als Dienstaufsichtsbeschwerde schicken. Offentsichtlich will der Beamte deinen Bekannten trotz anders lautender Fachprüfung grundlos schikanieren, Er soll sich mit der Beschwerde beeilen. Ich habe heute Bescheid bekommen das in 2 Wochen Beförderungen sind. Wenn bis dahin eine Dienstaufsichtsbeschwerde vorliegt, wird dieser Beamte nicht befördert. So könnte er ihn auch Ärgern.:D

Mängelkarte aber beim TÜV abstempeln lassen und die Frist wahren.;)
 
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MOin Moin,
ich werde wohl oder über zum TÜV das keine Frage, nur wie ich nun gelesen habe war die Messung total Falsch. Ein Kollege hat mir einen Auszug von Lehrbuch der Polizei gesendet, da steht eine Messung muss nach dem Wert durchgeführt werden was in den Papieren steht. Der DB Wert steht bei U.1 und die dazugehörige Drehzahl U.2, in meinen Fall wären es 93 DB bei 3700 u/min. Der TÜV Prüfer sagte zu mir ich solle vor einer im übrigen, auf 6500 u/min Drehen und halten. Was mir in dem Moment gar nicht klar war das die Messung laut Polizei Lehr oder Handbuch garnicht Korrekt ist... Naja ich werd erstmal zur Arbeit und nachher einfach mal beim Anwalt unserer Firma nachfragen und morgen zum TÜV. Ich halte euch auf dem Laufenden...
 
Dennis600

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- 600er K6
Noch ein Grund mehr für eine Beschwerde wie ich finde ;)
Also so schnell wie möglich losschreiben.
 
moartilie

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mal ne doofe Frage an die Sachkundigen hier. Was passiert denn mit der Mängelkarte? Meines Wissens lässt er sich jetzt beim Tüv bestätigen das alles gut ist, gibt das an die Behörde zurück und gut.

Folgen dann noch Punkte und Bezahlmaßnahmen? Erst wenn diese kommen sollten, wären die "Gegenmaßnahmen" notwendig. Ansonsten ist es zwar gefühlte Schikane und vielleicht "nicht ganz angemessen" aber eben nix wildes. Oder?
Mit der Mängelkarte geht er wie du es gesagt hast zum TÜV, lässt den abstempeln, dass alles i.O. ist und sendet diese an die Zulassungsstelle. Damit hat sich die Sache! Kein Bußgeld, keine Verwarnung und erst recht keine Punkte. Das hat mit ner Mängelkarte nix zu tun.


Ach so, wenn der TüV Typ nicht richtig misst ist das für den Polizisten doch nur noch mehr ein Grund für eine "weitere" Überprüfung die durch die Mängelkarte zustande kommen muss :)
 
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G-Star

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Also bei sowas wäre ich richtig steil gegangen.

Aus welchem Grund ist er denn dann mit dir zum TÜV gefahren,
wenn er dem Prüfer sowieso nicht glaubt???

Eigentlich hat er sich mit diesem Verhalten ins eigene Knie geschossen.

In jedem Fall würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde über den Anwalt einreichen.
Nicht weil es dir persönlich etwas bringt.

Sondern einfach damit solche Ar***löcher mal in die Schranken gewiesen werden
und von Ihrem hohen Ross runter kommen.

Freund und Herlfer wollen die sein, dass ich nicht lache.
 
Ralph

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Wenn es keine Punkte oder andere "Bestrafung" für dieses Aktion gibt, dann würde ich einfach zum TÜV laufen und das Pflichtprogramm erledigen. Und je nach Laune eine sachliche Schilderung im Nachhinein in Form einer Beschwerde ans Polizeipräsidium.

Für nix würde ich auch nix Aufwand betreiben. Wir haben hier auch so eine Wildsau mit enormen Sachkenntnissen (wirklich). Über den wurde sich auch eine Million mal beschwert. Da kommt nichts bei raus.
 
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Wall-e

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Willkommen in Deutschland. Land der Frustrierten Polizisten.
nur zur Info, die Bulletten in Bayern sind bereits so gut, dass die sogar gekürzte dB- Killer erkennen...
Ich würde das Teil einfach kopieren, und Original bei der Polizei abgeben. und den Vorgesetzten verlangen;-)
 
Krusty82

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Genau da würde ich den höchst möglichen Aufwand betreiben, wenn nicht da wo dann? Rechtschutzversicherung anrufen, zum Anwalt gehen und schauen was der machen kann. Diesem Polizist würde ich mit allen Mitteln und so lange wie möglich unangenehme Arbeit aufbürden. Der Sachverhalt ist eigentlich klar. Er hat dich angehalten weil er der Meinung war dass der Auspuff zu laut ist und ist mit dir zum Tüv gefahren, soweit alles legitim. Nur dann wurde ja vom Fachmann, den der Polizist selbst ausgesucht hatte bewiesen dass alles sachgemäß ist. Dann kommt der Polizist und setzt sich mit seinem Unwissen über den Tüv Prüfer und schreibt dir ohne jeglichen Grund eine Mängelkarte, da er weiß dass diese einen Rattenschwanz von Arbeit hinter sich zieht. Und genau da fängt die Schikane an, ganz einfach.

Hier ein kleiner Auszug von den Rechten und Pflichten der Polizei, Bürgern gegenüer:

§ 3. Schutz der Würde und der Rechte der Bürger. (1) In Übereinstimmung mit den völkerrechtlich anerkannten Menschenrechten und entsprechend den Grundrechten, -pflichten, und -freiheiten der Bürger sind der Schutz und die Achtung der menschlichen Würde, der persönlichen Freiheit und der Rechte der Bürger oberste Pflicht der Polizei.

(2) In die Rechte der Bürger darf nur eingegriffen werden, soweit dies auf Grund von Rechtsvorschriften zulässig ist.

§ 4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. (1) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Polizei diejenige zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am. wenigsten beeinträchtigt.

(2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.

(3) Eine Maßnahme ist nur solange, zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, daß er nicht erreicht werden kann.
 
Ralph

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Racegixxer
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bla bla bla. Wenn der Polizist den Eindruck hat, das dein Motorrad zu laut ist, dann darf er das. Das Gericht geht davon aus, das ein Polizist genügend Erfahrung hat, um dies nach Gehör beurteilen zu können. Gibt es ein Urteil drüber. Deshalb, alles heisse Luft mit Anwalt und Co. Infoschreiben ans Polizeipräsidium wie Gorby schreibt und mehr ist da nicht zu machen. Was hier diskutiert wird ist das Verlangen nach Fairness und Objektivität seitens des Polizisten. Aber der darf eben auch Mißtrauisch sein und möchte es jetzt genau wissen. Vielleicht hat er auch erkannt, das der vom TÜV falsch gemessen hat und hatte keinen Bock auf Diskussionen vor Ort.

Ich bin in meinem 1. Post auf Seite 1 davon ausgegangen, das eine Mängelkarte auch die üblichen Folgen hat, eben hier 3 Punkte, 135 Euro. Ist aber nicht, deshalb:

STreitwert: 0 Euro

Anwaltkosten für Verwaltungsakt: mindestens 250 Euro

Aussicht auf was?: nix

Folgen für den Polizisten: nix
 
Koelschbloot

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Macht es Euch doch nicht so schwer - wenn es einmalig so läuft ab zum Tüv, abstempeln lassen und gut ist. Wenn jeder wegen sowas sofort zum Anwalt rennen würde, würden sich die Verkehrsrechtschutzbeiträge ruckzuck erhöhen. Letztlich kostet es auf dem rechtlichen Weg nur Eure Zeit und Eure Nerven.

Also zum Tüv, Mängelkarte abzeichnen lassen, den Wisch bei der Polizei abgeben, Krönchen richten und weitermachen.

Und auch übereifrige und eventuell frustrierte Polizisten sind keine Bullen....
 
ADAL

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Ja die Geschichte ist schon ärgerlich!

Man sollte sich aber auf keinen Fall deswegen ärgern! Vor allem weil du den gesetzeskonformen Auspuff dran und du bereits beim TÜV eine Audienz hattest.

Etwas rumfluchen ist echt erlaubt ;)

Ich wünsche dir gute Saison 2013!

Gruß

Adi
 
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